Martin Speiser: Herr Gravenreuth - Wiederholung meines Posting zwecks Beantwortung

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Hi,

Beispiele:

a) ein Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.
e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

die anderen Beispiel waren besser, diese Themen mit einem Link zu einem Programm wie FTP-Explorer zu vergleichen eine Verharmlosung der von ihnen angegebenen Beispiele.

Was soll eine "Recherchen" zu

a) einem Link zum Download von MEIN KAMPF
b) Text + Link auf eine Kinderporno-Site
c) Link auf die Homepage der (kurdischen) PKK.
d) ein Link zum Download von Raubkopien.
e) ein Link zum Versandhandel von VIAGRA

bringen?

Geht's hier um Markenrecht, oder um das StGB?

Gegenfrage: Wie erklären Sie es Ihren Schülern daß es mit " Rechtstaatlichkeit und Angemessenheit" sehrwohl zu vereinbaren ist, wenn Politessen Parksünder (die nicht behindern) reihenweise aufschreiben?

Das steht in der StVO. Die Bedeutung der Verkehrszeichen zu kennen ist Bedingung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, zusätzlich ist jeder Inhaber einer solchen angehalten, sich über neue Regeln im Rahmen der StVO und StVZO auf dem Laufenden zu halten. Ähnliches ist nicht Vorraussetzung für den Erwerb von Webspace.

Was soll dieser Blösinn?

Das habe ich mich beim Lesen ihrer Nachricht auch gefragt.

Mit vorzüglicher Hochachtung,

Martin