... die Schande, dass deutsche Gerichte die Hyperlinks und damit das Wesen des World Wide Web nicht im Ansatz begreifen, ist damit nicht aus der Welt. Es gilt weiterhin, auf diese Schande aufmerksam zu machen!
viele Gruesse
Stefan Muenz
Man mag zugegebenermassen ja beklagen koennen und muessen, dass die gesetzlichen Vorgaben durch die Einsicht von Politik und Gesetzgeber nicht rechtzeitig den tatsaechlichen Aenderungen in der Medienwelt angepasst werden, formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.
Mit (vielleicht zu) legalitischen Gruessen
Nico