Antje Hofmann: Herr Gravenreuth - Wiederholung meines Posting zwecks Beantwortung

Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

Ich begrüße es sehr, daß Sie unser Forum aufsuchen und möchte die Gelegenheit nutzen Ihnen ein paar Fragen zu stellen. Da Sie ja zumindest in diesem Thread ein aktiver Teilnehmer sind, hoffe ich auf eine Antwort:

Ich benötige diese Antworten als Informatiklehrerin um meine Schüler vorzubereiten.

(1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

Ich habe nachgeforscht, Recherche kostet Geld. Für Schüler und Schulen unerschwinglich.

Erklären Sie mir bitte, wie das finanziert werden soll. Alle möglichen und unmöglichen Geldquellen werden zur Zeit für das Sichern der Minimalausstattung ausgegeben.

(2) Sie vertreten die Ansicht, jeder sollte wissen, was Markenrecht ist und wie weitläufig dieses ausgelegt werden kann.

Erklären Sie mir bitte, wie das realisiert werden soll, wenn dies noch nicht einmal in den Lehrplänen der Schulen steht. Die wenigsten Lehrer sind so weit mit dem Medium vertraut, daß Sie darüber informiert sind.

(3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.

Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schülern klar machen soll, daß es eine "bedeutende" Software gleichen Namens gibt. Wenn, dann identifizieren sich die Kinder mit dem Explorer von Windows.
Erläutern Sie bitte, die Bedeutung der Software.

(4) Sie mahnen im Namen Ihrer Mandanten Homepagebesitzer reihenweise ab.

Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schüler anhand Ihres Beispieles die Rechtstaatlichkeit, Angemessenheit und Nützlichkeit Ihres Vorgehens deutlich machen kann. Zumal die Schüler ja deswegen erhebliche Geldausgaben haben könnten, um nicht abgemahnt zu werden.

In Erwartung einer Antwort

Antje Hofmann

PS: Nachfrage: das Posting dient dem Zwecke des Geldverdienens. Mit meinen Fragen, wenn sie beantwortet werden, erhöhe ich ja die Qualität mit beruflichen Arbeit.

Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

  1. Hallo!

    Naja, der Gravenreuth hat sich wohl selbt den Maulkorb verpaßt, weil er sich von Dir in die ecke gedrängt fühlt.
    Ich habe den Eindruck, daß der Baron nur in die Eigene Tasche Wirtschaftet. Er denkt gar nicht an seine Mandanten. Er verschickt Briefe für 1,10 DM, ok Einschreiben sind etwas teurer, aber verlangt dann höchstwarscheinlich 80 DM pro Breif von den Mandanten.
    Zu der Markenrecherche:
    Das ist nicht Tragbar. Ich habe auf meine Homepage die kaegorie Link, das ist ja ermal nicht schlimm. Aber laut dem deutschen Patet und Markenamt (http://www.dpma.de/suche/dpinfo.html) muß man 150 DM pro jahr "Grundgebür" bezahlen, freundlicherweise sind 60 Auskünft schon mit drin. Und danach 4 DM Pro auskunft! Sehr geerter her Baron, wie soll ich da bei 35 DM Taschengeld pro monat bezahlen???
    Oder mal die WWW-Links bei SELFAKTUELL, derzeit 261 Links:
    150 + (261 - 60) * 4
    ergibt (mit punt vor strich) 954 DM!
    Her Muenz bitte zur Kasse, her Muenz bitte!
    Genau das gleiche für die Schule:
    Bei uns im Informatikraum stehen geräten von vor Jahren, auf den nur mit größter Mühe Windows 98 läuft. Den internetzugang kann die Schule nicht selbt bezahlen, das macht der Förderverein (zumindest bein uns). Wenn wir geld bekomem würden, würden wir das in neue Hardware und nicht ins rechtssystem stecken.
    Das mit FTP-Explore fügt scaden zu, ein Beipiel:
    Gott könnte sich beschweren, weil der Ausruf "Oh, Gott!", ein Misgeschick ausdrücht, nun mag Gott aber keine misgeschicke, was sol er tun?
    Ein Merkenpatent auf "Oh, Gott!" von der katholischen Kirche, ach wir lächerlich!
    Und noch mal Recht ist Unterricjtsstoff:
    Das stimmt, aber nur teilweise. Man nimmt in Klasse 8, im Politikunterricht das Thema "Recht und Rechtsstaat" durch, aber da geht es um Ladendiestahl, usw. und nicht um Patentrecht.
    Und nochmal etwas zum abmahnen: Wie schon gesagt, ich hoffe sie kommen mal deswegen vor Gerricht, denn ich werd' mir jetzt mein letztes ersparten zuasammenkratzen, und Ambanen , asl Marke eintragen lassen ;-)
    Und zum schluß nochmal mein lieblichslink: http://www.ftpx.com

    random
    (Thilo Modner)

    1. Hallo,

      Zu der Markenrecherche:
      Das ist nicht Tragbar.

      bitte bitte bitte, nicht, daß wir uns falsch verstehen: ich stehe zur Zeit hinter FfL und SELFHTML, aber: nur weil "Du" (wir, ihr etc) Dir etwas nicht leisten kannst, bedeutet das noch nicht, daß "Du" (wir, ihr etc) geltendes Recht (so es denn solches ist) brechen dürfen. Wenn wir tatsächlich von Rechts wegen verpflichtet sind, Markenrecherche zu betreiben, dann können wir nicht einfach sagen: Pfeif drauf.

      Es gibt das Schutz des Eigentums.

      Wenn wir (ich auch) der Meinung sind, dieses Recht (wenn es denn wie gesagt so ist) greife "zu hoch", dann müssen wir dafür sorgen, daß es geändert wird. Aber ich wehre mich dagegen, bewust gegen geltendes Recht zu verstossen, "weil ich mir die Wahrung des Rechtes nicht leisten will". (solange es sich nicht um existenzielle Fragen handelt, und bevor jetzt alle sagen, "meine Homepage und meine Freiheit dadrauf ist aber existentiel" rate ich einfach einmal zur Einschaltung der Tageschau zum Bewustmachen von existentiellen Fragen....)

      Gegen falsches Recht kämpfen, OK, aber mit rechtstaatlichen Mitteln. Wenn wir Recht aus Geldgründen beugen, setzen wir uns auf die gleiche Stufe wie... äh, also, was wollte ich schreiben? habe den namen vergessen, wer nochmal?....

