Günter Frhr. v. Gravenreuth: Licht am Ende des Tunnels ???

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Das wäre das endgültige Ende des Gelddruckens für Abmahnwütige Anwälte.

Irren ist menschlich - mal abwarten was im Entwurf steht.

Die allgemeinen markenrechtlichen Grundsätze haben sich bewährt - und sind in dieser Form auch nur schwer vom EPA im Einzefall zu überprüfen.

Beispiel.
asus.de = ASUS Immobilien GmbH
asuscom.de = ASUS Computer GmbH.

Beide Firmen haben ein infolge fehlender Branchennähe ein Recht auf das Firmenschlagwort: ASUS und daher auch an der Domain. Hier (und nur bei solchen Fällen) gilt:

First in first surf!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de