Günter Frhr. v. Gravenreuth: Herr Gravenreuth - Wiederholung meines Posting zwecks Beantwortung

Beitrag lesen

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Im Archiv kann man nicht (mehr) schreiben und als fauler Mensch antworte ich am liebsten in den Texten.

(1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

Die Pauschalformel:
"Link setzen = (Marken-)Recherche!"  stammt nicht von mir.

Ich gehe von einem ganz anderen Denkansatz aus:

  1. Ein Text und(!) ein Link im eigenen HTML-Code entsteht nicht durch Byte-Mutation.

a) Wenn Text und Link inhaltlich übereinstimmen liegt auch kein Vertippen vor.

  1. Wer nur über etwas berichten will muß nicht zwingend einen Link setzen.

  2. Wer einen Link setzt möchtet nicht "nur"  über etwas berichten, sondern dieses "etwas" auch vermittel.

  3. Ich verwende insoweit den Begriff "etwas" vollkommen neutral. Das "etwas" können

a) Informationen und/oder
b) eine oder mehrere Dateien

sein.

aa)  Ich verwende insoweit auch  den Begriff "Informationen" vollkommen neutral.

Informationen können z.B.

aaa) die Fahrplanauskunft oder
bb) eine Bombenbauanleitung sein.

bb)  Ich verwende insoweit auch  den Begriff "Datei" vollkommen neutral. Eine Datei kann

aaa) eine beliebige Textdatei (s.o. "Information")
bbb) ein MP3-File
ccc) eine Bilddatei oder
ddd) ein Programm

etc. sein.

Rechtsprobleme können(!) bei allen o.g. Varianten auftreten und sind nicht mit einer Recherche zu lösen.

Es sind IMHO immer Probleme des konkreten Einzelfalles und daher nicht mit der  Pauschalformel:
"Link setzen = (Marken-)Recherche" zu lösen.

Beispiele:

a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.
e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

Ich habe nachgeforscht, Recherche kostet Geld. Für Schüler und Schulen unerschwinglich.

Erklären Sie mir bitte, wie das finanziert werden soll. Alle möglichen und unmöglichen Geldquellen werden zur Zeit für das Sichern der Minimalausstattung ausgegeben.

Was soll eine "Recherchen" zu

a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.
e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

bringen?

(2) Sie vertreten die Ansicht, jeder sollte wissen, was Markenrecht ist und wie weitläufig dieses ausgelegt werden kann.

Auch eine Pauschalaussage!

Ich meine, dass jeder der etwas vorsätzlich tut (Stichwort: "Byte-Mutation") sich über die rechtlichen Folgen vergewissern muß.

Wer z.B.

einen  Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK setzt wird sich nicht erfolgreich damit verteidigen können, daß er nicht wußte, daß er eine in Deutschland verbotene terroristische Vereiningung unterstützt.

Wer ein Link zum Versandhandel von VIAGRA wird sich nicht erfolgreich damit verteidigen können, daß er nicht wußte, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

Erklären Sie mir bitte, wie das realisiert werden soll, wenn dies noch nicht einmal in den Lehrplänen der Schulen steht. Die wenigsten Lehrer sind so weit mit dem Medium vertraut, daß Sie darüber informiert sind.

Stimmt - ich gehe allerdings auch davon aus, daß es z. B. nicht in den Lehrplänen steht, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

Wie vermitteln Sie so etwas Ihren Schülern?

(3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.

Zumindest die Kennzeichnungskraft der Marke schwächt. Da gewerbliche Schutzrechte der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (hat irgendwann einmal das BVerfG entschieden) liegt zumindest insoweit auch ein Schaden vor.

Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schülern klar machen soll, daß es eine "bedeutende" Software gleichen Namens gibt. Wenn, dann identifizieren sich die Kinder mit dem Explorer von Windows.

Dass ist noch  relativ einfach:
Wenn jemanden ein  k l e i n e s  Programm schreibt und dies dann als Freeware freigibt, sollte er es auch nicht MICROSOFT (=   "kleines  Programm") nennen. IMHO dürfte dieses Beispiel auch für Schüler einsichtig sein.

(4) Sie mahnen im Namen Ihrer Mandanten Homepagebesitzer reihenweise ab.

Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schüler anhand Ihres Beispieles die Rechtstaatlichkeit, Angemessenheit

Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

und Nützlichkeit Ihres Vorgehens deutlich machen kann.

Auch dass ist noch  relativ einfach:

Beispiel:
PLEXIGLAS ist eine Marke, der technische Begriff ist Acrylglas.
Wenn nun in einem Baumarkt ein No-Name-Acrylglas, welches nicht UV-beständig ist als PLEXIGLAS angeboten wird, dann wird sich zumindest dann, wenn nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sich das Acrylglas verfärbt auch der Verbraucher ärgern.
Der Verbraucher wird sich wohl auch dann ärgern, wenn das  nicht UV-beständig No-Name-Acrylglas "nur" als "FTP-PLEXIGLAS" angeboten wurde.

Zumal die Schüler ja deswegen erhebliche Geldausgaben haben könnten, um nicht abgemahnt zu werden.

Wenn Ihre Schüler

a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.
e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

werden sie wohl nicht abgemahnt, sondern "landen" jedoch vor dem Jugendrichter.

Gegenfrage:
Wenn Ihre Schüler zusammen mit den Schülern eine "überörtliche" Schülerzeitung (= keine Verantwortung der Schule) herausbringen wollen, dann tun sie auch gut daran, diese nicht SPIEGEL oder FOCUS zu nennen. Wie erklären Sie das Ihren Schülern?
Dies ist also kein spezielles Link- oder Internetproblem.

Und sagen Sie bitte nun nicht, daß sowas bei Schülern nicht vorkommt. Ich vertrete einen Schüler, der auf die "tolle Idee" kam die Doamin www.billgates.de anzumelden und "nur" als seine e-mail- Adresse (###@billgates.de) zu nutzen.
Wie erklären Sie es Ihren Schülern, daß man so etwas nicht tun soll?

Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

Was soll dieser Blösinn?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
http://www.gravenreuth.de