      Chräcker

  2. Ich habe mal ein bisschen in meiner c't-ROM gebuddelt und es kamen immerhin 35 Artikel zu "Gravenreuth" zwischen 1990 und 1998 heraus.

    (1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

    Genauer gesagt, meint er, daß man für den Link verantwortlich ist, wenn man sich den Inhalt der verlinkten Seite zu eigen macht. Leider habe ich noch nicht herausgefunden, was das nun wieder bedeutet. Es scheint aber als ob eine Beschreibung, ein Kommentar oder das bloße Auftauchen des Wortes "Download" dafür ausreicht (zumindest bei Herrn von Gravenreuth).

    (3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.

    Und nicht nur diese Bezeichnung. Freiherr von Gravenreuth hat bereits erfolgreich einen Prozeß gegen Asus geführt, weil die eine Grafikkarte bedenklicherweise "3D-exPlorer" genannt haben.
    Und das mit dem Windows-Explorer ist auch so eine Sache. Mit Microsoft hat sich FvG schon immer gut verstanden, so kam es 1996 nach einem offenen Gespräch, bezüglich der damaligen Triton/Tricon-Abmahngeschichte, auf der CeBIT daß der Gerätemanager von Windows einen "Intel Triton"-Chipsatz melden durfte, der Abdruck dieser Meldung aber die Markenrechte einer holländischen Firma an "Tricon" verletzt.
    Microsoft hat im November 1996 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' 90 000 Mark für die Benutzung des Wortes Explorer gezahlt, weshalb sich FvG wohl kaum gegen Microsoft wenden wird.

    Da war noch von Angemessenheit die Rede. Die Kanzlei Gravenreuth hat auch Lockbriefe verschickt (oder ~ lassen) um Computerhändler dazu zu bringen, ein Angebot in dem das Wort 3D-exPlorer auftaucht, zu verschicken.
    Lustigerweise war der fingierte Absender eine Firma "Werner Zahlhaas GmbH". Wer sagt denn, das ein Anwalt keinen Humor hat. :-)

    Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

    Wohl eher nicht, da Sie sich den Inhalt der fremden Seite, zumindest in meinen Augen, nicht zu eigen machen.

    1. Moin,

      Microsoft hat im November 1996 'ohne Anerkennung einer
      Rechtspflicht' 90 000 Mark für die Benutzung des Wortes Explorer
      gezahlt, weshalb sich FvG wohl kaum gegen Microsoft wenden wird.

      zu diesem Schachzug kann man Micro$oft eigentlich nur
      gratulieren: Sie verhindern so, daß sich allzuviele andere
      Markenprodukte des Begriffs 'Explorer' bedienen und machen
      sich andererseits nicht die Finger schmutzig. Sprich - sie
      geraten nicht als abmahnende 'Bad guys' ins Rampenlicht
      der Öffentlichkeit sondern überlassen diesen Part einer
      unbedeutenden deutschen Firma.
      <spekulier> Ist das Zufall oder steckt da in Wahrheit mehr
      Zielstrebigkeit hinter, als man dachte?! </spekulier> ;-)

      Bis dannundwann

      Andreas

  3. ..der Freiherr antwortet wieder nicht !?

    </mfg pepe>

    1. ..der Freiherr antwortet wieder nicht !?

      Ich antworte

      a) nur wenn ich Lust habe und
      b) nicht auf jedem Mist (sorry).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
      http://www.gravenreuth.de

  4. Sehr geehrte Frau Hoffmann,

    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Im Archiv kann man nicht (mehr) schreiben und als fauler Mensch antworte ich am liebsten in den Texten.

    (1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

    Die Pauschalformel:
    "Link setzen = (Marken-)Recherche!"  stammt nicht von mir.

    Ich gehe von einem ganz anderen Denkansatz aus:

    1. Ein Text und(!) ein Link im eigenen HTML-Code entsteht nicht durch Byte-Mutation.

    a) Wenn Text und Link inhaltlich übereinstimmen liegt auch kein Vertippen vor.

    1. Wer nur über etwas berichten will muß nicht zwingend einen Link setzen.

    2. Wer einen Link setzt möchtet nicht "nur"  über etwas berichten, sondern dieses "etwas" auch vermittel.

    3. Ich verwende insoweit den Begriff "etwas" vollkommen neutral. Das "etwas" können

    a) Informationen und/oder
    b) eine oder mehrere Dateien

    sein.

    aa)  Ich verwende insoweit auch  den Begriff "Informationen" vollkommen neutral.

    Informationen können z.B.

    aaa) die Fahrplanauskunft oder
    bb) eine Bombenbauanleitung sein.

    bb)  Ich verwende insoweit auch  den Begriff "Datei" vollkommen neutral. Eine Datei kann

    aaa) eine beliebige Textdatei (s.o. "Information")
    bbb) ein MP3-File
    ccc) eine Bilddatei oder
    ddd) ein Programm

    etc. sein.

    Rechtsprobleme können(!) bei allen o.g. Varianten auftreten und sind nicht mit einer Recherche zu lösen.

    Es sind IMHO immer Probleme des konkreten Einzelfalles und daher nicht mit der  Pauschalformel:
    "Link setzen = (Marken-)Recherche" zu lösen.

    Beispiele:

    a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
    b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
    c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
    d) ein Link zum Download von Raubkopien.
    e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

    Ich habe nachgeforscht, Recherche kostet Geld. Für Schüler und Schulen unerschwinglich.

    Erklären Sie mir bitte, wie das finanziert werden soll. Alle möglichen und unmöglichen Geldquellen werden zur Zeit für das Sichern der Minimalausstattung ausgegeben.

    Was soll eine "Recherchen" zu

    a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
    b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
    c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
    d) ein Link zum Download von Raubkopien.
    e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

    bringen?

    (2) Sie vertreten die Ansicht, jeder sollte wissen, was Markenrecht ist und wie weitläufig dieses ausgelegt werden kann.

    Auch eine Pauschalaussage!

    Ich meine, dass jeder der etwas vorsätzlich tut (Stichwort: "Byte-Mutation") sich über die rechtlichen Folgen vergewissern muß.

    Wer z.B.

    einen  Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK setzt wird sich nicht erfolgreich damit verteidigen können, daß er nicht wußte, daß er eine in Deutschland verbotene terroristische Vereiningung unterstützt.

