Darf ich mich mit "webdesign by ..." verewigen
Bernhard Peissl
- recht
Hallo
Tja, ich hab jetzt meine erste (kommerzielle) Homepage fertig, und die werde ich morgen feierlich übergeben. Ich hoffe bloss ich kann heute einschlafen ;-)
Was ich aber vorher noch wissen muss:
Hat der webdesigner, kann ich zwar von mir noch nicht behaupten, spontan fällt mir jetzt aber nix anderes ein, das Recht ein "(c) webdesign by ... " auf die Startseite zu setzen.
Muss der Auftraggeber das erlauben, oder muss ich es akzeptieren, wenn er sagt ihm gefällt das nicht? Er hätte lieber z.b: "(c) copyright by >himself<"
Mach ich mich jetzt eigentlich gerade lächerlich ? ;-)
Grüsse Bernhard
Hallo Bernhard
Ganz einfach,
das "(c) by..." musst Du vertraglich festhalten.
Sowieso ALLES nur vertraglich und mit Unterschrift abwickeln,
sonst kann man schön einfahren,
kenne ich aus eigener Erfahrung.
Peace & Love on Earth
Aquariophile
Hallo
Ganz einfach,
das "(c) by..." musst Du vertraglich festhalten.
Tja das war wohl Fehlanzeige, Vertrag hab ich keinen. Ist ja auch keine Riesenseite. Muss ich jetzt drauf verzichten, gibts ansonsten Probleme ?
Wie soll so ein Vertrag aussehen, was muss da drinnen stehen? Gibts da Vorlagen, oder musswie machst du das?
Sowieso ALLES nur vertraglich und mit Unterschrift abwickeln,
sonst kann man schön einfahren,
kenne ich aus eigener Erfahrung.
... die da wären ?
Grüsse,
Bernhard
Hallo Bernhard nochmals....
Also, es gibt ziemlich sicher irgendwo Vorlagen für Verträge,
aber ich fide solche Vorlagen recht Unnötig.
Das "Aufsetzen von Verträgen" jagt den meisten Leuten
oftmals einen großen Schrecken ein,
da einfach Unklarheit vorherrscht was ein Vertrag eigentlich ist bzw. wie er genau aussehen soll.
Ein Vertrag ist ja nur das,
was beide Parteien,
in deinem Fall die Verkaufende Partei und die kaufende Partei
normalerwiese mündlich besprechen würden in Schriftlicher Form ausformuliert,
und mit Unterschrift beider Seiten bestätigt.
Das heißt Du setzt einfach alles bis ins kleinste Detail formuliert in den Vertrag rein und dann steht einem verkauf/ankauf nichts mehr im Wege...
Ansatz-Punkte sind
Das ganze habe ich jetzt SEHR vereinfacht erklärt,
natürlich sind das - wie gesagt - nur Anhaltspunkte....
Eventuell würde es gut sein einen Rechtsanwalt heranzuziehen und sich einen Vertrag auf exakt Deine Bedürftnise abgestimmt schreiben zu lassen,
kostenpunkt etwa 1200 bis 1400 Francs
welchen Du ja immer und immer wieder bei allen Aufträgen die Du bekommst einsetzen kannst,
nur halt die Namen der Käufer ändern,
dann brauchst Du nicht jedesmal wieder für den Vertrag zu zahlen da Du ja den selben immer wieder verwenden kannst.
Anmerkung:
Die Angegebene Summe von 1200 bis 1400 Francs ist von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich und kann sich in diesem Rahmen bewegen,
oder auch viel niedriger oder viel höher sein,
meine Person übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der angegebenen Summe,
sowie aller Aussagen bzgl. Recht in diesem Posting,
da es mir nicht möglich ist über jegliche Rechtslage informiert zu sein.
Daraus ergibt sich eine generelle Nicht-Antastbarkeit meiner Person.
Peace & Love on Earth
Aquariophile
Moin,
Also, es gibt ziemlich sicher irgendwo Vorlagen für Verträge,
aber ich fide solche Vorlagen recht Unnötig.
Es spricht der Mann / die Frau vom Fach?
Ein Vertrag ist ja nur das,
was beide Parteien,
in deinem Fall die Verkaufende Partei und die kaufende Partei
normalerwiese mündlich besprechen würden in Schriftlicher Form ausformuliert,
und mit Unterschrift beider Seiten bestätigt.
