Michael N.: Verbindlicher Standard nur in englischer Sprache

Hallo, kennt sich jemand rechtlich aus, ob es zulaessig waere, einen Standard-Dateiformat fuer deutsche Unternehmen verbindlich vorzugeben, wenn der Standard nur in englischer Sprache verfuegbar ist?

  1. Aloha ;)

    Hallo, kennt sich jemand rechtlich aus, ob es zulaessig waere, einen Standard-Dateiformat fuer deutsche Unternehmen verbindlich vorzugeben, wenn der Standard nur in englischer Sprache verfuegbar ist?

    Wer soll überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage einem deutschen Unternehmen ein Standard-Dateiformat verbindlich vorschreiben?

    Außer dem Gesetzgeber, der sich mit so Spezial-Hickhack vermutlich kaum befassen wird, fällt mir da niemand ein - und auch der nur mit einem Gesetz in der Sache.

    Die Antwort ist (zumindest bei der Informationslage) Nein.

    Grüße,

    RIDER

    --
    Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
    # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
    1. Hallo Camping_RIDER,

      Wer soll überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage einem deutschen Unternehmen ein Standard-Dateiformat verbindlich vorschreiben?

      Das Finanzamt,

      mit einem Gesetz in der Sache

      .

      Die Antwort ist (zumindest bei der Informationslage) Nein.

      Also Ja. 😝

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
      1. Aloha ;)

        Wer soll überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage einem deutschen Unternehmen ein Standard-Dateiformat verbindlich vorschreiben?

        Das Finanzamt,

        Interessant! In welchem Kontext? Und inwiefern ist das Dateiformat dabei vorgeschrieben[1]?

        Grüße,

        RIDER

        --
        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
        # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[

        1. das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn ich Alternativmöglichkeiten zur Einsendung, z.B. papierisch, habe, denn dann ist es eine Vereinbarung, keine Vorschreibung, denn ich entscheide mich freiwillig zur Einsendung zu diesen Konditionen. ↩︎

        1. Servus!

          Wir mussten für 2016 und 2017 eine "gesonderte Feststellung" abgeben, die ich mit Elster nicht machen konnte.

          Bin zum Finanzamt- hab mir die Bögen geholt. Eine Woche später abgegeben und mich noch gefreut, dass man keine Nummer mehr ziehen muss.

          4 Wochen später kam der Brief, dass eine Abgabe in Papierform nicht mehr gestattet ist.

          Herzliche Grüße

          Matthias Scharwies

          --
          "Bin ich denn der Einzigste hier, wo Deutsch kann?"
        2. Tach!

          Das Finanzamt,

          Interessant! In welchem Kontext? Und inwiefern ist das Dateiformat dabei vorgeschrieben?

          das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn ich Alternativmöglichkeiten zur Einsendung, z.B. papierisch, habe, denn dann ist es eine Vereinbarung, keine Vorschreibung, denn ich entscheide mich freiwillig zur Einsendung zu diesen Konditionen.

          Es gibt zum Beispiel die Umsatzsteuererklärung, die muss seit 2011 elektronisch abgegeben werden, und das je nach Unternehmensgröße auch monatlich oder quartalsweise. Da hat man sich als erstes dafür entschieden, den Papierberg loszuwerden.

          dedlfix.

      2. Wer soll überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage einem deutschen Unternehmen ein Standard-Dateiformat verbindlich vorschreiben?

        Das Finanzamt,

        Das wäre sicherlich ein interessanter Verspätungsgrund wenn einerwelcher behauptet, dass ebenjener mit der Übersetzung der englischsprachigen Standards einfach noch nicht oder nicht rechtzeitig fertig geworden sei und ohne die Kenntnis des Inhaltes des Standards leider nicht in der vorgeschriebenen Weise kommunizieren könne.

        Übrigens:

        Abgabenordnung (AO)

        § 87 Amtssprache

        (1) Die Amtssprache ist deutsch.

    2. Hallo Camping_RIDER,

      Die Antwort ist (zumindest bei der Informationslage) Nein.

      Selbstverständlich kann ich in Form eines Vertrags meinem Vertragspartner ein Dateiformat vorschreiben. Und das darf auch nur in Englisch vorliegen.

      LG,
      CK

      1. Aloha ;)

        Die Antwort ist (zumindest bei der Informationslage) Nein.

        Selbstverständlich kann ich in Form eines Vertrags meinem Vertragspartner ein Dateiformat vorschreiben. Und das darf auch nur in Englisch vorliegen.

        Das ist jetzt Definitionsfrage. Im Fall eines Vertrages spreche ich nicht mehr von vorschreiben, sondern von vereinbaren.

        Niemand zwingt einen direkt dazu, den Vertrag so abzuschließen.

        Grüße,

        RIDER

        --
        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
        # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
        1. Hallo Camping_RIDER,

          Das ist jetzt Definitionsfrage. Im Fall eines Vertrages spreche ich nicht mehr von vorschreiben, sondern von vereinbaren.

          Niemand zwingt einen direkt dazu, den Vertrag so abzuschließen.

          Diese Sichtweise geht an der Praxis vorbei. Wenn ein Kunde mit Auftrag droht und sagt „aber nur in diesem Dateiformat,“ dann ist das keine Verhandlungsbasis.

          LG,
          CK

          1. Aloha ;)

            Diese Sichtweise geht an der Praxis vorbei. Wenn ein Kunde mit Auftrag droht und sagt „aber nur in diesem Dateiformat,“ dann ist das keine Verhandlungsbasis.

            Das kommt durchaus auf die Auftragslage an, würde ich sagen. Und auch wenns keine Verhandlungsbasis gibt ist es immer noch eine bewusste selbst getroffene Entscheidung.

            Grüße,

            RIDER

            --
            Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
            # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
  2. Hallo Michael,

    da Du nach jemandem fragst, der sich in Rechtsfragen auskennt, sollte hier zunächst mal der Disclaimer erscheinen: Willst Du verbindliche Rechtsauskunft, geh zum zugelassenen und haftpflichtversicherten Juristen deines geringsten Misstrauens. Oder zu Fastix 😂

    Alles, was hier geschrieben werden kann - und vor allem darf - ist Meinung und in keinster Weise für eine Geschäftsbeziehung belastbar.

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - clusi
    1. Danke für die Rückmeldung. Mir ist natürlich bewusst, dass ich hier keine rechtliche Beratung erhalte. Aber mir geht es darum, ob jemand sich mit dieser Fragstellung konfrontiert sah. Wie sieht das zum Beispiel bei ISO Vorgaben aus, müssen die in deutscher Sprache verfügbar sein, damit man auf diese als Gesetzgeber (Institution mit hoheitsrechtlichen Befugnissen) verweisen kann?

    2. Oder zu Fastix 😂

      Nein. Auch meinereinerwelcher gibt keine "verbindliche Rechtsauskunft im konkreten Einzelfall" sondern beleuchtet das Vorgetragene nur unter den von meinereinerselbst gesehenen Aspekten.