    Wer ein Link zum Versandhandel von VIAGRA wird sich nicht erfolgreich damit verteidigen können, daß er nicht wußte, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

    Erklären Sie mir bitte, wie das realisiert werden soll, wenn dies noch nicht einmal in den Lehrplänen der Schulen steht. Die wenigsten Lehrer sind so weit mit dem Medium vertraut, daß Sie darüber informiert sind.

    Stimmt - ich gehe allerdings auch davon aus, daß es z. B. nicht in den Lehrplänen steht, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

    Wie vermitteln Sie so etwas Ihren Schülern?

    (3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.

    Zumindest die Kennzeichnungskraft der Marke schwächt. Da gewerbliche Schutzrechte der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (hat irgendwann einmal das BVerfG entschieden) liegt zumindest insoweit auch ein Schaden vor.

    Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schülern klar machen soll, daß es eine "bedeutende" Software gleichen Namens gibt. Wenn, dann identifizieren sich die Kinder mit dem Explorer von Windows.

    Dass ist noch  relativ einfach:
    Wenn jemanden ein  k l e i n e s  Programm schreibt und dies dann als Freeware freigibt, sollte er es auch nicht MICROSOFT (=   "kleines  Programm") nennen. IMHO dürfte dieses Beispiel auch für Schüler einsichtig sein.

    (4) Sie mahnen im Namen Ihrer Mandanten Homepagebesitzer reihenweise ab.

    Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schüler anhand Ihres Beispieles die Rechtstaatlichkeit, Angemessenheit

    Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

    und Nützlichkeit Ihres Vorgehens deutlich machen kann.

    Auch dass ist noch  relativ einfach:

    Beispiel:
    PLEXIGLAS ist eine Marke, der technische Begriff ist Acrylglas.
    Wenn nun in einem Baumarkt ein No-Name-Acrylglas, welches nicht UV-beständig ist als PLEXIGLAS angeboten wird, dann wird sich zumindest dann, wenn nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sich das Acrylglas verfärbt auch der Verbraucher ärgern.
    Der Verbraucher wird sich wohl auch dann ärgern, wenn das  nicht UV-beständig No-Name-Acrylglas "nur" als "FTP-PLEXIGLAS" angeboten wurde.

    Zumal die Schüler ja deswegen erhebliche Geldausgaben haben könnten, um nicht abgemahnt zu werden.

    Wenn Ihre Schüler

    a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
    b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
    c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
    d) ein Link zum Download von Raubkopien.
    e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

    werden sie wohl nicht abgemahnt, sondern "landen" jedoch vor dem Jugendrichter.

    Gegenfrage:
    Wenn Ihre Schüler zusammen mit den Schülern eine "überörtliche" Schülerzeitung (= keine Verantwortung der Schule) herausbringen wollen, dann tun sie auch gut daran, diese nicht SPIEGEL oder FOCUS zu nennen. Wie erklären Sie das Ihren Schülern?
    Dies ist also kein spezielles Link- oder Internetproblem.

    Und sagen Sie bitte nun nicht, daß sowas bei Schülern nicht vorkommt. Ich vertrete einen Schüler, der auf die "tolle Idee" kam die Doamin www.billgates.de anzumelden und "nur" als seine e-mail- Adresse (###@billgates.de) zu nutzen.
    Wie erklären Sie es Ihren Schülern, daß man so etwas nicht tun soll?

    Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

    Was soll dieser Blösinn?

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hi,

      Beispiele:

      a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
      b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
      c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
      d) ein Link zum Download von Raubkopien.
      e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

      die anderen Beispiel waren besser, diese Themen mit einem Link zu einem Programm wie FTP-Explorer zu vergleichen eine Verharmlosung der von ihnen angegebenen Beispiele.

      Was soll eine "Recherchen" zu

      a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
      b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
      c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
      d) ein Link zum Download von Raubkopien.
      e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

      bringen?

      Geht's hier um Markenrecht, oder um das StGB?

      Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

      Das steht in der StVO. Die Bedeutung der Verkehrszeichen zu kennen ist Bedingung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, zusätzlich ist jeder Inhaber einer solchen angehalten, sich über neue Regeln im Rahmen der StVO und StVZO auf dem Laufenden zu halten. Ähnliches ist nicht Vorraussetzung für den Erwerb von Webspace.

      Was soll dieser Blösinn?

      Das habe ich mich beim Lesen ihrer Nachricht auch gefragt.

      Mit vorzüglicher Hochachtung,

      Martin

      1. Hallo

        Das steht in der StVO. Die Bedeutung der Verkehrszeichen zu kennen ist Bedingung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, zusätzlich ist jeder Inhaber einer solchen angehalten, sich über neue Regeln im Rahmen der StVO und StVZO auf dem Laufenden zu halten. Ähnliches ist nicht Vorraussetzung für den Erwerb von Webspace.

        <rückschluss>

        Was sagt uns das?

        Ein Führerschein fürs Internet muss her und natürlich auch für Hunde (nicht nur für sogenannte Kampfhunde) und auch fürs Brötchenkaufen und für Wäscheaufhängen und und und ......  ;-)

        </rückschluss>

        Frohe Ostern und viel Spass beim Eiersuchen (ob man da jetzt auch nen Führerschein braucht)

        Tili

    2. Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

      ich danke Ihnen für Ihre sehr aufschlußreiche Antwort. Es ist nicht einfach darauf zu antworten, denn Sie haben einige durchaus interessante Aspekte aufgeworfen.
      Ich werde mich bemühen, mich objektiv damit auseinanderzusetzen.

      Wenn Sie gestatten beginne ich mit dem Ende Ihres Postings:

      Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

      Was soll dieser Blösinn?

      Das stellt exakt das dar, was auf Grund des jetzigen Informationsstandes bei mir angekommen ist. Setze ich diesen Link im Zusammenhang mit meiner beruflichen Arbeit (also dem Zwecke des Gelderwerbes) dann ist er abmahnwürdig.

