Verantwortung bei kostenlosen Werbeangebot
Metaman
- recht
0 Wolfgang Wiese0 ac
Hallo
Ich habe jetzt auf meiner Homepage http://www.js4all.de eine Aktion gestartet, wo jeder kostenlos Werbung für seine Homepage machen machen kann.
Und zwar kann jeder seine BannerURL und HP URL eintragen und dieses BAnner wird dann in einem Statischen Frame eingeblendet
Auf der Seite wo sich jeder Eintragen kann, habe ich folgende Bedingungen gesetzt
Nur Banner der Größe 468 x 60 und nicht mehr als 15 Kb eintragen
Keine Banner mit Pornografischen oder Illegalen Inhalten
Keine Banner die zu Seiten mit Illegalen Inhalten führen
Deine IP Adresse wird mit Datum und Zeit der Eintragung gespeichert
Ich übernehme absolut keine Verantwortung für die gezeigten Banner!!!!!!
Reicht das aus, oder könnte ich trotzdem verantwortlich gemacht werden, für die Banner die dort eingetragen werden ????
Hi,
Ich übernehme absolut keine Verantwortung für die gezeigten Banner!!!!!!
Reicht das aus, oder könnte ich trotzdem verantwortlich gemacht werden, für die Banner die dort eingetragen werden ????
Wenn obiger Satz alles ist, reicht der auf keinen Fall aus.
Da muesste mindestens auch noch stehen, das du dir weiterhin den Inhalt der referenztierten Seite
nicht zu Eigen machst, noch diese verantwortest.
Ansonsten ist die Frage IMHO auch derzeit noch insgesamt etwas kritisch, weil
leider noch immer nicht geklaert ist, wie die rechtliche Situation in Bezug
auf Links ist.
Viel spricht zwar meiner Meinung nach dafuer, das Paragraph 5, Absatz 2-4
des TKG den Ausschlag geben sollte, d.h. du wirst erst Verantwortlich, nachdem
du von den unlegalen Inhalten erfahren hast und nicht sofort etwas dagegen
getan hast, aber ob man sich darauf verlassen kann?
Letzendlich musst du, damit der Paragraph wirkt ja auch Mediendienst sein.
dann brauchst du aber auch wieder ein Impressum, bzw. eine Kontaktseite, wo
deine realen Kontaktdaten drauf stehen (blafasel@gmx.de reicht nicht!).
Aber das alles ohne Gewaehr -bin kein RA und kann auch keine Rechtsberatung geben :)
Du koenntest die frage aber auch mal in de.soc.recht stellen (Aber vorher in dejanews suchen!).
Dort sind viel mehr RA's die dir eher Tipps geben.
Ciao,
Wolfgang
Hallo
Solange RECHTSausleger versuchen dürfen für einen Link,
also einen wissenschaftlichen Verweis eine Haftung herbeizulügen,
damit sie mittels Serienabmahnung brave Homepage Gestalter abzocken können, solange schwebt das Damokles Schwert über dir.
Was du dagegen tun kannst?
www.FREEDOMFORLINKS.de