Tom: (ZUR INFO) Unisys, LZW und GIF

Hallo Forumsgemeinde

Aufgrund der verschiedenen Postings zu GIF-Bildern etc. habe etwas recherchiert und folgende Links und Infos zusammengetragen:

Lizenzvereinbarung von UNISYS für Web-Site-Betreiber:
http://corp2.unisys.com/LeadStory/lzw-license.html

Definition, welche Sites unter die Lizenzvereinbarung fallen:
http://corp2.unisys.com/LeadStory/lzw-license-def.html

Lizenz-Informationen zu LZW von UNISYS:
http://corp2.unisys.com/LeadStory/lzwfaq.html

Dabei beruft sich UNISYS auf das US-Patent 04558302:
http://www.patents.ibm.com/details?&pn=US04558302__
Das Patent mit seinen 181 Ansprüchen (!) bezieht sich sowohl auf Kompression wie auch die Dekompression eines Datenstroms.

Kurz zusammengefasst (persönliche Interpretation):
Der LZW-Algorithmus wird sowohl für GIF-Bilder als auch (optional) für TIFF-Bilder verwendet.
Bei GIF-Bildern ist die Anwendung des LZW-Algorithmus zwingend.
Der LZW-Algorithmus wird bei Speicherung des GIF-Bildes (Kompression) und bei Anzeige des GIF-Bildes im Browser (Dekompression) angewandt. Natürlich wird der LZW-Algorithmus auch beim Öffnen in einem anderen Programm oder bei der Konvertierung verwendet.
Es muss also geprüft werden, ob der Hersteller der Anwendung, mit der man das GIF-Bild erzeugt oder konvertiert hat, eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit UNISYS abgeschlossen hat.

Bei TIFF-Bildern kann der LZW-Algorithmus optional verwendet werden.
Da TIFF-Bilder durch verschiedene Programme (vor allem Layoutprogramme) in PostScript- und PDF-Dateien eingebunden werden, können bei der Verarbeitung dieser Dateien Lizenzansprüche entstehen.
Der LZW-Algorithmus wird (im Normalfall) bei den PS- und PDF-Dateien zur Darstellung am Monitor (Acrobat Reader oder andere PDF-Viewer), bzw. der Verarbeitung durch ein PostScript-Interpreter (RIP, GhostScript, PostScript-Drucker, etc.) angewandt.
Die Konvertierung einer PS-Datei zu PDF erfordert nicht zwingend eine Anwendung des LZW-Algorithmus, da je nach Art der Konvertierung die (komprimierten) TIFF-Daten nur durchgereicht werden.
Wird jedoch die Bildauflösung heruntergerechnet (wie bei Acrobat Distiller einstellbar), findet der LZW-Algorithmus zur Dekompression Anwendung. Wenn bei der Konvertierung im Distiller die Option Bildkompression (in allen 3 Bildarten) auf JPEG oder ZIP eingestellt wird, sollte die PDF-Datei keine LZW-komprimierten Bilddaten mehr enthalten.
ADOBE hat für seine Produkte eine Lizenz von UNISYS erworben und verweist in den Manuals (z.B. PostScript Language Reference Manual, S.147) auf die Web-Site von UNISYS:
<cite>
Note: The LZW compression method is the subject of United States patent number
4,558,302 and corresponding foreign patents owned by the Unisys Corporation.
Adobe Systems has licensed this patent for use in its products. Independent software
vendors (ISVs) may be required to license this patent to develop software using the
LZW method to compress PostScript programs or data for use with Adobe products.
Unisys has agreed that ISVs may obtain such a license for a modest one-time fee.
Additional information can be obtained on the World Wide Web at
http://www.unisys.com/LeadStory/lzwfaq.html.
</cite>
Eine ähnliche Stellungnahme gibt es bei MICROSOFT:
http://www.microsoft.com/DEVONLY/Unisys.htm

Eine Reihe von Unternehmen (ca 1.500 laut UNISYS) haben eine mehr oder weniger umfassende Lizenz des LZW-Algorithmus erworben. Den Umfang der Lizenz muss aber mit jedem Hersteller der Anwendungssoftware abgeklärt werden. ):-(

Ich hoffe, das reicht für den Moment. Vielleicht finde ich noch mehr ... ;-)

Grüsse

Tom

  1. Hallo Tom

    vielen Dank fuer diese fundierten Infos!

    Wie ich dem allem entnehmen kann, sind die Lizenzansprueche von Unisys in der Sache durchaus berechtigt.

    Ein Dateiformat jedoch, das diesen patentierten Algorithmus benutzt, jahrelang "frei herumlaufen" zu lassen und dann ploetzlich dafuer abkassieren zu wollen, ist mehr als zweifelhaft und darf schon als boese Absicht gewertet werden. Aber darueber reg ich mich nicht mehr auf, hat wirklich keinen Sinn. Too many GIFs anywhere ;-)

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Hallo Stefan

      vielen Dank fuer diese fundierten Infos!

      Bitte ;-)

      Ein Dateiformat jedoch, das diesen patentierten Algorithmus benutzt, jahrelang "frei herumlaufen" zu lassen und dann ploetzlich dafuer abkassieren zu wollen, ist mehr als zweifelhaft und darf schon als boese Absicht gewertet werden. Aber darueber reg ich mich nicht mehr auf, hat wirklich keinen Sinn. Too many GIFs anywhere ;-)

      <unbestätigte Vermutung>
      In der Patentschrift steht die Firma 'Sperry Corporation' als Patentanmelder. Es kann sein, dass diese Firma irgendwann von Unisys übernommen wurde und Unisys erst einige Zeit nach der Übernahme (durch die Verbreitung von GIF) auf die nun zu Ihre gehörenden Patente aufmerksam wurde.
      </unbestätigte Vermutung>

      Was ich nicht ganz verstehe ist, wieso Unisys Lizenzgebühren von Websitebetreibern einfordert, da beim "Lagern" und Weiterleiten von GIF-Bildern über den Web-Server der patentierte LZW-Algorithmus gar nicht zur Anwendung kommt.
      Die müssten wirklich anhand einzelner GIFs prüfen, mit welcher Anwendung das GIF erstellt wurde, dann den Hersteller eruiren und dann nachweisen, dass dieser keine oder eine nicht ausreichende Lizenvereinbarung hat. Erst dann könnte man den Web-Site-Betreiber zu Verantwortung ziehen (wobei dies auch noch rechtlich zu prüfen wäre).

      Grundsätzlich erlaubt das GIF-Format, in einem bestimmten Abschnitt anwendungsabhängige Daten zu speichern. Ob und in welchem Umfang dies einzelne Anwendungen tun, kann ich leider nicht sagen.
      Vielleicht reicht es in nächster Zeit noch dazu, ein passendes Perlscript zu schreiben. Dazu muss ich nicht mal den LZW-Algorithmus kennen (und anwenden ;-)) ), da diese Daten in offenen,unkomrimierten Abschnitten des GIF-Formates abgelegt sind. Gebt mir also noch etwas Zeit ... ;-)

      Grüsse
      Tom