(ZUR INFO) Werktitel
Andy
Hi,
gerade laß ich weiter unten den thread zu den "Werktiteln". Da ich gerade ein neues online-projekt plane, würde ich gerne wissen, wie man einen werktitel schützt und was das etwa kostet, vielleicht schaut Boris ja noch mal vorbei und weiß die Antwort :-)
Gruß
Andy
nabend ;o),
der schutz erfolgt durch veröffentlichung in bestimmten publikationen, zb über den sogenannten "titelschutz-anzeiger". nähere infos gibt es auf dieser seite:
http://www.online-recht.de/domain_marken/dschutz.html
ach, vergessen ...
wenn die domain reserviert ist, brauchst du keinen werkschutz mehr. der war ursprünglich dafür gedacht, namen von zukünftigen produkten zu sichern.
ist zb bei softwareentwicklung relevant. wenn ein programm, das es noch nicht gibt, beim erscheinen auf dem markt einen bestimmten namen haben soll, aber man noch keine marke anmelden möchte.
sayonara.
(oops, diesmal forenüblich mit real name)
Hallo Wodile
willkommen im Forum!
Freut mich, dass mal einer der ganz aktiven "Homer" (nee, nicht der aklte Grieche <g>) hierher gefunden hat :-)
viele Gruesse
Stefan Muenz
Hi,
gerade laß ich weiter unten den thread zu den "Werktiteln". Da ich gerade ein neues online-projekt plane, würde ich gerne wissen, wie man einen werktitel schützt und was das etwa kostet, vielleicht schaut Boris ja noch mal vorbei und weiß die Antwort :-)
Also nochmal ein digest:
zum Werktitel § 5 MarkenG:
< www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/werktitel.html>
zur Sicherung der Priorität:
< http://www.presse.de/pfv/archivta/index.htm>
zur These, daß bereits die Domainreservierung einen Titelschutz begründet:
Das reicht eben nicht, weil dadurch nicht zwingend ausgedrückt ist, daß ein geistiges Werk unter diesem Titel an den Markt gebracht werden soll.
Wichtig: Titelschutz nur dann, wenn im geschäftlichen Verkehr eingesetzt, sonst allenfalls zivilrechtlicher Schutz über das bürgerliche Namensrecht ....
Grüße aus Bonn
Boris
Gruß
Andy