      1. Wer nur über etwas berichten will muß nicht zwingend einen Link setzen.

      2. Wer einen Link setzt möchtet nicht "nur"  über etwas berichten, sondern dieses "etwas" auch vermittel.

      Hier ist mir der Zusammenhang einfach nicht klar. Einen Link setzt man doch normalerweise nur, wenn das angebotende Produkt ob Information oder Software den Ansprüchen die man stellt entspricht. Ich verstehe darunter, dem Nutzer zu ermöglichen, ein Angebot auf einfache Art und Weise wahrzunehmen. Niemand würde jedoch einem Link zum FTP-Explorer folgen, wenn sich dahinter nichts sinnvolles verbergen würde. Dabei ist der Name eher zweitrangig. Nunja, bei nullachtfünfzehn als Bezeichnung wäre ich mir nicht so sicher. :-)

      Rechtsprobleme können(!) bei allen o.g. Varianten auftreten und sind nicht mit einer Recherche zu lösen.

      Es sind IMHO immer Probleme des konkreten Einzelfalles und daher nicht mit der  Pauschalformel:
      "Link setzen = (Marken-)Recherche" zu lösen.

      stimmt, wenn ich sie richtig verstehe, dann ist in den meisten Fällen gar nicht vorauszusehen, wann ein Rechtsproblem auftritt.

      a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
      b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
      c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
      d) ein Link zum Download von Raubkopien.

      In diesen Fällen ist aber eindeutig ein Rechtsproblem vorauszusehen. Weil, allgemein bekannt ist, daß dies unseren Gesetzen, Moral und Ethik widerspricht. Das wird den Schülern sehr zeitig vermittelt.

      e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

      dieses Beispiel wird meist nicht behandelt. Nunja von jungen Leuten sollte man erwarten, daß sie dafür keine Verwendung haben. :-)

      Was soll eine "Recherchen" zu
      bringen?

      Dazu ist keine Recherche notwendig, da es bekannt ist. Mein Problem besteht vorangig in etwas anderem.

      Es betrifft exakt den Fall, daß eine Firma mit einen mir unbekannten Markennamen jemanden kostenpflichtig abmahnt. Die Kosten sind dabei so groß, daß es ein erhebliches Risiko bedeutet, ohne eine Recherche einen beliebigen Namen zu verwenden.
      Mir ist ein Fall bekannt, wo genau dies geschehen ist. Für mich stellt sich da folgende Frage:

      In den meisten Fällen handelt es sich ja um eine unbewußte Rechtsverletzung.

      Warum wird der Verletzer nicht freundlich darauf hingewiesen?
      Warum wird von Seiten der Firma keine Kostenminimierung angestrebt, wie es z.B. im Bereich der Versicherungen sogar Pflicht ist?
      Aus welchen Grund werden nicht alle abgemahnt sondern vorangig kleine Leute? Leute die sich wesentlich schwerer wehren können.

      Ich meine, dass jeder der etwas vorsätzlich tut (Stichwort: "Byte-Mutation") sich über die rechtlichen Folgen vergewissern muß.

      Worin besteht eine Vorsätzlichkeit, wenn man nicht einmal weiß, daß es eine Firma gibt, die einen Rechtsanspruch hat?

      Im Falle der Vorsätzlichkeit stimme ich Ihnen vollkommen zu. Auch im Fall des Gebrauches bekannter Namen, weil hier zu erwarten ist, daß ein Rechtsbruch erfolgt. Nicht jedoch im Fall einer unbekannten Firma.

      Stimmt - ich gehe allerdings auch davon aus, daß es z. B. nicht in den Lehrplänen steht, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

      Sollte eigentlich im Biologieunterricht im Rahmen der Gesundheitserziehung behandelt werden. Übrigens ein guter Tip, ich werde meinen Mann darauf aufmerksam machen. Der wird es im Kreise seiner Biologiekollegen weiter verbreiten. Außerdem erinnere ich mich daran, wird dieses Thema relativ häufig in der Presse behandelt.

      Zumindest die Kennzeichnungskraft der Marke schwächt. Da gewerbliche Schutzrechte der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (hat irgendwann einmal das BVerfG entschieden) liegt zumindest insoweit auch ein Schaden vor.

      Ist der Schaden nicht schon in dem Moment eingetreten, als Microsoft den Namen verwenden durfte?
      Damit wurde doch der Markenname Explorer massiv geschwächt. Kein Mensch bringt mit diesem Namen Ihre Mandanten in Verbindung. Aber selbst Computerlaien ordnen den Begriff Explorer problemlos Mikrosoft zu.

      Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schülern klar machen soll, daß es eine "bedeutende" Software gleichen Namens gibt. Wenn, dann identifizieren sich die Kinder mit dem Explorer von Windows.

      Dass ist noch  relativ einfach:
      Wenn jemanden ein  k l e i n e s  Programm schreibt und dies dann als Freeware freigibt, sollte er es auch nicht MICROSOFT (=   "kleines  Programm") nennen. IMHO dürfte dieses Beispiel auch für Schüler einsichtig sein.

      Das ist verständlich für die Schüler. Nicht verständlich zu machen, ist die Praxis, das ohne Vorwarnung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Insbesondere, da unsere Schüler daran gewöhnt sind, zuerst verwarnt zu werden.

      Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

      »»

      Ein schönes Beispiel, aber neulich erst stand in der Zeitung, daß in irgendeiner Großstadt in Deutschland Menschen während eines Brandes starben, weil die Feuerwehr durch parkende Autos so behindert wurde, daß sie nicht zum Brandort kamen.

      Wobei natürlich das moderne Raubrittertum auf unseren Straßen durch die Städte in meinen Augen auch nichts mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat.
      Wenn 500 m hinter dem Fußgängerüberweg geblitzt wird, dann geht es ums Geld.

      Der Verbraucher wird sich wohl auch dann ärgern, wenn das  nicht UV-beständig No-Name-Acrylglas "nur" als "FTP-PLEXIGLAS" angeboten wurde.

      Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht. Der FTP-Explorer ist doch meines Erachtens ein vollkommen anderes Produkt als das Produkt Ihrer Mandanten.
      Ich käme ja auch niemals auf die Idee, den mit dem Internet-Explorer zu vergleichen. Beides sind vollkommen verschiedene Produkte. Abgesehen davon ist der FTP-Explorer eines der wenigen Programme, die mir unter Windows noch nie abgestürtzt sind. :-)

      werden sie wohl nicht abgemahnt, sondern "landen" jedoch vor dem Jugendrichter.

