Tili: Herr Gravenreuth - Wiederholung meines Posting zwecks Beantwortung

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Hallo

Das steht in der StVO. Die Bedeutung der Verkehrszeichen zu kennen ist Bedingung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, zusätzlich ist jeder Inhaber einer solchen angehalten, sich über neue Regeln im Rahmen der StVO und StVZO auf dem Laufenden zu halten. Ähnliches ist nicht Vorraussetzung für den Erwerb von Webspace.

<rückschluss>

Was sagt uns das?

Ein Führerschein fürs Internet muss her und natürlich auch für Hunde (nicht nur für sogenannte Kampfhunde) und auch fürs Brötchenkaufen und für Wäscheaufhängen und und und ......  ;-)

</rückschluss>

Frohe Ostern und viel Spass beim Eiersuchen (ob man da jetzt auch nen Führerschein braucht)

Tili