Bogus: Wo kann ich 'programmier-ideen' schützen lassen?

Weis jemand wo ich spezielle - noch nicht vorhandene - programmier funtionen schützten lassen kann?

Damit meine ich zb. eine bestimmte anweisung die etwas verändert - diese anweisung gibt es aber noch auf keine homepage und ist auch nirgends erwähnt...

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine....

Habe ich automatisch das copyright? reicht es wenn auf der seite steht copyright by..?

  1. Weis jemand wo ich spezielle - noch nicht vorhandene - programmier funtionen schützten lassen kann?

    Hi Bogus,

    Das österreichische Recht kenne ich nicht so genau.
    In Deutschland richtet sich Dein Begehren wohl nach Urheberrecht. Allerdings: Ideen werden nicht geschützt - nur ein Werk oder ein Computerprogramm erlangen potentiell urheberrechtlichen Originärschutz - daneben sind Leistungsschutzrechte denkbar.

    Damit meine ich zb. eine bestimmte anweisung die etwas verändert - diese anweisung gibt es aber noch auf keine homepage und ist auch nirgends erwähnt...

    JaJa klar - Wenn es um Computerprogramme geht werden die §§ 69a ff. UrhG einschlägig. Die Schutzhöhe ist da nicht besonders hoch angesiedelt, das ist Folge europäischer Richtlinien. Meist reicht der Schutz nur gegen 1:1 Übernahmen oder ähnliche Quoten ....  Was mit einer for Schleife erreicht werden kann, geht auch mit while, um Dir eine Idee zu geben.
    Daneben ist allerdings auch Schutz nach §§ 2,3,4 UrhG denkbar, z.B. auch unter dem Gesichtspunkt einer Benutzoberfläche, aber das führt jetzt zu weit - ich schulde dem Forum eh' noch das FAQ zu HTML & Recht - ich hoffe ich komme bald dazu das zu schreiben.

    »»Ich hoffe Ihr wisst was ich meine....

    Habe ich automatisch das copyright? reicht es wenn auf der seite steht copyright by..?

    Das ist ein Relikt aus dem anglo/amerikanischen Rechtsraum und fast nur mit deklaratorischer Wirkung.
    Es hilft aber einen Anscheinsbeweis für die Urheberschaft des Bezeichneten zu ermöglichen. Regelmäßig zeigt es nur die Verteidigungsbereitschaft bezüglich des Werkes oder Programmes an!

    Schönen Abend noch -
    CU
    'Bo'

    1. Kurzer Nachtrag:

      Kompakte Info zum Copyrightvermerk unter:

      http://www.bonnanwalt.de/aktuell/990104-0-i.htm

      CU
      'Bo'

      1. Hallo Bo,

        Kompakte Info zum Copyrightvermerk unter:

        http://www.bonnanwalt.de/aktuell/990104-0-i.htm

        interessant - auch wenn ich den Warnhinweis am Schluß nicht so ganz verstehe.
        Aber, weshalb ich schreibe:
        Die Grafiken uns auch der Link auf die Haftungs-Seite sind leider falsch refenziert und werden so natürlich nicht gefunden (www.bonnanwalt.debn) das bn gehört da nicht hin..

        Ciao  Wilfried :-)

        1. Hallo Bo,

          Kompakte Info zum Copyrightvermerk unter:

          http://www.bonnanwalt.de/aktuell/990104-0-i.htm

          interessant - auch wenn ich den Warnhinweis am Schluß nicht so ganz verstehe.

          Das bedeutet:
          Sollte ein Gericht darauf erkennen, daß ein als urheberrechtlich geschützt markiertes Werk gar nicht urheberechtlich relevant ist, vom Konkurrenten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zumindest möglich ist.
          Was tatsächlich läuft, ist immer eine Frage des Ungewissen .....

          Aber, weshalb ich schreibe:
          Die Grafiken uns auch der Link auf die Haftungs-Seite sind leider falsch refenziert und werden so natürlich nicht gefunden (www.bonnanwalt.debn) das bn gehört da nicht hin..

          Danke für den Hinweis - so sehr ich mich auch bemühe nach 32 bit klappt das mit dem Multitasking nicht mehr ;) - zuviel um die Ohren, da vergisst man manchmal ein script laufen zu lassen - ich sollte mal den crontab besser programmieren

          CU
          'Bo'

          Ciao  Wilfried :-)

          1. Das bedeutet:
            Sollte ein Gericht darauf erkennen, daß ein als urheberrechtlich geschützt markiertes Werk gar nicht urheberechtlich relevant ist, vom Konkurrenten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zumindest möglich ist.
            Was tatsächlich läuft, ist immer eine Frage des Ungewissen .....

            meine Guete, wer kommt auf solche Ideen ?!
            Dir jedenfalls vielen Dank fuer die Erklaerung :-)

            Ciao  Wilfried

  2. Hallo, ich bin zwar nicht der Rechtsexperte, aber durch gesunde Logik komme ich zu folg.:

    Mann sollte eigene Programme (Werke) schützen mit
    vielen Beweisen die einem, in einem Streitfall, helfen
    könnten zu beweisen das, das Werk von im stammt. Sprich
    Listing-Ausdruck(oder Datei) bei dem Notar registrieren lassen (es gibt bestimmte die darauf spezialisiert sind)
    und hoffen das keine es klaut. Wie schon gesagt wurde - dem Recht in Deutschland nach, werden nur 1:1 Übernahmen
    mit schnellem Erfolg verteidigt - und je kleiner Übernahmeanteil - desto kleiner die Warscheinlichkeit für "Patent"-verteidigung.

    Für spezielle (nichtkompilierbare) Programme
    (JavaScript, Perl usw.) sieht noch schlimmer aus.

    Zum Glück steht der Perl-Kode in geschützten Verzeichnissen, aber das erleichtert die Vermarktung (und Schutz der) Perl-Scripten nicht.

    Das war meine Meinung als (Rechts)Laie.

    P.S. Und alles hängt von den Finanzmittel der streitenden Parteien (in der Regel - der Grosse gewinnnt) ;-(

  3. Na, Du must ja ganz schoen genial sein, wenn Du wirklich glaubst, dass vor Dir noch niemand auf eine Loesung fuer Dein Problem gekommen ist. Klar, einer ist immer der erste, aber mir erscheint es schon fast arrogant, sich selbst fuer diesen ersten zu halten.

    diese anweisung gibt es aber noch auf keine homepage und ist auch nirgends erwähnt...

    Das Internet ist nun mal kein Huehnerhof.

    Calocybe