Hallo, ich bin zwar nicht der Rechtsexperte, aber durch gesunde Logik komme ich zu folg.:
Mann sollte eigene Programme (Werke) schützen mit
vielen Beweisen die einem, in einem Streitfall, helfen
könnten zu beweisen das, das Werk von im stammt. Sprich
Listing-Ausdruck(oder Datei) bei dem Notar registrieren lassen (es gibt bestimmte die darauf spezialisiert sind)
und hoffen das keine es klaut. Wie schon gesagt wurde - dem Recht in Deutschland nach, werden nur 1:1 Übernahmen
mit schnellem Erfolg verteidigt - und je kleiner Übernahmeanteil - desto kleiner die Warscheinlichkeit für "Patent"-verteidigung.
Für spezielle (nichtkompilierbare) Programme
(JavaScript, Perl usw.) sieht noch schlimmer aus.
Zum Glück steht der Perl-Kode in geschützten Verzeichnissen, aber das erleichtert die Vermarktung (und Schutz der) Perl-Scripten nicht.
Das war meine Meinung als (Rechts)Laie.
P.S. Und alles hängt von den Finanzmittel der streitenden Parteien (in der Regel - der Grosse gewinnnt) ;-(