Swen: (ZUR INFO) Von deutschen Gerichten frisch auf den Tisch...

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Moin Nico,

formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.

Einspruch, Eurer Ehren,

_bis_ zur Rechtskräftigkeit eines Richterspruchs ist es gutes Recht, eine fehlerhafte Anwendung der Rechtsordnung zu bemängeln. Oder willst Du Berufung/Revision verbieten - die berufen sich häufig genau darauf.

Und eine (personenbezogene) Richterschelte habe ich bei Stefan nicht gelesen.

Zum Thema:
Anstatt auf die Einsicht der Gerichte zu hoffen, wäre es IMHO besser, wenn der Gesetzgeber klarstellend tätig werden würde - im Markenrecht _und_ im Abmahnunwesen.

Swen