Stefan Muenz: (ZUR INFO) Von deutschen Gerichten frisch auf den Tisch...

Liebe Forumer

drei Monate ist es mittlerweile her, seit die Nachrichten von der SELFHTML-Abmahnwelle des FvG durchsickerten. Die meisten Leute verstanden ueberhaupt nicht so recht, worum es da eigentlich ging, bzw. bekamen die Vorstellung wohl beim besten Willen nicht in ihren gesunden Menschenverstand rein, dass diese Geschichten wahr sein koennten.

Zur "Auffrischung" oder fuer jene, die es seinerzeit nicht mitbekommen haben, hier noch mal die Links zum "Einstieg in die Materie":

In jenem Forums-Thread beschrieb unter anderem Steffen Hintze von der Firma Avacon, wie auch sein Unternehmen von FvG abgemahnt worden sei. Avacon hatte jedoch den Mut, sich ueber die Abmahnung hinaus auf einen Rechtsstreit mit FvG einzulassen, weil die Firma wohl erkannte, dass mit solchen juristischen Praktiken das ganze Publizieren im Internet und damit auch die eigene Firmengrundlange untergraben wird.

Solche Dinge sollte man nicht aus den Augen verlieren, auch wenn sie nicht immer oder nicht mehr so tagesaktuell sind. Avacon sammelt den "Stand der Dinge" dieses Rechtsstreits auf der folgenden Seite:

http://www.avacon.net/self/

Wie man dort sehen kann, ist die Einsicht deutscher Gerichte in Phaenomene wie Hyperlinks noch nicht weiter gereift - nach wie vor herrscht die Auffassung, dass Hyperlinks auf fremde Seiten diese verlinkten Seiten zum Teil des eigenen Angebots machen wuerden. Und wenn dann der Name eines amerikanischen Software-Produkts (FTP-Explorer) gegen deutsches Markenrecht verstoesst, ist eben derjenige "schuldig", der als deutscher Staatsbuerger einen Link auf jenes Programm setzt und als Linktext dabei den korrekten Namen des Programms verwendet.

Immerhin schlaegt sich Avacon tapfer mit FvG, doch die Schande, dass deutsche Gerichte die Hyperlinks und damit das Wesen des World Wide Web nicht im Ansatz begreifen, ist damit nicht aus der Welt. Es gilt weiterhin, auf diese Schande aufmerksam zu machen!

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Lieber Stefan, Liebes Forum!

    Das hat mich jetzt mal interessiert, daher hab ich mal nachgeschaut (Urteilsbegründung), für was die lieben Münchner Richter einen Link auf eine andere Downloadseite halten... also, dafür halten sie es:

    <zitat>
    Am 13.03.1999 stellte der Prozeßbevollmächtigte der Antragstellerin fest, daß
                       auf der Internet-Seite, die dem Antragsgegner zuzurechnen ist, einige
                       Software-Werkzeuge zum Herunterladen zur Verfügung gestellt worden sind.
                       Unter den herunterladbaren Software-Werkzeugen befand sich auch die
                       Software mit der Bezeichnung "FTP-Explorer". (Anlage A 4).
    </zitat>

    Siehe: http://www.avacon.net/self/sachlage_a2.htm

    also, da geb ich dir recht, Stefan: das ist peinlich und traurig!

    1. Aber der gute Freiherr von Gravenreuth scheint ja recht nachlässig bei der Arbeit zu sein, oder? Oder wie ist es sonst zu erklären, daß er die Firma Microsoft, die ja _auch_ das Urheberrecht seiner Mandantschaft verletzt indem Sie (unverschämterweise!) ein Programm des Namens Internet-_EXPLORER_ vertreibt noch nicht abgemahnt hat? Schließlich haben die ja auch eine deutsche Niederlassung...

      gibts da sonst noch jemanden, den das wundert?