      »»

      Weil hier ein vorsätzlicher Rechtsbruch vorliegt. Allerdings kommen Sie beim Jugendrichter immer noch billiger davon als mit einer Abmahnung.
      Beispiel: schriftliche Morddrohung gegen eine Kollegin wurde trotz Anzeige als nicht verfahrenswürdig zurückgewiesen, weil der Schüler sich entschuldigt hat

      Gegenfrage:
      Wenn Ihre Schüler zusammen mit den Schülern eine "überörtliche" Schülerzeitung (= keine Verantwortung der Schule) herausbringen wollen, dann tun sie auch gut daran, diese nicht SPIEGEL oder FOCUS zu nennen. Wie erklären Sie das Ihren Schülern?
      Dies ist also kein spezielles Link- oder Internetproblem.

      Ich wiederhole mich, Spiegel, Focus, Bravo etc. sind den Schülern bekannte Begriffe. Allerdings reagieren sie normalerweise sehr einsichtig, wenn ihnen normal erklärt wird. Kinder so geht es nicht.

      Und sagen Sie bitte nun nicht, daß sowas bei Schülern nicht vorkommt.

      Aber sicher doch, mehr als genug. Ich bin immer froh darüber wenn die Schüler relativ unbefangen erzählen, weil ich da wesentlich wirkungsvollere Mittel habe, sie auf den "rechten" Weg zu halten. Unwissenheit kann man beseitigen.

      Ich vertrete einen Schüler, der auf die "tolle Idee" kam die Doamin www.billgates.de anzumelden und "nur" als seine e-mail- Adresse (###@billgates.de) zu nutzen.

      Wie erklären Sie es Ihren Schülern, daß man so etwas nicht tun soll?

      <g> genial, liebt der Junge Flames?

      Die Erklärung hier ist leicht. Der Name ist sozusagen persönliches Eigentum. Ich erkläre so was daran, daß sie es ja auch nicht wollen, daß ihr eigener Name von anderen verwendet wird.
      Allerdings ist das den meisten schon klar. Spätestens mit der ersten selbstunterschriebenen Arbeit wo es bemerkt wird, erfahren sie das auf mehr oder weniger drastische Weise.

      Viele Grüße

      Antje Hofmann
      JavaScriptprogrammiererin aus Leidenschaft ;-)

      1. Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

        Eine kleine Nachfrage: Ihre Mandanten haben auch "Klick!" geschützt.

        Ist ein Link der Form <a href="datei.zip">"Klick!"</a> ein Markenrechtsverstoß? Ist ja auch nichts anderes als das mit dem Explorer.

        Antje Hofmann
        JavaScriptprogrammiererin aus Leidenschaft ;-)

        1. Sehr geehrte Frau Hoffman,

          Eine kleine Nachfrage: Ihre Mandanten haben auch "Klick!" geschützt.

          JEIN - so war Inhaberin dieser Marke. Sie wurde verkauft und nun hat meine Mandantin nur noch ein Lizenz.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
          http://www.gravenreuth.de

      2. hi!

        betrifft die links auf warez, gamez, mp3z vor allem und zum grossen teil auf sites von jugendlichen zu finden.
        es scheint die vermittlung gerade in diesem bereich praktisch nicht zu fruchten, ich weiss schon lehrer können nicht die erziehung von schülern übernehmen, das bleibt klareweise elternpflicht.
        schüler posten in foren rechtlich völlig absurde argumente vor allem bei datenklau und mp3z
        wissen denn die schüler auf welche art und weise sie sich gerade in diesem bereich strafbar machen, was für nen wirtschaftlichen schaden sie anrichten und das eine vorstrafe ihr ganzes berufsleben kaputt machen kann?
        daten rauben ist kein kavaliersdelikt sondern diebstahl und kann laut gesetztgeber mit bis zu 3-5 jahren gefängniss bestraft werden.

        das argument das schüler zuwenig kohle haben mag zwar richtig sein, aber wenn ich mir was nicht leisten kann dann kann ichs eben nicht kaufen, verwenden, benutzten weitergeben, das ist bei jedem so und nicht nur bei schülern.

        ich denke wenn es möglich wäre das besser ins bewusstsein der schüler zu rufen, wäre viel geholfen.

        schönen gruss
        this -> *;_;* walker

        1. Hallo walker!

          das argument das schüler zuwenig kohle haben mag zwar richtig sein, aber wenn ich mir was nicht leisten kann dann kann ichs eben nicht kaufen, verwenden, benutzten weitergeben, das ist bei jedem so und nicht nur bei schülern.

          ich denke wenn es möglich wäre das besser ins bewusstsein der schüler zu rufen, wäre viel geholfen.

          Ich kann dir nur beipflichten. Es muss den Schülern bewusst gemacht werden, daß Straftaten nun mal Straftaten sind.
          Wer sollte das machen?

          Die Eltern? Die Schule?  Die vertreter des Staates?

          Wenn die Schüler sehen wie Vertreter des Staates, also DIE Verantwortlichen, mit "Recht und Ordnung" umgehen und um welche Summen es dabei geht, dann werden sie das ihre denken und ebenso auf "Recht und Ordnung" <del>schei...</del> pfeiffen, wie diejeninge die diese eingetlich "vorzuleben" hätten.

          Und weiss du was: ich kann das den Schüler nicht mal verübeln.

          Grüße
          Thomas

      3. Liebe Antje,

        Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?
        »»

        Ein schönes Beispiel, aber neulich erst stand in der Zeitung, daß in irgendeiner Großstadt in Deutschland Menschen während eines Brandes starben, weil die Feuerwehr durch parkende Autos so behindert wurde, daß sie nicht zum Brandort kamen.

        Wobei natürlich das moderne Raubrittertum auf unseren Straßen durch die Städte in meinen Augen auch nichts mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat.
        Wenn 500 m hinter dem Fußgängerüberweg geblitzt wird, dann geht es ums Geld.

        Da muß ich Dir energisch widersprechen: Es soll vorkommen, daß Fußgänger(innen), besonders Kinder und ältere Leute, mal schnell "wo sie gehen und stehen" über die Straße laufen, wenn sie sehen, daß die Autoschlange gerade sowieso wo stoppt (z.B. am Fußgängerüberweg). Wenn nun ein(e) Autofahrer(in) 500 m hinter dem Fußgängerüberweg bereits wieder schneller als 30 oder gar 50 km/h ist, besteht die Gefahr, daß er/sie vor lauter Beschleunigen diese sich fehlverhaltenden Menschen nicht wahrnimmt und zumindestens schwer verletzt. Körperliche Züchtigung oder gar Todesstrafe (infolge des Verkehsrunfalls) sollte auf solche Verkehrsdelikte (der Fußgänger(innen)) aber doch lieber nicht stehen.

