@ndre@s: Datenschutz: Was darf man (nicht) veroeffentlichen?

Beitrag lesen

Hallo, Bernhard,

Ich frage mich, was ich eigentlich nach geltendem Recht im WWW veröffentlichen darf.

Es geht um Personenbezogene Daten)

Konkret: Haette jemand Bedenken, Bilder von seinen Verwandten ins Netz zu stellen mit Geburts-, Hochzeits- und Sterbedaten?

Kommt immer auf den Zusammenhang (neudeutsch:Kontext) an.

2)Mit Einverständnis

Wenn Sie noch leben nur mit deren Einverständnis. Das rech am persönlichen Bild.

  1. Ohne deren Einverständnis

Es sei den, sie sind sogenannte Personen der Zeitgeschichte, dann geht das auch ohne.

  1. Wenn sie bereits verstorben sind?

Mit Einverständnis der Nachkommen/Angehörigen

Gruß

Andreas