Andreas Bierhals: (ZUR INFO) Von deutschen Gerichten frisch auf den Tisch...

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Moin,

Microsoft zahlt entsprechende Lizenzgebuehren an die Mandantin des FvG. Die paar zigtausend Mark oder wieviel das ist zahlen die aus der Kaffeekasse der Eingangspforte C4 in Redmont...

ist ja eigentlich schon wieder clever! So ist der Begriff Internet-'Explorer' faktisch geschützt, und Microsoft braucht sich noch nicht mal die Mühe zu machen, andere Leute deswegen abzumahnen. Und mit 'Explorer' verbinden die meisten nun mal den 'Internet-Explorer' und nicht irgend ein unbedeutendes Produkt von irgendeiner mittelgroßen deutschen Firma.  Auch hält sich Microsoft auf diese Weise elegant aus den Streitereien über Hyperlinks heraus <g>.

Viele Grüße

Andreas