      1. Hallo Boris

        Aber der gute Freiherr von Gravenreuth scheint ja recht nachlässig bei der Arbeit zu sein, oder? Oder wie ist es sonst zu erklären, daß er die Firma Microsoft, die ja _auch_ das Urheberrecht seiner Mandantschaft verletzt indem Sie (unverschämterweise!) ein Programm des Namens Internet-_EXPLORER_ vertreibt noch nicht abgemahnt hat? Schließlich haben die ja auch eine deutsche Niederlassung...

        Microsoft zahlt entsprechende Lizenzgebuehren an die Mandantin des FvG. Die paar zigtausend Mark oder wieviel das ist zahlen die aus der Kaffeekasse der Eingangspforte C4 in Redmont...

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        1. Tach Stefan

          Microsoft zahlt entsprechende Lizenzgebuehren an die Mandantin des FvG. Die paar zigtausend Mark oder wieviel das ist zahlen die aus der Kaffeekasse der Eingangspforte C4 in Redmont...

          Nein! Im Ernst? Mein Gott, da ist der Ruf der fiesen Microsoft-Anwaelte wohl doch irgendwie übertrieben, oder? Ich hätte gedacht, daß die den FvG bei Bedarf in der Luft zerreissen wuerden. <enttaeuscht> Hmmm... so kann man sich taeuschen....</enttaeuscht>
          ich mein, schon klar, dass die die paar muecken im notfall auch aus dem portokaesschen zahlen, aber man sollte doch meinen, dass sie in so einem Fall aus Prinzip vor Gericht gehen wuerden... (also _ich_ an Billies Stelle haette das gemacht...)

          1. Hi Boris

            Nein! Im Ernst? Mein Gott, da ist der Ruf der fiesen Microsoft-Anwaelte wohl doch irgendwie übertrieben, oder? Ich hätte gedacht, daß die den FvG bei Bedarf in der Luft zerreissen wuerden. <enttaeuscht> Hmmm... so kann man sich taeuschen....</enttaeuscht>
            ich mein, schon klar, dass die die paar muecken im notfall auch aus dem portokaesschen zahlen, aber man sollte doch meinen, dass sie in so einem Fall aus Prinzip vor Gericht gehen wuerden... (also _ich_ an Billies Stelle haette das gemacht...)

            Wenn Du *so* denkst, wirst Du es _nie_ soweit bringen wie unser Billie ;-)))

            Grüsse

            Tom

            1. Moin Tom!

              Wenn Du *so* denkst, wirst Du es _nie_ soweit bringen wie unser Billie ;-)))

              Och Menno!!!

              hmm... naja, ich glaube, darueber brauch ich mir keinen Kopf zu machen, weil ich es warscheinlich _so_ oder _so_ nicht soweit bring wie er...

              Bo*schadeEigentlich*ris

        2. Moin,

          Microsoft zahlt entsprechende Lizenzgebuehren an die Mandantin des FvG. Die paar zigtausend Mark oder wieviel das ist zahlen die aus der Kaffeekasse der Eingangspforte C4 in Redmont...

          ist ja eigentlich schon wieder clever! So ist der Begriff Internet-'Explorer' faktisch geschützt, und Microsoft braucht sich noch nicht mal die Mühe zu machen, andere Leute deswegen abzumahnen. Und mit 'Explorer' verbinden die meisten nun mal den 'Internet-Explorer' und nicht irgend ein unbedeutendes Produkt von irgendeiner mittelgroßen deutschen Firma.  Auch hält sich Microsoft auf diese Weise elegant aus den Streitereien über Hyperlinks heraus <g>.

          Viele Grüße

          Andreas

          1. Tach!

            <...>Auch hält sich Microsoft auf diese Weise elegant aus den Streitereien über Hyperlinks heraus <g>.

            Mensch! Von der Seite hab ich‚s noch garnicht betrachtet... nach dem Motto `sollen sich doch die anderen deshalb laecherlich machen...‚

            na das ham se ja mal wieder gefickt eingeschaedelt!

            Boris

  2. ... die Schande, dass deutsche Gerichte die Hyperlinks und damit das Wesen des World Wide Web nicht im Ansatz begreifen, ist damit nicht aus der Welt. Es gilt weiterhin, auf diese Schande aufmerksam zu machen!
    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    Man mag zugegebenermassen ja beklagen koennen und muessen, dass die gesetzlichen Vorgaben durch die Einsicht von Politik und Gesetzgeber nicht rechtzeitig den tatsaechlichen Aenderungen in der Medienwelt angepasst werden, formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.

    Mit (vielleicht zu) legalitischen Gruessen

    Nico

    1. Moggaehn, Nico!

      Man mag zugegebenermassen ja beklagen koennen und muessen, dass die gesetzlichen Vorgaben durch die Einsicht von Politik und Gesetzgeber nicht rechtzeitig den tatsaechlichen Aenderungen in der Medienwelt angepasst werden, formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.

      also ich glaube (korrigiert mich, wenn ich flahsc liege), dass es weder Stefan, noch sonst irgendjemandem hier um die _FORM_ des Spruches ging, sondern vielmehr um den _INHALT_ des selbigen... denn der ist es, der laecherlich waere, wenn er nicht so traurig waere...

      mit _nicht ganz so_ legasthenischen *g* Gruessen

      Boris

    2. Moin Nico,

      formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.

      Einspruch, Eurer Ehren,

      _bis_ zur Rechtskräftigkeit eines Richterspruchs ist es gutes Recht, eine fehlerhafte Anwendung der Rechtsordnung zu bemängeln. Oder willst Du Berufung/Revision verbieten - die berufen sich häufig genau darauf.

      Und eine (personenbezogene) Richterschelte habe ich bei Stefan nicht gelesen.

      Zum Thema:
      Anstatt auf die Einsicht der Gerichte zu hoffen, wäre es IMHO besser, wenn der Gesetzgeber klarstellend tätig werden würde - im Markenrecht _und_ im Abmahnunwesen.

      Swen

      1. Hallo Swen

        Anstatt auf die Einsicht der Gerichte zu hoffen, wäre es IMHO besser, wenn der Gesetzgeber klarstellend tätig werden würde - im Markenrecht _und_ im Abmahnunwesen.

        Sehe ich auch so. Anders ausgedrueckt: wenn die Anklage eines Verfahrens auf Verletzung eines Markenrechtsanspruches lautet, wird auch ueber nichts anderes verhandelt. Worueber aber mal verhandelt werden muesste, ist eine generelle juristische Bewertung von Hyperlinks im WWW - unabhaengig von markenschutzrechtlichen Aspekten. Denn solange es keine "Rahmenrichtlinien" zur Einschaetzung von Hyperlinks gibt, die der Realitaet des WWW gerecht werden, beruft sich ein Provinzgericht wieder auf das vorherige, und das Maerchen von der "Vereinleibung" fremder Angebote durch Setzen von Links auf selbige wird sich noch tausend Jahre halten.

        Die Initiative zu einer generellen juristischen Bewertung von Hyperlinks muesste aber eben von anderen Seiten kommen, zum Beispiel vom Gesetzgeber, durch eine Buergerinitiative oder was weiss ich - innerhalb einer laufenden Klage zum Thema Markenschutz passiert da jedenfalls nichts, so viel ist sicher.

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        1. Hallo Stefan, hallo Gemeinde

          Meines Erachtens müsste die Initiative von einem "unserer" Intressensverbände ausgehen wie z.B. der dmmv. Leider kenne ich hier keine anderen Verbände, die die Industrie der Telekommunikationsfirmen, Informatikunternehmen usw. vereint. Als grobe Idee fällt mir der ZVEI ein, aber sonst ?

          Wer ist also Mitglied eines solchen Verbandes (oder dessen Firma) und will mal den Verband auf Trab bringen ?

          Ich versuchs mal über den Landesverband Druck, bei einem nächsten Gespräch das Thema auf den Tisch zu bringen.
          Denn im Allgemeinen haben die Interessensverbände bessere Möglichkeiten bei Gesetztesänderungen Einfluss zu nehmen oder durch Informationen (Vorträge, Seminare, etc) die gesamte Rechtsprechung in vernünftigere Bahnen zu lenken.

          Grüsse

          Tom