n'Abend Dominic,
netter Vorschlag, aber dass würde versuchen die Geschichte des Internet zurückzudrehen. Der Zug ist längst abgefahren.
Es gab einmal eine Zeit (hört sich an wie ein Märchen;-)
zu der wurden zwei Sorten TLD ins Leben gerufen.
1.) nationale (.de,.it,.at usw.)
2.) internationale (.com, .net, .org, .gov, usw.)
Und in den Ländern wurden nur an eigene Staatsbürger Domain-Namen mit der nationalen TLD vergeben. Die Person oder der Sitz der Gesellschaft musste zwingend in dem Land ansässig sein, für welches die nationale Domain geordert werden wollte.
Im Gegensatz dazu waren die Domainnamen unter internationaler TLD für jederman zu haben, wenn er die zur TLD gehörigen Bedingungen erfüllte, die da waren:
.com - kommerzielles Unternehmen
.org - non profit organisation
.net - Netzwerke und Provider
.gov - öffentliche Verwaltung
.mil - militärische Organisationen
Nach einiger Zeit begannen jedoch die Grenzen aufzuweichen, zumal die Kontrollen über die Einhaltung der Bedingungen sehr locker waren. So wurden mir Aussnahme von .gov und .mil alle anderen internationalen TLD frei an jederman vergeben.
Doch auch die Länder zogen aus Profitgründen nach, und weichten ihre eigenen Bedingungen zum Sitz der Domain-Owner auf.
Jüngstes Beispiel ist Deutschland, das jetzt auch die Ansässigeitspflicht fallenlassen will.
Und die ICANN streitet sich schon seit etlicher Zeit ohne Ergebnis über die Einführung neuer internationaler TLD, bislang noch immer ohne greifbares Ergebnis.
Das schlimmste allerdings ist, dass sich scheinbar nicht nur in Deutschland immer mehr fachunkundige Richter damit profilieren, das Rechtswirrwarr im Bereich des Internet weiter zu vergrößern und den bereits bekannten schwachsinnigen Urteilen jeweils noch eins draufzusatteln.
Hier wäre am ehesten Besserung zu erreichen, indem man sich auf eine weltweit einheitliches Internet-Recht verständigen würde, was (wie die UN-Menschenrechtscharta) über jedem nationalen (z.B. Markenrecht) stünde.
Insbesondere wäre es an der Zeit, die Mehrpersonennutzung einer Domain rechtlich als oportune Möglichkeit festzuschreiben, so dass sich z.B. eine Person namens "Nürnberg" mit einer Stadt namens "Nürnberg" und einer Firma namens "Nürnberg" ein und die selbe Domain ohne Probleme teilen können.
Dies wäre ein sogenannt SALOMONISCHES Urteil, welches als sogenanntes Plus-Plus-Geschäft keinen Verlierer, sondern nur Gewinner hinterliesse.
Und wer zuerst kommt und einen wie auch immer gearteten Anspruch (ob aus dem Urheberrecht, dem Namensrecht, dem Markenrecht oder sonstweiswoher) nachweisen kann, bleibt Eigentümer der Domain, mit der Auflage der "Untervermietung".
In diesem Sinne
wünsche ich allen noch einen schönen Abend
Andreas
Doch bevor das passiert fliesst das Wasser bergauf.:-((