Boris Hoeller: (ZUR INFO) «a href .... /a»

"Klage gegen Hyperlink abgewiesen

In einem der ersten Prozesse um Links im Internet hat das Landgericht München I am Mittwoch die Klage des Softwareunternehmens Symicron gegen den Betreiber einer Internet-Seite zurückgewiesen .... "

von

< http://www.wiwo.de/cgi-bin/wwo5.exe?FN=wwo&SFN=news&page=netz&textid=39821>

Grüße aus Bonn
Bo

  1. Hallo Boris

    < http://www.wiwo.de/cgi-bin/wwo5.exe?FN=wwo&SFN=news&page=netz&textid=39821>

    Na, das ist doch mal eine gute Nachricht!
    Leider greift die Verunsicherung aber schon tief. Ich bekomme taeglich mehrere Mails mit der Frage, ob es erlaubt sei, einen Link auf SELFHTML zu setzen. Wenn sich normale Homepage-Anbieter nicht mehr trauen, solche 0815-Links zu setzen, dann ist das nicht nur die Unsicherheit von Neulingen, sondern auch das Echo solcher bekanntgewordener Faelle. Man kann nur hoffen, dass die Faszination weltweiter Hypertext-Links kein Opfer kleinkarierter Ansprueche wird.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Na, das ist doch mal eine gute Nachricht!

      Na ja, wohl nur im Ergebnis. Da hat das Gericht nur darauf erkannt, daß dem Begriff Explorer 'von Haus' aus nicht so kennzeichnungskräftig ist und das schon der Zusatz eines insofern nicht lediglich beschreibenden Wortes die Verwechslungsgefahr ausräumen kann.
      Nach meiner Informationslage hatte das Gericht aber keinen Schmerz, den Link selber als eine 'Benutzung des Zeichens im geschäftlchen Verkehr' anzusehen......

      Leider greift die Verunsicherung aber schon tief. Ich bekomme taeglich mehrere Mails mit der Frage, ob es erlaubt sei, einen Link auf SELFHTML zu setzen. Wenn sich normale Homepage-Anbieter nicht mehr trauen, solche 0815-Links zu setzen, dann ist das nicht nur die Unsicherheit von Neulingen, sondern auch das Echo solcher bekanntgewordener Faelle. Man kann nur hoffen, dass die Faszination weltweiter Hypertext-Links kein Opfer kleinkarierter Ansprueche wird.

      Da zieht das Unheil aber schon mit großer Gewitterfront auf:

      Während das Landgericht Verden noch in dem 'Oh Weyhe' Prozess es als unbenklich angesehen hatte, daß ein Mitbewerber (wehye-online.de ./. weyhe-aktuell.de)
      eine Verweisliste mit u.a. Gewerbetreibenden  aus der Region anbietet, die ihre Werbe(home)page auf dem anderen Server hinterlegt hatten, so ist mir nun mitgeteilt worden, daß das OLG Celle dieses Urteil aufgehoben hat und diese Verweise praktisch untersagt hat.
      Wenn mir die Urteilsgründe vorliegen, werde ich die Entscheidung noch kommentieren. Es könnte sein, daß die besondere Wettbewerbssituation entscheidend war, aber man wird sehen müssen.

      Im Ergebnis ist das natürlich eine sehr bedenkliche Entwicklung.

      Das Internet ist leider sehr durcheinander geraten. Der Versuch, eine Ordnung zu schaffen, knüpft teilweise leider noch an veraltete Strukturen an.
      Die "neue Freiheit Internet" wird jetzt Stück für Stück beschnitten und dabei bleiben erstmal viele Rechte, die man zukünftig als selbstverständliche Grundrechte achten wird, erstmal auf der Strecke.

      Man lese nach, in welche Probleme die "Gesellschaft" verwickelt wurde, nachdem das "Druckverfahren" von Gutenberg serienreif wurde .......

      Soweit mal & Grüße aus Bonn
      Boris

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hallo Boris

        Während das Landgericht Verden noch in dem 'Oh Weyhe' Prozess es als unbenklich angesehen hatte, daß ein Mitbewerber (wehye-online.de ./. weyhe-aktuell.de)

        eine Verweisliste mit u.a. Gewerbetreibenden  aus der Region anbietet, die ihre Werbe(home)page auf dem anderen Server hinterlegt hatten, so ist mir nun mitgeteilt worden, daß das OLG Celle dieses Urteil aufgehoben hat und diese Verweise praktisch untersagt hat.

