Thomas J.S.: Rechtlicher Schutz von Domains

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Hallo Bogus!

Wie sieht es aber aus mit zb.

www.ortschaft.at
www.getraenke.at
www.hausbau.at
usw.

Dürfen Firmen solche Domains noch aufkaufen und diese für Unsummen weiterverkaufen?? Oder darf man Domains nur mehr anmelden wenn man selbst bzw. im Auftrag eine Homepage erstellt die dem Thema entspricht.

Ich (wir) hatten mal das selbe Problem. Ich zitiere hier aus der Antwort von NIC.at
==cut==

...es ist richtig, das die WWA viele Domains registriert hat. Sollten Sie
für eine dieser oder auch eine durch andere Personen registrierte Domain
ein größeres Recht beanspruchen als die Person, die die Domain bereits
registriert hat, dann steht es Ihnen selbstverständlich frei diese
Domain zu begehren.

NIC.AT vergibt die Domains nach den Vergaberichtlinien und diese weisen
jeden Registranten wie folgt auf die Einhaltung von Gesetzen hin:

Auszug aus den Vergaberichtlinien:
... Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmaessigkeit des
Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine
Einigungeigenstaendig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die
Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als
Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich die
Kontaktinformation des Inhabers einerbereits bestehenden Domain
weitergegeben, da diese Informationen ohne hin oeffentlich dokumentiert
sind. Der Antragsteller erklaert, die einschlaegigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die
Vergabestelle fuehrt keine dies bezuegliche Pruefung der beantragten
Domain-Namen durch, behaeltsich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege
im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von
Gruenden abzulehnen. DerAntragsteller verpflichtet sich, die
Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom
Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte
Dritte schad- und klaglos zu halten. Aus der Delegation des Domainnamens
sind keine weiteren Rechte ableitbar. ...

Da die rechtliche Situation sehr uneindeutig ist können wir die Prüfung
ob jemandem ein Name zusteht oder nicht nur den österreichischen
Gerichten überlassen.

Nähere Details finden Sie unter http://www.nic.at/regfr.html.

Eine verwendungsverpflichtung wie sie weltweit immer wieder diskutiert
wird halte ich nicht für Sinnvoll, da sie nicht überprüft werden kann.
Wenn es aber darum geht eine UWG Klage einzureichen, reicht auch die
Registrierung und damit Vorenthaltung einer Domain aus ohne, daß eine
Web-Site oder sonstiger Internetdienst betrieben wird.

Bitte überprüfen Sie ob Ihr Anspruch höher ist als der Anspruch der WWA.
Dann können Sie erfolgreich vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

....   NIC.AT
==cut==
Das wars dann!

Grüße
Thomas