        Aus meiner Verkehrsarbeit für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) weiß ich, daß leider viele Menschen die Bedeutung von unangepaßter bzw. überhöhter Geschwindigkeit im Zusammenhang mit der Gefährdung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer zu wenig kennen. Daher wird ja so gerne gerast in der Stadt...

        Trotzdem Frohe Ostern, Karin

      4. Morgen,

        moin

        geld hat aber gar keine zukunft

        In wie fern meinst du dies?

        [zip]

        Selbst wenn es mal eine Volkswirtschaft geben sollte die ohne Geld
        funktioniert, wird es dennoch eine Art von Bezahlung geben.

        gruesse aus'm RuhrPott (Do. Dortmund, heute Schalke ;)
            jens mueller

        ich könnte jeden einzelnen gedanken soweit unterzeichnen, doch istes nicht zu ende ausgeführt, vielleicht hattest du ja nur gerade keine zeit(geld;)<--interessant, was  daraus folgt, haben reiche menschen mehr zeit?
        du siehst, schon die erste harmlose frage meinerseits bringt das ganze haus ins wanken.
        und berechnet der bäcker nicht mehr "zeit" als eigentlich dafür wirklich benötigte(siehe:kapitalismus, gewinnmaximierungsprinzip)
        meine anschließende frage: woher kommt diese zusätzliche zeit?
        ich könnte noch wesentlich weiter das thema ausführen, aber leider weiß ich nicht, ob du das überhaupt noch lesen wirst(das forum ist hier ja sehr schnellebig), würde mich aber über ein weiterführen dieses threads freuen.

        grüße ( gratulation, der ruhrpott ist so stark wie nie zuvor, ich erlebe nur biederes mittelmaß hier, lächerliche 40 punkte in dieser saison)
        sd fs

        1. Hi,

          da Sie hier jedoch erkennbar diskutieren wolle gehen davon aus,

          ach. Und andere hier nicht?

          Mit vorzüglicher Hochachtung,

          Martin

        2. Hi,

          Aus welchen Grund werden nicht alle abgemahnt sondern vorangig kleine Leute?
          Es werden alle bekannt werdenden Fälle abgemahnt, sofern
          a) ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Verletzungshandlung sehe (Bei einer "xyz-abc-EXPLORER-123"-Software würde ich nicht zu einer Abmahnung raten, sofern auch  "xyz", "abc" und "123" eigene kennzeichnungskräftige Zeichenbestandteile sind.
          b) die (juristische)Person des Verletzers eindeutig ist (Der FTP-Explorer wurde z.B. auch von einer nicht existierenden E#### Inc. angeboten. Die fragliche Domain war auf die E#### Inc. mit Adresse in Deutschland eingetragen. Die Firma E#### Inc. war jedoch auch mit einem Detektiven nicht auffindbar.)
          c) eine bestimmungsgemäße Verbreitung in Deutschland nachweisbar ist.

          sorry, aber ich denke, genau hier verlassen Sie den Pfad der Tatsachen.

          Sie können uns mit keinem dieser Argumente erzählen, daß ausgerechnet Stefan Münz als leicht erkennbarer Autor von SelfHTML zuletzt abgemahnt werden muß und alle Mirror-Betreiber *vor* ihm.
          Genau das ist es ja, was bei einem objektiven Betrachter Verdacht erweckt, daß es Ihnen nur um die Massenab?ahnung geht und gar nicht darum, den Link aus SelfHTML zu entfernen.

          Mit freundlichen Grüßen
              Michael Schröpl

        3. Hallo,

          1. Wer nur über etwas berichten will muß nicht zwingend einen Link setzen.
          2. Wer einen Link setzt möchtet nicht "nur"  über etwas berichten, sondern dieses "etwas" auch vermittel.

          Hier ist mir der Zusammenhang einfach nicht klar. Einen

          Link setzt man doch normalerweise nur, wenn das angebotende Produkt ob
          Information oder Software den Ansprüchen die man stellt entspricht. Ich verstehe
          darunter, dem Nutzer zu ermöglichen, ein Angebot auf einfache Art und Weise wahrzunehmen.
          Niemand würde jedoch einem Link zum FTP-Explorer folgen, wenn sich dahinter nichts sinnvolles
          verbergen würde.

          Genau dies wollte ich mit "etwas vermitteln" ausdrücken.

          Entschuldigung, aber ich denke hier muss man einhacken.
          Punkt 1. Was ein Link ist und wie er zu definieren ist, das kann NUR und das gilt auch für die Nutzung in Deutschland
          die dafür zuständige Organisation bestimmen, welche hier das W3C ist.
          Natürlich können wir Deutschen das Internet nutzen; Jedoch ist es famos zu glauben, durch die Nutzung
          hier würden die internationalen Gremien ausser Kraft gesetzt, selbst wenn diese nicht von offizieller Seite
          als gesetzgebende oder regelnde Gremien anerkannt sind.
          Vielmehr ist es so, daß wir alle indirekt oder direkt Kunden von Providern sind, die die Techniken
          des HTTP und von HTML nutzen.
          HTTP und HTML sind nunmal vom W3C standandisiert.
          Wenn nun hier eine neue Definition von Links eingefuehrt wird, welche außerhalb der Norm
          des W3C's liegt, dann definiert man sich zwingend auch ein eigenes "Internet".
          Natürlich kann man jetzt einschieben, das Netscape und Microsoft ihre eigenen HTML-Codes einbringen
          und diverse Documenttypes die vom W3C in HTML Version X.X definiert wurde, anders deuten als vorgesehen,
          aber dies bezieht sich rein auf technische DInge und nicht auf inhaltliche.

          In anderen Worten: Die Definition eines LInks derart, daß dieser zum einen als Aufforderung
          zu einem Download oder auch als das es zwingend als Angebot zu sehen ist, ist falsch.
          Ein Link ist als nicht mehr aber nicht weniger als eine Möglichkeit zu einer Referenz zu verstehen.

          Punkt 2. Die These, "Link auf kommerzielles Produkt =>
          Ursprungseite fördert kommerziellen Geschaeft => Ursprungsseite ist kommerziell"
          setzt eine Beweisbarkeit vorraus:
          Wenn es, wie im Fall der Amazon-Links zugeht, das der Linksetzer nachweislich Geld verdient,
          dann mag diese Folgerung zutreffen.
          Den Umkehrschluss allerdings ("Links ermöglichen kommerzielle Nutzung => Links auf Firmen folgern eine kommerzielle Ursprungs-Webseite")
          ist deswegen nicht richtig.

