Hi,
Daher wird die Anklage mangels Beweisen niedergeschlagen.
Gegen diesen Bescheid gibt es das Rechtsmittel der Berufung. Dazu ist aber die Vorlage konkreter Beweise notwendig.
Das Rechtsmittel gegen einen Bescheid wäre aber der Widerspruch, außer es handelt sich um einen Bußgeldbescheid, dann wäre es der Einspruch. ;-)
Andreas
Grüße ebenfalls Andreas