Eine Kriminalstatistik sagt aber nichts über die tatsächlichen Verurteilungen aus.
"ausserdem" anstatt "aber" wollte ich eigentlich schreiben.
Um sich ein Lagebild über Kriminalität zu machen, sind nicht die polizeilich registrierten ersten Einstufungen bzw. Verdächtigungen relevant, sondern die gerichtlichen Verurteiltenstatistiken. Ausserdem finden in den polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) Delikte wie Landesverrat oder Verbreitung von NS-Propaganda (Staatsschutzdelikte) keine Berücksichtigung, weshalb die PKS nur einen Bruchteil der begangenen Straftaten registriert, wohingegen Versuche von Straftaten mitgezählt werden.
Frank Ford