Ich glaube, allein das ist so unzumutbar, dass ein glatter Formfehler vorliegt, der das Dokument ungueltig macht. Juristen wissen das aber sicher besser als ich ;-)
Stefan, es ist sogar noch viel schlimmer: Für die Rechtswirksamkeit der Abmahnung ist nicht einmal eine erfolgreiche Zustellung des Schreibens erforderlich!
Zumindest ein Beweis des Absendens (z.B. Fax-Journal, obwohl das auch manipulierbar ist).
Ob die Frist angemessen ist, hängt von der Dringlichkeit der Sache ab. Wenn man sieht, wie lange sich diese Abmahnwelle bereits hinzieht, wie lange der Link auf SELFHTML bereits bekannt ist und von welcher Seite aus die Sache von Anfang an aufgerollt wurde, kann es so dringlich gar nicht sein. Nur: Wenn die Frist unangemessen kurz ist, setzt das lediglich eine angemessen lange Frist in Gang, *ungültig* wird die Abmahnung dadurch nicht.
Einmal mehr macht das deutlich, daß hier ein "Recht" auf einen Sachverhalt angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes noch nicht wesentlich) vorhanden war. Dem ist nur dann beizukommen, wenn schnellstens der Gesetzgeber entweder die vorhandenen Gesetze den sich rapide ändernden Verhältnissen anpasst oder sie auf die Sachverhalte beschränkt, für die sie eigentlich vorgesehen waren.
Exakt. Dazu muß er aber erst einmal das Verständnis dafür entwickeln.
Solange ein Freiherr sich auf "geltendes Recht" - und sei es noch so absurd - berufen kann, sitzt der Normalbürger immer am kürzeren Hebel.
Nicht, wenn es gelingt, auch den älteren Juristengenerationen, die heute in den entscheidenden Positionen sitzen, mit dem Internet nicht allzuviel Berührung haben und deshalb häufig ein durch die Medienberichterstattung und durch Unkenntnis der Netzkultur verzerrtes Bild haben, das Internet nahezubringen und begreiflich zu machen. Da steckt IMHO das eigentliche Problem, das die aktuellen Mißstände verursacht, die Einzelne dann für sich auszunutzen verstehen.
Beste Grüße
Frank