Computer Club Seeshaupt: UNSER "Abmahnfall"

Auf wir sind von Gravenreuth zum Thema "Explorer" abgemahnt worden (Posteingang: Samstag 12:00) und erhielten glatt einen halben Werktag Zeit die Unterlassungserklärung zu abzugeben (Montag 12:00).

Zur Klarstellung:
Es geht bei uns (und ich nehme an, daß Stefan Münz die gleiche Serienabmahnung erhalten hat) nicht in erster Linie darum, daß man keinen Link zu dem Programm "FTP-Explorer" setzen darf.

Die Sache ist komplizierter:
Es geht darum, daß wir den Markennamen "Explorer" angeblich "im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Software verwendet" haben.

Es geht also vordergründig NUR um die Verwendung des WORTES. Der Link wird NUR herangezogen, um uns "geschäftlichen Verkehr" zu unterstellen. Geschäftlicher Verkehr könnte rein theoretisch entstehen, wenn sich jemand den "FTP-Explorer" über unseren Link herunterläd, er anschließend feststellt, daß er nicht in die FREEWARE-Nutzung fällt (Heimanwender) und er aus diesem Grund die Sharewaregebühr an FTPx Corp. bezahlt. Wir wären dann "geschäftsfördernd" für FTPx Corp. tätig - wenn auch ohne eigenen Vorteil.

Ich habe auf unserer Themaseite dazu ( http://www.pfaffenwinkel.de/vereine/ccs/abmahnung.html ) einen Screenshot eingebunden, der Zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Der Link alleine ist erlaubt - nicht aber die Erwähnung des Wortes "FTP-Explorer" in diesem Zusammenhang.

Dieser Zusammenhang ändert aber nichts an der Gefahr, daß die gesamte Link-Technik für private Homepages zusammenbricht, wenn Gravenreuth mit seinen Abmahnungen recht bekommt. Denn sobald man einen Link auf ein kommerzielles Angebot setzt (MS, Netscape, Acrobat Reader, Quick Time Viewer, etc.) ist man nach Gravenreuths Meinung automatisch geschäftlich tätig ("geschäftsfördernd") und kann dann für sämtliche Markenrechtsansprüche haftbar gemacht werden.

Erschwerend kommt hier noch hinzu: Woher soll der private Homepage-Gestalter wissen, daß er den Begriff "Internet-Explorer" verwenden darf - "FTP-Explorer" aber nicht ?

Den Humor habe ich allerdings noch nicht verloren und habe mich köstlich über den Hinweis von Carsten amüsiert, daß die Klagende Firma "Symicron" selbst Lizenzverstöße vorbereite ... siehe: http://www.symicron.de/07.html

N. Futter
Computer Club Seeshaupt e.V.

  1. Was mir echt unbegreiflich ist, ist wie die deutsche Justiz so eine Klage auf Unterlassung ernsthaft zulassen kann, bzw. zugunsten dieser Abzocker auslegen kann.
    An was soll man da noch glauben?
    Demnächst wird man abgemahnt, nur weil man ein geschützes Wort ausspricht...

    Kopfschüttelnder Denis

  2. hallo,

    wie wäre es denn, wenn du eine kopie von deinem abmahnschreiben stefan münz zukommen lässt,
    vielleicht kann man daran ja erkennen, dass die geschichte doch auf serienabmahnung aus ist.

    cu michael

  3. Hallo!

    Auf wir sind von Gravenreuth zum Thema "Explorer" abgemahnt worden (Posteingang: Samstag 12:00) und erhielten glatt einen halben Werktag Zeit die Unterlassungserklärung zu abzugeben (Montag 12:00).

    Ich glaube, allein das ist so unzumutbar, dass ein glatter Formfehler vorliegt, der das Dokument ungueltig macht. Juristen wissen das aber sicher besser als ich ;-)

    Die Sache ist komplizierter:
    Es geht darum, daß wir den Markennamen "Explorer" angeblich "im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Software verwendet" haben.

    Bei SELFHTML ist der Vorwurf genau der gleiche. Denn darum geht es ja: fuer FvG ist jeder Link auf eine fremde Seite ein "Handelsvertreter" dieser fremden Seite, also ist der Linksetzer eine Art Vertrieb der verlinkten Seite, eine Art Aussenfiliale fuer die geschaeftlichen Interessen der verlinkten Seite. Der gute Mann kann sich kein anderes Motiv zum Setzen eines Links vorstellen. Die Aufgabe der Gerichte wird sein, zu begreifen, dass normale WWW-Links einen anderen Charakter haben als diesen vom Freiherrn behaupteten.

    Der Link alleine ist erlaubt - nicht aber die Erwähnung des Wortes "FTP-Explorer" in diesem Zusammenhang.

    Da redet der Freiherr auch unterschiedlich drueber, wie er ueber alles mal so mal so redet. Einer anderen Aussage zufolge genuegt das Vorhandensein des Wortes im "HTML-Quelltext". Also nichts glauben. Alles ist diskutierbar, entschieden ist gar nichts.

    Dieser Zusammenhang ändert aber nichts an der Gefahr, daß die gesamte Link-Technik für private Homepages zusammenbricht, wenn Gravenreuth mit seinen Abmahnungen recht bekommt.

