@ndre@s: Licht am Ende des Tunnels ???

Hallo Markenrechtgeplagte User,

<zitat href=http://www.gnn.de/0005/7701.html>

Focus: Bald Domainvergabe durch Staatsorgan?
  
CSU - Europäisches Patentamt soll Rechtslage vor Registrierung prüfen

Nach einem Bericht des Focus fordert CSU-Medienexperte Markus Söder, die Vergabe von Domain-Adressen künftig über eine staatliche Behörde abzuwickeln. Am geeignetsten sei das Europäische Patentamt, so Söder gegenüber dem Magazin.

Derzeit ist in Deutschland für die Domain-Vergabe die Genossenschaft Denic zuständig, an der über einhundert Internet-Provider beteiligt sind. Laut Focus will Söder zudem vor der Vergabe abschließend die Rechtslage durch das Patentamt prüfen lassen, um spätere Streitigkeiten vor Gericht zu verhindern. Zudem sollen die Kosten für die Prüfung von der EU und dem Bund getragen werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen, so Focus.

Die Zahl der Domains mit der Endung ".de" verdoppelt sich derzeit alle sechs Monate. Nachdem im April 1999 noch 500.000 und Anfang Oktober 1999 eine Million Domainnamen eingetragen waren, wurde am 3. April 2000 die zweimillionste ".de"-Domain registriert.

(ji)
</zitat>
Das wäre das endgültige Ende des Gelddruckens für Abmahnwütige Anwälte.

Gruß

Andreas

  1. Hi,

    http://www.gnn.de/0005/7701.html

    Das wäre das endgültige Ende des Gelddruckens für Abmahnwütige Anwälte.

    Glaubst du das wirklich?

    Das Patentamt prueft im wesentlichen nur ob
    die Syntax des Anmeldeboges richtig ist.
    Ob es die Marke schon gibt, oder ob sie ueberhaupt
    berechtigt ist, wird in der regel nicht geprueft.
    Ausserdem ist das Patentamt
       a) teuer
       b) laaaaangsam
       c) inkompetent auf diesem Gebiet.

    Also der Vorschlag von der CSU ist selten doof und
    realistisch.
    Ich stell mir das schon vor; Auf dem Amt anstehen damit
    ich ne Domain bekomme...

    Das waere alles in etwa so, als ob ich einen Gruenen
    zum Leiter eines Kernkraftwerkes ernenne.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Hallo Wolfgang

      » Glaubst du das wirklich?

      Wenn's den umgesetzt wird, JA.

      Das Patentamt prueft im wesentlichen nur ob
      die Syntax des Anmeldeboges richtig ist.
      Ob es die Marke schon gibt, oder ob sie ueberhaupt
      berechtigt ist, wird in der regel nicht geprueft.

      Das ist ja gerade das neue an der Gesetzes-Initiative, dass dies alles durch das Amt mit zu prüfen ist.
      Und damit bekommt der Kunde mit seiner Domain auch einen gerichtlich unanfechtbaren Persilschein über seine Domain.

      Ausserdem ist das Patentamt
         a) teuer

      Nach dem Entwurf aber nicht für den Endkunden, den der soll es Kostenfrei bekommen.

      b) laaaaangsam

      Noch.

      c) inkompetent auf diesem Gebiet.

      Echt? Woher die Weisheit ?

      Ich stell mir das schon vor; Auf dem Amt anstehen damit
      ich ne Domain bekomme...

      Schon mal was von e-gouvernment gehört ?

      Immer schön optimistisch bleiben.
      Gruß

      Andreas

      1. hi andreas & wolfgang!

        Und damit bekommt der Kunde mit seiner Domain auch einen gerichtlich unanfechtbaren Persilschein über seine Domain.

        sorry, aber dieses märchen glaube ich nicht, einen "gerichtlich unanfechtbaren Persilschein" wird dir ganz sicher niemand ausstellen, dann hätte ja das patentamt die ganzen klagen am hals. soweit wird es nicht kommen, keinesfalls.