          Solange -wie in diesem Fall- der Homepagebetreiber selbst keine kommerziellen Vorteile durch die Setzung
          des Links hat, ist der Link nach wie vor so zu bewerten, wie das W3C es tut: der Link dient
          als Referenz, als Hinweis, nicht jedoch als geschaeftlich verwertbare Einheit auf der Seite.

          Wenn Sie jedoch nicht beweisen koennen, das der Autor der Seite, bzw. derjenige der die Seite anbietet,
          mit der Nutzung des betreffenden Links in der Seite geschaeftliche Vorteile hat, liegt kein Abmahngrund vor,
          da es sich nur um eine Vermutung über eine geschäftliche Nutzung handelt.
          Ein Beweis für einen geschäftlichen Vorteil durch die Setzung eines Links muß schon vorhanden.
          Halbgare eigene Definitionen von Links, die man in einem Kapitel definiert um dann in den folgenden darauf zu verweisen
          als wären diese Definitionen fest, sind nicht mehr als subjektive Einschätzungen, die weder
          auf Recht noch Gesetz beruhen.
          Und als solche sollten diese auch deutlich gekennzeichnet sein.

          Also nochmal: Die einzige weltweit  _anerkannte_ Instanz, die diese Definitionen festlegt ist
          das W3C. ALles andere sind persönliche Meinungen, die ggf. nichtmal den Status einer RFC
          erreichen.

          Punkt 3. Was die kommerzielle Nutzung von Links angeht, so kann man sich -hier bin ich allerdings
          nicht ganz sicher- in der Regel darauf verlassen, daß diese gekennzeichnet sein MÜSSEN.
          Aus diesem Grund (und nur aus diesem), findet man bei kommerziellen Werbebannern, die den
          Seitenbetreibern Geld einbringen einen Hinweis "Werbung", bzw. "Anzeige".
          Gaebe es dementsprechend nicht ein Urteil, würde kaum jemand die Werbung auf seiner Seite
          als solche deutlich machen - schließlich sorgt die Kennzeichnung nachweisbar für Mindereinnahmen bei
          auf Clickratenbasierte Abrechnung.
          Was meines Erachtens also Abmahnfähig wäre, wäre die Situation wo jemand für das Setzen
          eines Links Geld verdient, den Link aber nicht als Werbung kennzeichnet. (Gerade an dieser
          Stelle muß ich aber sagen: Achtung! Da bin ich mir nicht sicher, ob dies bereits zutrifft.)

          Unzulässig, wenn #Name# und/oder #link# eine Marke verletzt.:

          <snip>

          IMHO zulässig (keine Rechtsprechung bekannt!!!)

          <snap>

          Beides war IMHO "IMHO", nicht nur letzteres :)

          Zurück zum Markenrecht etc.
          Die Kosten fallen für die Prüfung der Sach- und Rechtslage an. Das anschließende Abmahnschreiben ist (ebenso wie das Zahlungsaufforderungsschreiben an die Kfz-Versicherung) dann wieder relativ standartisiert.
          Auch die abmahnende Firma denk an eine Kostensenkung. Wenn zu unrecht abgemahnt wird, dann kann der Abgemahnte ohne weiteren Briefwechsel eine sog. "negative Feststellungklage" einreichen.
          "Negative Feststellungklage" = es wird festgestellt, daß die Verwendung der Kennzeichung XYZ nicht die Rechte aus der Marke YZ verletzt. Hier können hohe Kosten für den Abmahnenden entstehen.
          Bei den FTP-Explorer-Fällen hatten wir bisher 5 negative Feststellungklagen, wobei in 2 Fällen ein für meine Mandantin positives Ergebnis (Rücknahme der Feststellungsklage und Abgabe der Unterlassungserklärung) herauskam und 3 Fälle noch nicht terminiert sind.
          +

          Frage: Wenn nun die Marke "Webspace" auch in letzten Instanz abgewiesen wird, haben dann die
          Personen, die vorher Abmahngebühren entrichteten oder aber verlorene Prozesse verloren,
          das Recht die ihnen entstandenen Kosten einzuklagen, mit der Begründung, das diese
          Kosten/Gebühren und Urteile aufgrund falscher tatsachen, nämlich einer unsachgemäßen Eintragung
          der Marke erfolgte?

          (Bitte nicht mit Polemik/Zweckoptimismus antworten, die Frage muss sich nicht unbedingt auf
          die Marke "Webspace" oder "Explorer" beziehen)

          Zumindest die Kennzeichnungskraft der Marke schwächt. Da gewerbliche Schutzrechte der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (hat irgendwann einmal das BVerfG entschieden) liegt zumindest insoweit auch ein Schaden vor.

          Ist der Schaden nicht schon in dem Moment eingetreten, als Microsoft den Namen verwenden durfte?

          NO MICROSOFT hat bezahlt.

          Damit wurde doch der Markenname Explorer massiv geschwächt. Kein Mensch bringt mit diesem Namen Ihre Mandanten in Verbindung. Aber selbst Computerlaien ordnen den Begriff Explorer problemlos Mikrosoft zu.
          Darauf kommt es nicht an. Gem. § 26 MarkenG ist die Nutzung durch einen Lizenznehmer (hier MICROSOFT) so, wie wenn man es selber nutzen würde.

          Steht dies nicht im Widerspruch mit der Verwässerung der Marke?
          Darf ein Lizenznehmer so groß werden, dass der eigentliche Markeninhaber unbekannt bleibt?

          Dass ist noch  relativ einfach:
          Wenn jemanden ein  k l e i n e s  Programm schreibt und dies dann als Freeware freigibt, sollte er es auch nicht MICROSOFT (=   "kleines  Programm") nennen. IMHO dürfte dieses Beispiel auch für Schüler einsichtig sein.

          Das ist verständlich für die Schüler. Nicht verständlich zu machen, ist die Praxis, das ohne Vorwarnung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Insbesondere, da unsere Schüler daran gewöhnt sind, zuerst verwarnt zu werden.

          Würde das auch im VIAGRA-Fall oder bei einer Bombenbauanleitung gelten?
          Hier sind (auch Jugend-)Staatsanwälte im Regelfall relativ "scharf".