    Korrekt. Und dagegen kaempfen wir! Ich hoffe nur, dass diese "Botschaft" in den Koepfen ankommt.

    Erschwerend kommt hier noch hinzu: Woher soll der private Homepage-Gestalter wissen, daß er den Begriff "Internet-Explorer" verwenden darf - "FTP-Explorer" aber nicht ?

    Er muesste sich schlau machen laut FvG. Nun sollte man sich in der Tat schlau machen, wenn man beispielsweise einen deutschen Vertrieb fuer ein amerikanisches Shareware-Produkt aufziehen will, ob das Produkt nicht mit einem geschuetzten deutschen Produkt konfligiert. Das ist zumutbar. Aber ein Link ist eben kein Vertrieb. Es ist ein anklickbares Wort. Und ich lasse mir nicht verbieten, das Wort 'Explorer' zu benutzen, ob anklickbar oder nicht.

    Den Humor habe ich allerdings noch nicht verloren

    Das ist gut so! Bleib dran an der Sache, du wirst noch viel zum Lachen kriegen, auch wenn das, was da geboten wird, tendenziell in die Ecke "grotesker Humor" geht.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Ich glaube, allein das ist so unzumutbar, dass ein glatter Formfehler vorliegt, der das Dokument ungueltig macht. Juristen wissen das aber sicher besser als ich ;-)

      Stefan, es ist sogar noch viel schlimmer: Für die Rechtswirksamkeit der Abmahnung ist nicht einmal eine erfolgreiche Zustellung des Schreibens erforderlich!

      Einmal mehr macht das deutlich, daß hier ein "Recht" auf einen Sachverhalt angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes noch nicht wesentlich) vorhanden war. Dem ist nur dann beizukommen, wenn schnellstens der Gesetzgeber entweder die vorhandenen Gesetze den sich rapide ändernden Verhältnissen anpasst oder sie auf die Sachverhalte beschränkt, für die sie eigentlich vorgesehen waren.
      Solange ein Freiherr sich auf "geltendes Recht" - und sei es noch so absurd - berufen kann, sitzt der Normalbürger immer am kürzeren Hebel.

      Eckard

      1. Hi,

        also bitte etwas mehr Mitleid bitte!
        Eine Gesetzesaenderung wird frueher oder spaeter erfolgen,
        ob es nun in 3 Monaten oder 5 Jahren sein wird...(spaetestens dann, wenn
        jeder Justizminister und dessen Mitarbeiter 'drin' sind/waren.)

        Nur habt doch Mitleid mit den armen Anwaelten, die dann keine
        'Geschaeftsgrundlage' mehr haben und Dank ihrers Rufes geschnitten werden...

        Ich moechte jetzt schon anregen, dass ein Font fuer 'Notleidende verrufene Anwaelte' eingerichtet wird.
        Naja, vielleicht koennen die ja 2010 als Hilfskraefte beim Verein 'Freedom for Links'
        arbeiten..... :))

        Ciao,
          Wolfgang

      2. Ich glaube, allein das ist so unzumutbar, dass ein glatter Formfehler vorliegt, der das Dokument ungueltig macht. Juristen wissen das aber sicher besser als ich ;-)

        Stefan, es ist sogar noch viel schlimmer: Für die Rechtswirksamkeit der Abmahnung ist nicht einmal eine erfolgreiche Zustellung des Schreibens erforderlich!

        Zumindest ein Beweis des Absendens (z.B. Fax-Journal, obwohl das auch manipulierbar ist).

        Ob die Frist angemessen ist, hängt von der Dringlichkeit der Sache ab. Wenn man sieht, wie lange sich diese Abmahnwelle bereits hinzieht, wie lange der Link auf SELFHTML bereits bekannt ist und von welcher Seite aus die Sache von Anfang an aufgerollt wurde, kann es so dringlich gar nicht sein. Nur: Wenn die Frist unangemessen kurz ist, setzt das lediglich eine angemessen lange Frist in Gang, *ungültig* wird die Abmahnung dadurch nicht.

        Einmal mehr macht das deutlich, daß hier ein "Recht" auf einen Sachverhalt angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes noch nicht wesentlich) vorhanden war. Dem ist nur dann beizukommen, wenn schnellstens der Gesetzgeber entweder die vorhandenen Gesetze den sich rapide ändernden Verhältnissen anpasst oder sie auf die Sachverhalte beschränkt, für die sie eigentlich vorgesehen waren.

        Exakt. Dazu muß er aber erst einmal das Verständnis dafür entwickeln.

        Solange ein Freiherr sich auf "geltendes Recht" - und sei es noch so absurd - berufen kann, sitzt der Normalbürger immer am kürzeren Hebel.

        Nicht, wenn es gelingt, auch den älteren Juristengenerationen, die heute in den entscheidenden Positionen sitzen, mit dem Internet nicht allzuviel Berührung haben und deshalb häufig ein durch die Medienberichterstattung und durch Unkenntnis der Netzkultur verzerrtes Bild haben, das Internet nahezubringen und begreiflich zu machen. Da steckt IMHO das eigentliche Problem, das die aktuellen Mißstände verursacht, die Einzelne dann für sich auszunutzen verstehen.

        Beste Grüße
        Frank