diesmal über den Schutz von Domains mit Ortsnamen oder generellen Bezeichnungen
Hallo,
mit Ortsnamen habe ich mich in eigenem Interesse schon mal beschäftigt, da sieht es so aus, dass bei Bedarf der Ort/die Stadt den eigenen Namen einklagen kann (gab bei "Heidelberg" einen Prozess dazu). Wenn man es aber abwandelt und das Angebot dann nicht nach "Stadtinformation" aussieht, hat man gute Karten (Beispiel war "dresden-online", der Unterschied zu Infos von Stadtverwaltung muß spürbar sein...).
Herzliche Grüße Beatrix