Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei Domain-Fragen. Ausführlich bei:
http://www.intern.de/news/788.html
Auch wenn die Antwort etwas ausführlicher hätte ausfallen können/sollen, so hat Rot/Grün IMHO in der Kernaussage: "Kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei Domain-Fragen" Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de