Om nah hoo pez nyeetz, Auge!
„Ihr geistiges Eigentum ist Ihr gutes Recht, doch leider sind Ihre Web-Seiten nicht durch das geltende Urheberrecht geschützt, da die Rechtsprechung die nötige schöpferische Höhe für Webdesign nur in Ausnahmefällen anerkennt.“
Webseiten sind durch das Urheberrecht geschützt, der Quellcode ist es im Normalfall nicht. Bei Bildern wird es gleich ganz verrückt, Muster sind oft nicht geschützt, Fotos mit gegenständlichen Motiven oft doch. Und wie das oft impliziert, treffen diese Aussagen oft, aber eben nicht immer. Von daher ist so eine Ja-Nein-Aussage eigentlich zu kurz gesprungen. Der Relativierung im letzten Satzteil fehlt der logische Bezug.
Wie wäre es mit:
„Ihr geistiges Eigentum ist Ihr gutes Recht, doch leider ist der Quellcode Ihrer Web-Seiten normalerweise nicht durch das geltende Urheberrecht geschützt, da die Rechtsprechung die nötige schöpferische Höhe für Webdesign nur in Ausnahmefällen anerkennt.“
Find ich sogar besser. Der von dir zitierte zweite Absatz findet sich doch gar nicht im entsprechenden Artikel !?
Matthias
Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Bussard und Bussardkollektor.