Hallo, Bernhard,
Ich frage mich, was ich eigentlich nach geltendem Recht im WWW veröffentlichen darf.
Es geht um Personenbezogene Daten)
Konkret: Haette jemand Bedenken, Bilder von seinen Verwandten ins Netz zu stellen mit Geburts-, Hochzeits- und Sterbedaten?
Kommt immer auf den Zusammenhang (neudeutsch:Kontext) an.
2)Mit Einverständnis
Wenn Sie noch leben nur mit deren Einverständnis. Das rech am persönlichen Bild.
- Ohne deren Einverständnis
Es sei den, sie sind sogenannte Personen der Zeitgeschichte, dann geht das auch ohne.
- Wenn sie bereits verstorben sind?
Mit Einverständnis der Nachkommen/Angehörigen
Gruß
Andreas