@ndre@: Links auf die Seite des Arbeitgebers sind zulässig

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Hallo allerseits,

Das Darstellen von Screenshots ist also eine Veroeffentlichung von Urheberrechtlich geschuetztem Material - und dafuer muss man sich wohl erst mal die Zustimmung des Inhabers einholen.

--- bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege ---

<Korrektur>
Das Darstellen von Screenshots berührt das Urheberrecht nicht, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um Seiten Dritter handelt.
Dies muss sogar geduldet werden, da mit dem in Verkehr bringen eines Markenrechtlich geschützten Produktes auch die Werbung Dritter mit/für dieses Produkt zulässig ist. (Ist jetzt etwas unjuristisch ausgedrückt, aber durch Urteile belegbar).

Ansonsten müßten viele Suchmaschinen ihren Dienst einstellen, denn sie verlinken auch auf etliche Seiten, deren Design urheberrechtlich geschützt ist.
</Korrektur>

Solltest Du allerdings diese Screenshots auf Deiner Seite als Referenz für Dich, den Ersteller, benutzen wollen, so wird das Urheberrecht schon berührt. Hier solltest Du zwingend die Erlaubnis Deiner Firma >>vorher<< dazu einholen.

--- hier koennte Guenni auch mal was sinnvolles posten!! ---

Er könnte das mal juristisch korrekt formulieren.

gruß

Andreas