Liebe Antje,
Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?
»»Ein schönes Beispiel, aber neulich erst stand in der Zeitung, daß in irgendeiner Großstadt in Deutschland Menschen während eines Brandes starben, weil die Feuerwehr durch parkende Autos so behindert wurde, daß sie nicht zum Brandort kamen.
Wobei natürlich das moderne Raubrittertum auf unseren Straßen durch die Städte in meinen Augen auch nichts mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat.
Wenn 500 m hinter dem Fußgängerüberweg geblitzt wird, dann geht es ums Geld.
Da muß ich Dir energisch widersprechen: Es soll vorkommen, daß Fußgänger(innen), besonders Kinder und ältere Leute, mal schnell "wo sie gehen und stehen" über die Straße laufen, wenn sie sehen, daß die Autoschlange gerade sowieso wo stoppt (z.B. am Fußgängerüberweg). Wenn nun ein(e) Autofahrer(in) 500 m hinter dem Fußgängerüberweg bereits wieder schneller als 30 oder gar 50 km/h ist, besteht die Gefahr, daß er/sie vor lauter Beschleunigen diese sich fehlverhaltenden Menschen nicht wahrnimmt und zumindestens schwer verletzt. Körperliche Züchtigung oder gar Todesstrafe (infolge des Verkehsrunfalls) sollte auf solche Verkehrsdelikte (der Fußgänger(innen)) aber doch lieber nicht stehen.
Aus meiner Verkehrsarbeit für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) weiß ich, daß leider viele Menschen die Bedeutung von unangepaßter bzw. überhöhter Geschwindigkeit im Zusammenhang mit der Gefährdung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer zu wenig kennen. Daher wird ja so gerne gerast in der Stadt...
Trotzdem Frohe Ostern, Karin