Hallo Swen
Anstatt auf die Einsicht der Gerichte zu hoffen, wäre es IMHO besser, wenn der Gesetzgeber klarstellend tätig werden würde - im Markenrecht _und_ im Abmahnunwesen.
Sehe ich auch so. Anders ausgedrueckt: wenn die Anklage eines Verfahrens auf Verletzung eines Markenrechtsanspruches lautet, wird auch ueber nichts anderes verhandelt. Worueber aber mal verhandelt werden muesste, ist eine generelle juristische Bewertung von Hyperlinks im WWW - unabhaengig von markenschutzrechtlichen Aspekten. Denn solange es keine "Rahmenrichtlinien" zur Einschaetzung von Hyperlinks gibt, die der Realitaet des WWW gerecht werden, beruft sich ein Provinzgericht wieder auf das vorherige, und das Maerchen von der "Vereinleibung" fremder Angebote durch Setzen von Links auf selbige wird sich noch tausend Jahre halten.
Die Initiative zu einer generellen juristischen Bewertung von Hyperlinks muesste aber eben von anderen Seiten kommen, zum Beispiel vom Gesetzgeber, durch eine Buergerinitiative oder was weiss ich - innerhalb einer laufenden Klage zum Thema Markenschutz passiert da jedenfalls nichts, so viel ist sicher.
viele Gruesse
Stefan Muenz