Erststudium Werbungskosten
Mokkaka
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Guten Tag,
ich wußte, dass man die Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten (Verlustabzug für kommende Jahre) beim Finanzamt geltend machen kann/konnte. Da ich 2005 mein Studium aufgenommen habe, habe ich Anfang 2006 für 2005 eine Einkommensteuererklärung gemacht. Hierzu erhielt ich einen ablehnenden Bescheid, da der Ansatz als Werbungskosten ab 2004 nicht mehr möglich sei. Da die Gesetzeslage ja tatsächlich zu diesem Zeitpunkt so war, habe ich keinen Einspruch eingelegt. Nun habe ich gelesen, das seit 2007 ein Verfahren anhängig ist, welches zur Folge haben könnte, das die Kosten des Erststudiums doch Werbungskosten sind.
Habe ich die Möglichkeit -bei einem positiven Ausgang- davon für das Jahr 2005, trotz ablehnendem Bescheid zu profitieren?
Kann ich jetzt im Nov. 2007 noch einen Einkommensteuerbescheid für 2006 machen?
Für Ihre Hilfe im voraus vielen Dank.
Gruß - Mokkaka
Siehe hierzu mein Posting vom 06.03.2007. Die Entscheidung zum Revisionsverfahren steht noch aus, Du kannst Dich dranhängen, wie in meinem Posting beschrieben.
Siechfred