Das wäre das endgültige Ende des Gelddruckens für Abmahnwütige Anwälte.
Irren ist menschlich - mal abwarten was im Entwurf steht.
Die allgemeinen markenrechtlichen Grundsätze haben sich bewährt - und sind in dieser Form auch nur schwer vom EPA im Einzefall zu überprüfen.
Beispiel.
asus.de = ASUS Immobilien GmbH
asuscom.de = ASUS Computer GmbH.
Beide Firmen haben ein infolge fehlender Branchennähe ein Recht auf das Firmenschlagwort: ASUS und daher auch an der Domain. Hier (und nur bei solchen Fällen) gilt:
First in first surf!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de