Antje Hofmann: Herr Gravenreuth - Wiederholung meines Posting zwecks Beantwortung

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Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

ich danke Ihnen für Ihre sehr aufschlußreiche Antwort. Es ist nicht einfach darauf zu antworten, denn Sie haben einige durchaus interessante Aspekte aufgeworfen.
Ich werde mich bemühen, mich objektiv damit auseinanderzusetzen.

Wenn Sie gestatten beginne ich mit dem Ende Ihres Postings:

Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?

Was soll dieser Blösinn?

Das stellt exakt das dar, was auf Grund des jetzigen Informationsstandes bei mir angekommen ist. Setze ich diesen Link im Zusammenhang mit meiner beruflichen Arbeit (also dem Zwecke des Gelderwerbes) dann ist er abmahnwürdig.

  1. Wer nur über etwas berichten will muß nicht zwingend einen Link setzen.

  2. Wer einen Link setzt möchtet nicht "nur"  über etwas berichten, sondern dieses "etwas" auch vermittel.

Hier ist mir der Zusammenhang einfach nicht klar. Einen Link setzt man doch normalerweise nur, wenn das angebotende Produkt ob Information oder Software den Ansprüchen die man stellt entspricht. Ich verstehe darunter, dem Nutzer zu ermöglichen, ein Angebot auf einfache Art und Weise wahrzunehmen. Niemand würde jedoch einem Link zum FTP-Explorer folgen, wenn sich dahinter nichts sinnvolles verbergen würde. Dabei ist der Name eher zweitrangig. Nunja, bei nullachtfünfzehn als Bezeichnung wäre ich mir nicht so sicher. :-)

Rechtsprobleme können(!) bei allen o.g. Varianten auftreten und sind nicht mit einer Recherche zu lösen.

Es sind IMHO immer Probleme des konkreten Einzelfalles und daher nicht mit der  Pauschalformel:
"Link setzen = (Marken-)Recherche" zu lösen.

stimmt, wenn ich sie richtig verstehe, dann ist in den meisten Fällen gar nicht vorauszusehen, wann ein Rechtsproblem auftritt.

a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.

In diesen Fällen ist aber eindeutig ein Rechtsproblem vorauszusehen. Weil, allgemein bekannt ist, daß dies unseren Gesetzen, Moral und Ethik widerspricht. Das wird den Schülern sehr zeitig vermittelt.

e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

dieses Beispiel wird meist nicht behandelt. Nunja von jungen Leuten sollte man erwarten, daß sie dafür keine Verwendung haben. :-)

Was soll eine "Recherchen" zu
bringen?

Dazu ist keine Recherche notwendig, da es bekannt ist. Mein Problem besteht vorangig in etwas anderem.

Es betrifft exakt den Fall, daß eine Firma mit einen mir unbekannten Markennamen jemanden kostenpflichtig abmahnt. Die Kosten sind dabei so groß, daß es ein erhebliches Risiko bedeutet, ohne eine Recherche einen beliebigen Namen zu verwenden.
Mir ist ein Fall bekannt, wo genau dies geschehen ist. Für mich stellt sich da folgende Frage:

In den meisten Fällen handelt es sich ja um eine unbewußte Rechtsverletzung.

Warum wird der Verletzer nicht freundlich darauf hingewiesen?
Warum wird von Seiten der Firma keine Kostenminimierung angestrebt, wie es z.B. im Bereich der Versicherungen sogar Pflicht ist?
Aus welchen Grund werden nicht alle abgemahnt sondern vorangig kleine Leute? Leute die sich wesentlich schwerer wehren können.

Ich meine, dass jeder der etwas vorsätzlich tut (Stichwort: "Byte-Mutation") sich über die rechtlichen Folgen vergewissern muß.

Worin besteht eine Vorsätzlichkeit, wenn man nicht einmal weiß, daß es eine Firma gibt, die einen Rechtsanspruch hat?

Im Falle der Vorsätzlichkeit stimme ich Ihnen vollkommen zu. Auch im Fall des Gebrauches bekannter Namen, weil hier zu erwarten ist, daß ein Rechtsbruch erfolgt. Nicht jedoch im Fall einer unbekannten Firma.

Stimmt - ich gehe allerdings auch davon aus, daß es z. B. nicht in den Lehrplänen steht, daß ein Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten an Entverbraucher in Deutschland unzulässig ist.

Sollte eigentlich im Biologieunterricht im Rahmen der Gesundheitserziehung behandelt werden. Übrigens ein guter Tip, ich werde meinen Mann darauf aufmerksam machen. Der wird es im Kreise seiner Biologiekollegen weiter verbreiten. Außerdem erinnere ich mich daran, wird dieses Thema relativ häufig in der Presse behandelt.

