Ich habe mal ein bisschen in meiner c't-ROM gebuddelt und es kamen immerhin 35 Artikel zu "Gravenreuth" zwischen 1990 und 1998 heraus.
(1) Sie vertreten die Ansicht, vor dem Setzen eines Links sollte eine Markenrechtsrecherche erfolgen.
Genauer gesagt, meint er, daß man für den Link verantwortlich ist, wenn man sich den Inhalt der verlinkten Seite zu eigen macht. Leider habe ich noch nicht herausgefunden, was das nun wieder bedeutet. Es scheint aber als ob eine Beschreibung, ein Kommentar oder das bloße Auftauchen des Wortes "Download" dafür ausreicht (zumindest bei Herrn von Gravenreuth).
(3) Sie vertreten die Ansicht, die Verwendung der Bezeichnung FTP-Explorer ihren Mandanten schaden zufügt.
Und nicht nur diese Bezeichnung. Freiherr von Gravenreuth hat bereits erfolgreich einen Prozeß gegen Asus geführt, weil die eine Grafikkarte bedenklicherweise "3D-exPlorer" genannt haben.
Und das mit dem Windows-Explorer ist auch so eine Sache. Mit Microsoft hat sich FvG schon immer gut verstanden, so kam es 1996 nach einem offenen Gespräch, bezüglich der damaligen Triton/Tricon-Abmahngeschichte, auf der CeBIT daß der Gerätemanager von Windows einen "Intel Triton"-Chipsatz melden durfte, der Abdruck dieser Meldung aber die Markenrechte einer holländischen Firma an "Tricon" verletzt.
Microsoft hat im November 1996 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' 90 000 Mark für die Benutzung des Wortes Explorer gezahlt, weshalb sich FvG wohl kaum gegen Microsoft wenden wird.
Da war noch von Angemessenheit die Rede. Die Kanzlei Gravenreuth hat auch Lockbriefe verschickt (oder ~ lassen) um Computerhändler dazu zu bringen, ein Angebot in dem das Wort 3D-exPlorer auftaucht, zu verschicken.
Lustigerweise war der fingierte Absender eine Firma "Werner Zahlhaas GmbH". Wer sagt denn, das ein Anwalt keinen Humor hat. :-)
Ist dieser Link, für den ich jetzt die volle Verantwortung übernehme, zum FTP-Explorer http://www.ftpx.com/abmahnungswert?
Wohl eher nicht, da Sie sich den Inhalt der fremden Seite, zumindest in meinen Augen, nicht zu eigen machen.