Aloha ;)
Diejenigen, die das Unternehmen steuern und/oder besitzen müssen bestraft werden, nicht diejenigen, die dafür abhängig arbeiten.
Wo du jemanden persönlich bestrafen willst (egal ob als Privatmann oder in der Eigenschaft als Geschäftsführer / Topmanager / …) musst du auch eine persönliche Schuld nachweisen. Das was du hier als Lösungsweg proklamierst ist eine empfindliche Aufweichung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen - wir reden hier von der Verurteilung von Personen, deren persönliche Schuld[1] u.U. gar nicht festgestellt werden kann.
Dein Vorschlag ist so pauschal mit rechtsstaatlichen Prinzipien vollkommen unvereinbar.
Beachte auch, dass es für ein nachgewiesenes ausdrücklich schuldhaftes Handeln Einzelner, die zu einer solchen Strafe für das Unternehmen führt, durchaus schon entsprechend rechtsstaatlich anwendbare Straftatbestände gibt (bspw. Untreue, Pflichtverletzung, Betrug, …).
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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Schuld, und damit die Voraussetzung für Strafe, setzt schuldhaftes Handeln voraus. Schuldhaftes Handeln geschieht fahrlässig oder mit Vorsatz. Viele Entscheidungen innerhalb der Führung von Unternehmen, die dann indirekt zu strafbaren Handlungen des Unternehmens führen, lassen sich weder in die eine, noch in die andere Kategorie einordnen. Beispielsweise wenn Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen auf eine weiter unten liegende Entscheidungsebene delegiert werden. ↩︎