          Dabei geht es aber um >offensichtliche< >Straftatbestände<.
          Nicht jedoch um Markenrecht.
          Auch der Vergleich mit dem Verkehrsrecht ist hier etwas fehl am Platze, da hier zwei verschiedene
          Dinge unbeachtet bleiben:
          a) Zur Führung eines Fahrzeuges ist eine gueltige Fahrerlaubnis vorgeschrieben, die die Kenntniss
          in das Verkehrsrecht vorraussetzt.
          b) Unabhängig von den Einnahmen durch Blitzgeräte greifen diese bei offensichtlichen Ordnungswidrigkeiten.
          Die Blitzgeräte haben sich ebenfalls an gewisse Regeln zu halten; Entgegen der Meinung vieler Stadtväter
          dürfen diese nicht zum reinen Geldmachen eingesetzt werden, sondern nur zum Grund der Verkehrsberuhigung.

          Über diese Form der Gemeindefinanzierung regt sich niemand auf.

          Gerade Ihnen als Anwalt muß doch der Fall der Richterin aus Schleswig-Holstein bekannt sein,
          die der Klage eines geblitzten Autofahrers auf Unrechtmaessigkeit der Benutzung der Blitzanlage
          Recht gab und dafür erstmal ganz schön viel -unberechtigten- Ärger bekam.

          Mit freundlichen Grüßen,
            Wolfgang Wiese

  5. (1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte

    eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

    ...die er offenbar selbst nicht durchfuehrt, wenn er im Netz publiziert. Ich lehne mich zurueck, laechele und erinnere mich des  ausgegrabenen Fauxpas in der Sache Webspace.

    Nachzulesen auf:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/autsch.html

    :)

    Gruss, Niels

  6. (1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.

    Ich habe nachgeforscht, Recherche kostet Geld. Für Schüler und Schulen unerschwinglich.

    Es ist sinnlos nachzuforschen. So lange es Urteile gibt, dass Marken wie "Triton" und "Tricon" verwechselt werden können, aber z.B. "Fuzzy" und "Fuzzi" nicht, ist jede Recherche Geldverschwendung. Man kann sämtliche Gesetze der Welt beherrschen, wenn sie letztendlich der jeweilige Richter anders interpretiert, ist man selbst der Dumme - alles getan und nichts gebracht (außer Spesen nichts gewesen). Und so lange es bei den Gesetzen keine Interpretationsauslegung durch den jeweiligen Richter gibt (unmöglich), kann man eigentlich auch keine Vorschriften einhalten, da es nur auf die Meinung des Richters ankommt, ob man gegen irgendetwas verstossen hat.
    Diesen Unterschied zwischen Theorie der Justiz (Gerechtigkeit) und der Praxis (Abzockerei), sollte man eher den Schülern erklären.

    (2) Sie vertreten die Ansicht, jeder sollte wissen, was Markenrecht ist und wie weitläufig dieses ausgelegt werden kann.

    Erklären Sie mir bitte, wie das realisiert werden soll, wenn dies noch nicht einmal in den Lehrplänen der Schulen steht. Die wenigsten Lehrer sind so weit mit dem Medium vertraut, daß Sie darüber informiert sind.

    Auch die wenigsten Juristen wissen, wie es interpretiert werden soll - bzw. 2 Juristen = 5 Meinungen (plakativ, zeigt aber das Problem). Deshalb gibt es absurde Urteile und Abzocker (im Namen des Volkes). Man sollte die Richter für deren Urteile persönlich haftbar machen, dann würde man sehr schnell eine einheitlichere Rechtssprechung bekommen.
    Wieso sollten z.B. Ärzte für jeden Kunstgriff haftbar gemacht werden können, aber ein Richter kann für jeden beliebigen "Blödsinn" nicht belangt werden? (es sei denn man weist ihm nach, dass er den Blödsinn absichtlich gemacht hat - hoffnungslos - vergleichbar damit, dass man dem Arzt nachweisen müsste, dass er den Patienten absichtlich falsch behandelt hat).

    (3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.

    Ehrlich gemeinte Frage, aber sinnlos darauf eine Antwort zu erwarten. Die Bezeichnung der SW ist letztlich nicht der Grund der Abmahnung.
    Es gibt Juristen, welche von ihrer Klientel sehr genau gelernt haben und fügen dieser Praxis ein § Zeichen hinzu.
    Würde man die Justiz als eine Firma XY bezeichnen, so hätte man sehr gute Chancen vor der Justiz solche Firmen XY wegen Abzockerei (sonstigen Unfugs) zu belangen. D.h. von der Justiz hier eine Hilfestellung zu erwarten ist ein 'Warten auf Godot...'.

    Fragen Sie Ihre Schüler, wieso Anwälte von Holocaust-Opfern 200 Millionen DM Honorar bekommen, aber die jeweiligen Opfer höchstens je 10.000 DM, wieso kann es einen (ehemaligen) hessischen obersten Verfassungsrichter geben, welcher für ein Gutachten 1,2 Millionen DM kassiert (normalerweise höchsten einige tausend DM Wert) und sieht dabei kein Problem. Es gibt tausende solche Fälle, bei denen sich die Sichtweise zumindest relativiert, was noch "kriminell" ist.

    (4) Sie mahnen im Namen Ihrer Mandanten Homepagebesitzer reihenweise ab.

    Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schüler anhand Ihres Beispieles die Rechtstaatlichkeit, Angemessenheit und Nützlichkeit Ihres Vorgehens deutlich machen kann. Zumal die Schüler ja deswegen erhebliche Geldausgaben haben könnten, um nicht abgemahnt zu werden.

    Wenn sie den Schülern beibringen, dass das "Recht" zur Ware geworden ist, welche manchmal sehr teuer bezahlt werden muss, um an diese zu gelangen, so begreifen sie vielleicht einmal, dass sie keine sinnlosen Ausgaben tätigen müssen. Wie sollte man ihnen ansonsten erklären, dass es 'Staranwälte' gibt bei denen man für mehr Geld auch 'mehr Recht' bekommt (wo eigentlich alle vor dem Gesetz gleich sind)?

    Nur zur Sicherheit. Diese Antworten sind nur meine persönliche Meinung - und diese darf man hoffentlich noch haben.
    Haben sich durch diese Meinung einige Leuten angegriffen gefühlt, so sind sie auch gemeint gewesen.

    Ivan