Das wurde nun durch Zufall bemerkt und mir wurde mit Entlassung seitens meines Arbeitgebers gedroht, wenn diese Links nicht innerhalb von 1 Tag verschwinden.
Ist dies rechtens?OLLI
Hi Olli,
besser waere sicherlich gewesen den Arbeitgeber zu fragen.
Ich bin zwar nicht der grosse Fachmann in diesen Fragen aber es ist glaub ich so, das der Arbeitnehmer mit dem Empfang des Gehaltes jegliche Urheberrechte an den Arbeitgeber abtritt, es sei denn, es ist ausdruecklich etwas anderes vereinbart.+#
Das darstellen von Screenshots ist also eine Veroeffentlichung von Urheberrechtlich geschuetztem Material - und dafuer muss man sich wohl erst mal die Zustimmung des Inhabers einholen.
Gruss
rainer
--- bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege ---
--- hier koennte Guenni auch mal was sinnvolles posten!! ---