Sehr geehrter Herr,
für mich stellt sich nach Ihrem Posting die Frage, ob hier nur die GUTMENSCHEN - nzw. jene, die sich dafür halten posten dürfen?
Ich habe niemanden beleidigt und habe es auch nicht vor. Ich bin einiges gewohnt (schon auf dem alten 64er gab es ein Game: KILL GRAVENREUTH) und mit einem "virtuellem Hausverbot" in allgemein offenen Foren ist es nun mal nichts:
LG Bonn "Virtuelles Hausverbot" (Az.: 10 O 457/99)
Das LG Bonn hat auch nach einer mündlichen Verhandlung den Erlaß einer Einstweiligen Verfügung bezüglich eines "virtuellen Hausverbotes" abgelehnt. Die Antragsstellerin unterhält einen eigenen Chat-Room im Internet. Sie wollte einem Teilnehmer durch das LG Bonn verbieten lassen, die betreffende Homepage aufzurufen und somit die Chat-software zu nutzen. Diese Nutzung wäre nach ihrer Ansicht eine "Eigentumsstörung". Ein konkretes Fehlverhalten dieses Chatters konnte sie nicht nachweisen. Sie war der Meinung, daß der verklagte Chatter nicht in ihren Chat-Room passen würde und angeblich ihre Sponsoren stört (was allerdings auch nicht nachgewiesen wurde).
Urteil vom 16. November 1999
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth