Unisys - noch offene Fragen
Wolfgang Wiese
- meinung
0 Thomas J.S.0 Wolfgang Wiese0 Buggi
0 Tom
Hi,
im Archiv finden sich ja einige erklaerende Statements zu Unisys und LZW.
Aber zwei Fragen sind IMHO noch nicht beantwortet:
1. In Deutschland gibt es zur Zeit noch kein Schutz auf Algorithmen. Demgemaess hat auch Unisys keine Rechte Software/Sites aus Deutschland, die auf den LZW-Algo. zurueckgreifen, oder?
2. Weiterhin gibt es in D eine Verfallspflicht fuer Patente und Marken. Diese wirkt so, dass ein Patent/Markeninhaber seine Marke automatisch nach 5 Jahren verliert, sollte er von Marken/Patentmissbrauch seiner Marke/Patents erfahren, aber nichts dagegen tun.
Das LZW-Verfahren exisitiert seit etwa 6 Jahren (oder laenger?) und der Missbrauch duerfte wohl nicht erst in den letzten Monaten aufgefallen sein. Bedeutet dies nicht auch, dass Unisys in D jedes recht an der Marke/Patent am LZW verloren hat?
(Dies sowieso nur, falls Unisys hier in D das LZW unter Marken/Patentrechtschutz gestellt hat, da kein Schutz auf Algo. moeglich.)
In anderen Worten: Als kommerzielles Unternehmen in Deutschland, welches seine Sites/Server ebenfalls nur hier hat, brauch ich keine Angst vor Unisys zu haben..?
Wenn jemand diese Fragen beantworten koennte, waere es schoen...
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang!
- In Deutschland gibt es zur Zeit noch kein Schutz auf Algorithmen. Demgemaess hat auch Unisys keine Rechte Software/Sites aus Deutschland, die auf den LZW-Algo. zurueckgreifen, oder?
Gegenfrage: kannst du mir eine weltweitbekannte deutsche Grafiksoftware nennen, der hier betroffen ist?
Außder dem, es ist eher die Frage ob Unisys das Recht hat, private Seiten abzumahnen, die ein Grafikprogramm benutz haben, welches nicht die Lizenzgebühren für LZW bezahlt hat. Denn es hört sich für mich so an, als ob man mich dafür Verantwortlich machen würde, wenn der Bäcker bei dem ich Brot kaufe, sein Mehl nicht bazahlt hätte.
Grüße
Thomas
Hi,
- In Deutschland gibt es zur Zeit noch kein Schutz auf Algorithmen. Demgemaess hat auch Unisys keine Rechte Software/Sites aus Deutschland, die auf den LZW-Algo. zurueckgreifen, oder?
Gegenfrage: kannst du mir eine weltweitbekannte deutsche Grafiksoftware nennen, der hier betroffen ist?
Ja.
Photoline. (http://www.pl32.com)
Außder dem, es ist eher die Frage ob Unisys das Recht hat, private Seiten abzumahnen, die ein Grafikprogramm benutz haben, welches nicht die Lizenzgebühren für LZW bezahlt hat. Denn es hört sich für mich so an, als ob man mich dafür Verantwortlich machen würde, wenn der Bäcker bei dem ich Brot kaufe, sein Mehl nicht bazahlt hätte.
Ja...aber ich hab extra auf kommerzielle Seiten hingewiesen. Denn laut Anwaltsdefinition ist eine Seite bereits dann kommerziell, wenn dort ein Werbebanner drauf ist....
Ciao,
Wolfgang
Hi Wolfgang!
Außder dem, es ist eher die Frage ob Unisys das Recht hat, private Seiten abzumahnen, die ein Grafikprogramm benutz haben, welches nicht die Lizenzgebühren für LZW bezahlt hat. Denn es hört sich für mich so an, als ob man mich dafür Verantwortlich machen würde, wenn der Bäcker bei dem ich Brot kaufe, sein Mehl nicht bazahlt hätte.
Das ganze war eh ein Werbegag. Unisys mahnt niemanden ab, wie will die Firma auch nachweisen, ob ein GIF mit Software mit lizensiertem oder unlizensiertem LZW-Verfahren gemacht ist...
N'abend allemidnand
Buggi
Hallo Wolfgang
- In Deutschland gibt es zur Zeit noch kein Schutz auf Algorithmen. Demgemaess hat auch Unisys keine Rechte Software/Sites aus Deutschland, die auf den LZW-Algo. zurueckgreifen, oder?
Das Patent (für den LZW-Algorithmus) ist in den USA beantragt und erteilt worden.
Gemäss den internationalen Vereinbarungen erstreckt sich der Patentschutz auch auf andere Länder, sofern für diese der Patentschutz mit beantragt wurde. Dies kostet jedoch zusätzlich Geld und so hat Unisys ihr LZW-Patent in Europa nur für Deutschland, Frankreich, England und Italien (sofern ich mich nicht irre) angemeldet. In den anderen europäischen Länder besteht kein Patentschutz.
Somit kann Unisys sehr wohl auch bei deutschen Web-Site Betreibern Lizenzgebühren einfordern, sofern auf deren Web-Site Gif-Bilder verwendet werden, die nicht mit einem ordnungsgemäss lizenziertem Programm erzeugt, bzw. konvertiert wurden.
Ein Gerichtsverfahren (mit einem rechtsverbindlichen Urteil) hat es in dieser Sache, meines Wissens nach, noch nicht gegeben.
- Weiterhin gibt es in D eine Verfallspflicht fuer Patente und Marken. Diese wirkt so, dass ein Patent/Markeninhaber seine Marke automatisch nach 5 Jahren verliert, sollte er von Marken/Patentmissbrauch seiner Marke/Patents erfahren, aber nichts dagegen tun.
Das LZW-Verfahren exisitiert seit etwa 6 Jahren (oder laenger?) und der Missbrauch duerfte wohl nicht erst in den letzten Monaten aufgefallen sein. Bedeutet dies nicht auch, dass Unisys in D jedes recht an der Marke/Patent am LZW verloren hat?
(Dies sowieso nur, falls Unisys hier in D das LZW unter Marken/Patentrechtschutz gestellt hat, da kein Schutz auf Algo. moeglich.)
Das LZW-Verfahren ist 1985 erteilt worden und läuft in 2-3 Jahren ab. Darum hat es Unisys jetzt auch so eilig ...
Jedoch zu Deiner Frage, es geht hier um den konkreten Fall, also wen Unisys nachweisbar darauf aufmerksam gemacht wird, dass auf der Site www.xyz.com nicht lizenzierte Gifs verwendet werden, dann verfällt der Anspruch vermutlich nach den 5 Jahren.
Das heisst, Unisys hat noch viel Möglichkeiten ... <g>
In anderen Worten: Als kommerzielles Unternehmen in Deutschland, welches seine Sites/Server ebenfalls nur hier hat, brauch ich keine Angst vor Unisys zu haben..?
Angst brauchst Du nicht zu haben, falls Du kontrolliert hast, dass alle Gifs auf Deiner Site mit lizenzierten Tools (z.B. Adobe Photoshop) erstellt worden sind und Du dies auch nachweisen kannst.
<disclaimer>
Dies ist die rein persönliche Einschätzung des Autors. Für rechtlich verbindliche Aussagen wenden Sie sich an ein entsprechend spezialisierten Anwalt. (Zum Beispiel unsern allseits geschätzten Frhr. von Gravenreuth http://www.gravenreuth.de/ <g>)
</disclaimer>
Grüsse
Tom