        Nach dem Entwurf aber nicht für den Endkunden, den der soll es Kostenfrei bekommen.

        der staat bezahlt da einfach so mal die prüfung von tausenden bzw. milionen von domains? da geht es nicht um einen betrag von einer mark pro domain, sondern um imho mind. hunderte, d.h. die ganze aktion wird sehr teuer und sicher nicht auf kosten des staates gehen. in de sind wir noch nicht soweit, dass die allgem. bevölkerung bereit ist, derartige kosten mitzutragen, herzaubern kann der staat das geld ja auch nicht.

        b) laaaaangsam

        Noch.

        bin ich mal gespannt, wie es zu schaffen sein soll, nahezu in echtzeit diese ganzen domainanträge zu prüfen, genauso schnell wie derzeit einige provider die domains in die denic-datenbank eintragen.

        c) inkompetent auf diesem Gebiet.

        Echt? Woher die Weisheit ?

        sitepromotion, webspace uvm., sollte eigentlich bekannt sein.

        Schon mal was von e-gouvernment gehört ?

        ??? bei dem derzeitigen rückstand in de, verschuldet durch jahrelange fehlentscheidungen, ist sicher nicht realistisch, jetzt bereits von solchen dingen zu reden.

        cu, X

        1. hi X,

          sorry, aber dieses märchen glaube ich nicht, einen "gerichtlich unanfechtbaren Persilschein" wird dir ganz sicher niemand ausstellen, dann hätte ja das patentamt die ganzen klagen am hals. soweit wird es nicht kommen, keinesfalls.

          Da das Patentamt als "Markenhüter" die einzige Kompetenz (merkwürdig, so ein Wort in diesem Zusammenhang)im Lande ist, wird es im Streitfall einfach nur Opfer seiner eigenen Schlampigkeit, was O.K. wäre. Geht anderen Behörden auch nicht besser.

          Echt? Woher die Weisheit ?

          »sitepromotion, webspace uvm., sollte eigentlich bekannt sein.

          Sind sie, aber wo ist da das Problem?
          Solche Domainnamen wären dann garnichtmehr anmeldbar gewesen, da das Amt in der vorgesehenen Prüfung die Kollision mit einer Marke festgestellt hätte.
          Somit hätte es nicht eine einzige Abmahnung in diesen Fällen geben können. Und wer will deswegen das Amt verklagen?
          Etwa die Abmahn-Anwälte? Wegen entgangenem Gewinn?
          Kicher, kicher.
          Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewinn, das wissen gerade die Anwälte.

          » ...der staat bezahlt da einfach so mal die prüfung von tausenden bzw. milionen von domains? da geht es nicht um einen betrag von einer mark pro domain, sondern um imho mind. hunderte, d.h. die ganze aktion wird sehr teuer und sicher nicht auf kosten des staates gehen.

          Die Prüfung auf das Vorhandensein einer Domain bei der Denic oder anderen NIC's kostet den Kunden keinen Pfennig. Wieso sollte also eine vollelektronische Prüfung auf Kollision dann einen einzigen Pfennig mehr kosten???
          Das einzige was einmalig Kosten bringt, ist der Aufbau der Datenbank (die ganzen Lochkarten abschreiben *grins*)und die hätte im Zuge einer Modernisierung der Verwaltungsabläufe der Staat zu schlucken.

          Also wie gesagt, immer schön optimistisch bleiben.

          Gruß

          Andreas
          Die Möglichkeit einer Klage gegen eine Markeneintragung überhaupt bleibt dadurch ja unbenommen.

          1. hi andreas!

            Da das Patentamt als "Markenhüter" die einzige Kompetenz (merkwürdig, so ein Wort in diesem Zusammenhang)im Lande ist, wird es im Streitfall einfach nur Opfer seiner eigenen Schlampigkeit, was O.K. wäre. Geht anderen Behörden auch nicht besser.

            darauf wird sich aber gerade das patentamt nicht einlassen, hier irgendwelche freibriefe auf ihr risiko auszustellen, zumal noch (fast) unentgeltlich.

            Echt? Woher die Weisheit ? »sitepromotion, webspace uvm., sollte eigentlich bekannt sein.