        Hast du eigentlich einen Ueberblick, ob das typisch deutsche Phaenomene sind, oder ob es in anderen Laendern aehnliche Rechtsstreitereien gibt?

        Und noch was: besteht denn nicht zumindest mal Aussicht auf die Chance, dass da ein generell gueltiger technischer Kompromiss gefunden wird, der als juristische Entscheidungsgrundlage dienen kann? Zum Beispiel: die URL der verlinkten Adresse eines Fremdanbieters muss im Browser des Anwenders an den dafuer ueblichen Stellen angezeigt werden, also z.B. beim Mouseover in der Statuszeile und nach Anklicken in der URL-Zeile. Somit wuerde man das "Verbot" auf fiese Links beschraenken, die Statuszeileninformation ueberschreiben und fremde Angebote in Zweitfenstern ohne URL-Zeile oder in Framefenstern anzeigen. Oder sind solche Details einfach zu weit weg von der Faehigkeit der Entscheidungstraeger, sich mit diesen Dingen naeher zu beschaeftigen?

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        1. Hallo Boris

          Hast du eigentlich einen Ueberblick, ob das typisch deutsche Phaenomene sind, oder ob es in anderen Laendern aehnliche Rechtsstreitereien gibt?

          Den Überblick zu behalten, fällt bei der Rasanz der Entwicklung nicht immer leicht. Aber solche Streitigkeiten werden natürlich auch in Amerika ausgetragen, wenngleich auch teilweise mit anderen Ergebnissen, z.B. bei der Providerhaftung .....

          Und noch was: [....]. Oder sind solche Details einfach zu weit weg von der Faehigkeit der Entscheidungstraeger, sich mit diesen Dingen naeher zu beschaeftigen?

          Weitgehend sind es ja Zivilprozesse, in denen da "Recht" gemacht wird. Und da hängt eine Menge vom sog. Parteivortrag ab. D.h. die Richter haben nur über diejenigen Umstände Recht zu sprechen, die ihnen von den Parteien auch vorgetragen sind. Da muß man dann eben gut sein. Wer nicht umfassend vorträgt, läuft Gefahr den Prozess zu verlieren. Recht haben und Recht kriegen sind eben zwei Paar Schuh'.

          In der Praxis erlebt man Richter der alten Schule und auch insofern modern eingestellte Richter. Vor dem Amtsgericht (sog. Allgemeinabteilungen) aber kann man manchmal die Krise bekommen, wenn der Richter einen Prozess eröffnet mit den Worten: "Von Computern hab' ich keine Ahnung" und dann darüber entscheiden soll, ob Standard Office Software sich ohne Nachteil von einem Win95 Computer trennen lässt oder nicht ..... <puh! />

          Bei der Marken- und Wettbewerbskammer (31. Zivilkammer)des Landgerichts Köln trifft man vermehrt RichterINNen, die das mit dem Internet schon im bundesvergleich überproportional verstanden haben, da man sich dort auch mit dem Medium beschäftigt, so daß man von größerer Sachnähe schon sprechen kann.

          Soweit & CU
          Boris

          viele Gruesse
            Stefan Muenz

        2. Hallo!

          Somit wuerde man das "Verbot" auf fiese Links beschraenken, die Statuszeileninformation >ueberschreiben und fremde Angebote in Zweitfenstern ohne URL-Zeile oder in Framefenstern >anzeigen. Oder sind solche Details einfach zu weit weg von der Faehigkeit der >Entscheidungstraeger, sich mit diesen Dingen naeher zu beschaeftigen?

          Ok.. zumindest bei derartigen Links, oder wenn z.B. direkt auf ein fremdes
          .gif oder Executable verlinkt wird, welches dann als eigene Kreation ausgegeben wird, kann
          ich die Aufregung der "Opfer" ein wenig verstehen.
          Jedoch - ein findiger Webmaster müßte sowas anhand der logs schnell erkennen
          können, und dann einfach das Programm unter anderem Namen neu verlinken
          und an die alte Stelle z.B. einen markigen Copyrightvermerk setzen. Vielleicht kann
          man sogar auf diese Weise den Kundenkreis erweitern.... lassen? <g>
          Ist imho peinlich genug für den Ideenklauer und erspart viele Gerichtsprozesse - obwohl ich
          manchmal Zweifel habe, ob es das ist, was manche wollen...

          Viele Grüße

          Andreas