Moggaehn, Nico!
Man mag zugegebenermassen ja beklagen koennen und muessen, dass die gesetzlichen Vorgaben durch die Einsicht von Politik und Gesetzgeber nicht rechtzeitig den tatsaechlichen Aenderungen in der Medienwelt angepasst werden, formaljuristisch gesehen kann und sollte man jedoch demokratischer- und rechtsstaatlicherweise keinem deutschen Richterspruch unterstellen, dîe zur Zeit gueltige Rechtsordnung nicht richtig angewandt zu haben. Letzteres gilt jedenfalls bis zur Rechtskraeftigkeit eines Richterspruchs ... und die duerfte in diesem konkreten Fall noch nicht eingetreten sein.
also ich glaube (korrigiert mich, wenn ich flahsc liege), dass es weder Stefan, noch sonst irgendjemandem hier um die _FORM_ des Spruches ging, sondern vielmehr um den _INHALT_ des selbigen... denn der ist es, der laecherlich waere, wenn er nicht so traurig waere...
mit _nicht ganz so_ legasthenischen *g* Gruessen
Boris