Thomas J.S.: Rechtlicher Schutz von Domains

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Hallo Thomas,

das ganze hab ich mir auch schon durgelesen
könnte das zb. bedeuten das ich bzw. unsere Firma als Getränkehandel mehr anrecht auf die domain www.getraenkehandel.at hat als ein domain-broker??

Ja. Du könntest den Namen einklagen. Aber auf www.getraenkehandel.at  können andere Händler auch bestehen und sie könnten dich klagen, dann...usw. Besser ist einen nicht so allgemeinen Namen zu wählen.

Grüße
Thomas