Zumindest die Kennzeichnungskraft der Marke schwächt. Da gewerbliche Schutzrechte der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (hat irgendwann einmal das BVerfG entschieden) liegt zumindest insoweit auch ein Schaden vor.

Ist der Schaden nicht schon in dem Moment eingetreten, als Microsoft den Namen verwenden durfte?
Damit wurde doch der Markenname Explorer massiv geschwächt. Kein Mensch bringt mit diesem Namen Ihre Mandanten in Verbindung. Aber selbst Computerlaien ordnen den Begriff Explorer problemlos Mikrosoft zu.

Erklären Sie mir bitte, wie ich meinen Schülern klar machen soll, daß es eine "bedeutende" Software gleichen Namens gibt. Wenn, dann identifizieren sich die Kinder mit dem Explorer von Windows.

Dass ist noch  relativ einfach:
Wenn jemanden ein  k l e i n e s  Programm schreibt und dies dann als Freeware freigibt, sollte er es auch nicht MICROSOFT (=   "kleines  Programm") nennen. IMHO dürfte dieses Beispiel auch für Schüler einsichtig sein.

Das ist verständlich für die Schüler. Nicht verständlich zu machen, ist die Praxis, das ohne Vorwarnung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Insbesondere, da unsere Schüler daran gewöhnt sind, zuerst verwarnt zu werden.

Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

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Ein schönes Beispiel, aber neulich erst stand in der Zeitung, daß in irgendeiner Großstadt in Deutschland Menschen während eines Brandes starben, weil die Feuerwehr durch parkende Autos so behindert wurde, daß sie nicht zum Brandort kamen.

Wobei natürlich das moderne Raubrittertum auf unseren Straßen durch die Städte in meinen Augen auch nichts mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat.
Wenn 500 m hinter dem Fußgängerüberweg geblitzt wird, dann geht es ums Geld.

Der Verbraucher wird sich wohl auch dann ärgern, wenn das  nicht UV-beständig No-Name-Acrylglas "nur" als "FTP-PLEXIGLAS" angeboten wurde.

Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht. Der FTP-Explorer ist doch meines Erachtens ein vollkommen anderes Produkt als das Produkt Ihrer Mandanten.
Ich käme ja auch niemals auf die Idee, den mit dem Internet-Explorer zu vergleichen. Beides sind vollkommen verschiedene Produkte. Abgesehen davon ist der FTP-Explorer eines der wenigen Programme, die mir unter Windows noch nie abgestürtzt sind. :-)

werden sie wohl nicht abgemahnt, sondern "landen" jedoch vor dem Jugendrichter.

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Weil hier ein vorsätzlicher Rechtsbruch vorliegt. Allerdings kommen Sie beim Jugendrichter immer noch billiger davon als mit einer Abmahnung.
Beispiel: schriftliche Morddrohung gegen eine Kollegin wurde trotz Anzeige als nicht verfahrenswürdig zurückgewiesen, weil der Schüler sich entschuldigt hat

Gegenfrage:
Wenn Ihre Schüler zusammen mit den Schülern eine "überörtliche" Schülerzeitung (= keine Verantwortung der Schule) herausbringen wollen, dann tun sie auch gut daran, diese nicht SPIEGEL oder FOCUS zu nennen. Wie erklären Sie das Ihren Schülern?
Dies ist also kein spezielles Link- oder Internetproblem.

Ich wiederhole mich, Spiegel, Focus, Bravo etc. sind den Schülern bekannte Begriffe. Allerdings reagieren sie normalerweise sehr einsichtig, wenn ihnen normal erklärt wird. Kinder so geht es nicht.

Und sagen Sie bitte nun nicht, daß sowas bei Schülern nicht vorkommt.

Aber sicher doch, mehr als genug. Ich bin immer froh darüber wenn die Schüler relativ unbefangen erzählen, weil ich da wesentlich wirkungsvollere Mittel habe, sie auf den "rechten" Weg zu halten. Unwissenheit kann man beseitigen.

Ich vertrete einen Schüler, der auf die "tolle Idee" kam die Doamin www.billgates.de anzumelden und "nur" als seine e-mail- Adresse (###@billgates.de) zu nutzen.

Wie erklären Sie es Ihren Schülern, daß man so etwas nicht tun soll?

<g> genial, liebt der Junge Flames?

Die Erklärung hier ist leicht. Der Name ist sozusagen persönliches Eigentum. Ich erkläre so was daran, daß sie es ja auch nicht wollen, daß ihr eigener Name von anderen verwendet wird.
Allerdings ist das den meisten schon klar. Spätestens mit der ersten selbstunterschriebenen Arbeit wo es bemerkt wird, erfahren sie das auf mehr oder weniger drastische Weise.

Viele Grüße

Antje Hofmann
JavaScriptprogrammiererin aus Leidenschaft ;-)