            Sind sie, aber wo ist da das Problem? Solche Domainnamen wären dann garnichtmehr anmeldbar gewesen, da das Amt in der vorgesehenen Prüfung die Kollision mit einer Marke festgestellt hätte.

            da schafft es also jemand, durch "unwissenheit" des patentamtes, die marke xyz eintragen zu lassen und dann kann niemand die domain info-xyz.de, xyz-online.de usw. registrieren? wäre ja noch schöner, wenn die staatliche "sorgfalt" auch noch diesen bereich übernimmt. ausserdem sind dann ein großteil der derzeitigen markenrechtsfälle weiterhin möglich, obengenannte beispiele bezogen sich auf "inkompetent auf diesem Gebiet", was imho auch so völlig zutreffend ist. was genau soll das patentamt prüfen und limitieren, bei derzeit 2.882.504 de-domains, welche schon registriert sind? imho sind sehr viel weniger markenrechtsstreitfälle in den domainnamen als in den inhalten zu finden.

            Somit hätte es nicht eine einzige Abmahnung in diesen Fällen geben können. Und wer will deswegen das Amt verklagen? Etwa die Abmahn-Anwälte? Wegen entgangenem Gewinn? Kicher, kicher. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewinn, das wissen gerade die Anwälte.

            die abmahnungen bei obengenannten fällen bezogen sich fast ausschließlich nicht auf die domainnamen.

            Die Prüfung auf das Vorhandensein einer Domain bei der Denic oder anderen NIC's kostet den Kunden keinen Pfennig. Wieso sollte also eine vollelektronische Prüfung auf Kollision dann einen einzigen Pfennig mehr kosten??? Das einzige was einmalig Kosten bringt, ist der Aufbau der Datenbank (die ganzen Lochkarten abschreiben grins)und die hätte im Zuge einer Modernisierung der Verwaltungsabläufe der Staat zu schlucken.

            jeder datenbankkenner wird dir bestätigen, dass es ein riesiger unterschied ist, innerhalb einer datenbank abzufragen, ob ein datensatz genau diesen eintrag enthält (bei domainnamen) oder ob eine verletzung des markenrechtes u.u. gegeben ist, wobei sehr viel mehr faktoren zu berücksichtigen sind (namensgleichheiten usw.). letzteres ist z.t. auf der website eines hier recht bekannten anwaltes unter "Markenschutz und FAQ‚s" nachzulesen, an dieser Stelle vorsichtshalber kein Link ;)

            Also wie gesagt, immer schön optimistisch bleiben.

            realistisch halte ich für sinnvoller, wobei in diesem fall durchaus eine tendenz in richtung pesimistisch vorhanden ist.

            cu, X

            nichts ist so veraltet wie die news von gestern (o.ä.)

    2. Da ist doch irgendwas faul.
      Normalerweise macht es sich doch der Staat in derartigen Fällen
      einfach und bringt eine erweiterte Richtlinie für die Domainreservierung heraus.
      Jetzt will er das sogar selber machen, sprich arbeiten anstatt leiten ?
      Oder soll dies einen Kontrapunkt zur INEEC darstellen ?

      gruß
      steffen

      1. Da ist doch irgendwas faul.
        Normalerweise macht es sich doch der Staat in derartigen Fällen
        einfach und bringt eine erweiterte Richtlinie für die Domainreservierung heraus.

        Wieso Staat?
        Seit wann ist ein Mitglied einer Partei der Staat?

        Die Parteien sind gerade erst dabei das Internet
        zu entdecken. Demgemaess versuchen die jetzt sich
        als Internet-Kundig zu profilieren.
        Also wird es auch in Zukunft noch zu weiteren
        schlauen Spruechen von der Seite kommen.

        Ciao,
        Wolfgang

        1. Wieso Staat?
          Seit wann ist ein Mitglied einer Partei der Staat?

          bezieht sich auf :

          Focus: Bald Domainvergabe durch Staatsorgan?

          (bitte keine plänkeleien.)

          übrigends meinte ich natürlich die icann.
          letztendlich geht es um macht, geld, kontrolle...

          cu
          stw

  2. Das wäre das endgültige Ende des Gelddruckens für Abmahnwütige Anwälte.

    Irren ist menschlich - mal abwarten was im Entwurf steht.

    Die allgemeinen markenrechtlichen Grundsätze haben sich bewährt - und sind in dieser Form auch nur schwer vom EPA im Einzefall zu überprüfen.

    Beispiel.
    asus.de = ASUS Immobilien GmbH
    asuscom.de = ASUS Computer GmbH.

    Beide Firmen haben ein infolge fehlender Branchennähe ein Recht auf das Firmenschlagwort: ASUS und daher auch an der Domain. Hier (und nur bei solchen Fällen) gilt:

    First in first surf!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de