Hallo Stefan,
leider sehen das die Deutschen Gerichte nicht so und geben einer Markenklage eines Deutschen Markeninhabers gegen einen .com Domaininhaber leider Recht. Dabei sollte insbesondere wenn es sich um Deutsche Städte handelt diese ausschließlich einen Anspruch auf .de Domains durchsetzten können.
Naja , vielleicht lernen es die Richter ja eines Tages noch mal. :-(
gruß
Andreas