Hüte dich vor solchen Aussagen! Die Definition eines Vertrages ist - jedenfalls für den Rechtraum Deutschland - eine andere.
Wenn das alles so einfach wäre, warum studieren dann diese Juristen eigentlich alle immer? Reicht da nicht ein zusätzlicher Lehrgang im dritten Ausbildungsjahr im Fleischerhandwerk? ;-))
Nein, so einfach darf man sich das in einem - und besonders diesem - Forum imho nicht machen, z.B.: in Foren, wo Fragesteller ja durchaus mal aus andernen Staaten kommen können als dem eigenen, können solche Hinweise wie deine voll in die Grütze gehen. In Deutschland z.B. sind der Rechtsberatung - aus guten Gründen und sicher nicht nur allein zur Pflege des Standesdünkels :-) - klare Grenzen gesetzt.
Eventuell würde es gut sein einen Rechtsanwalt heranzuziehen und sich einen Vertrag auf exakt Deine Bedürftnise abgestimmt schreiben zu lassen,[..] welchen Du ja immer und immer wieder bei allen Aufträgen die Du bekommst einsetzen kannst,
Na Super: Formverträge ablehnen aber jedesmal gleich zum Anwalt rennen und sich dort einen Formvertrag schreiben lassen....
Daraus ergibt sich eine generelle Nicht-Antastbarkeit meiner Person.
Schweigen wäre einfach, sinnvoller und besser gewesen. Lese bitte nochmals die FAQ. Überlege dir vor dem posten, ob deine Antwort wirklich nötig ist.
Schließlich ist die Aussage deines Counters, den du in jedem deiner Postings einbindest, nur ein rein numerische. Sie sagt weder etwas über die Qualität deiner Antwort noch über die Gründe, warum deine Antwort angeklickt wurde, aus.
Viele Grüße
Swen
Hallo Swen,
Hüte dich vor solchen Aussagen! Die Definition eines Vertrages
ist - jedenfalls für den Rechtraum Deutschland - eine andere.
Wenn das alles so einfach wäre, warum studieren dann diese
Juristen eigentlich alle immer?
Es war vor ein paar Jahr(hundert)en vielleicht mal so einfach, einen
Vertrag zu schliessen, wo ein Blatt Papier und ein Stift genügte,
und man ad hoc einen Text aufgesetzt hat, aber nicht nur die Zeiten,
auch die Gesetze haben sich verändert, -ob zum schlechteren oder
besseren kann ich für keines der beiden behaupten ;-)
Wenn man will, bzw. wenn es wirklich drauf ankommt(grösseres
Projekt, wenn man sich selbständig macht), dass ein Vertrag heute im
Gesetz greift, sollte man glaube ich auf jeden Fall mal bei einem
Rechtsanwalt vorbeischauen ;-)
Schweigen wäre einfach, sinnvoller und besser gewesen. Lese bitte
nochmals die FAQ. Überlege dir vor dem posten, ob deine Antwort
wirklich nötig ist.
Grundsätzlich bin ich für jede Antwort dankbar. Für deine genauso
wie für die von Aquariophile. Dass nicht jede Antwort auch 100% den
Tatsachen entspricht ist mir auch klar, aber was soll man anderes
tun als jemandem _seine_ (subjektiven) Erfahrungen mitzuteilen.
Man bekommt ja auch auf seine (programmiertechnischen) Probleme
nicht immer nur subjektive Vorschläge, und keine zu 100% richtigen
Antworten, aber da dieses Thema doch ein wenig heikler ist, als das
Problem wie man 2 Frames gleichzeitig laden kann, bin ich dir für
deine Warnung mir ein wenig mehr den Kopf darüber zu zerbrechen sehr
dankbar, Swen.
<anspielung>
Die tiefere Aussage hinter dem Counter verstehe ich allerdings auch
nicht. Aber vielleicht klärt uns Aquariophile ja bald auf ;-)
</anspielung>
Danke,
Bernhard
Moin
Es war vor ein paar Jahr(hundert)en vielleicht mal so einfach, einen
Vertrag zu schliessen, wo ein Blatt Papier und ein Stift genügte,
und man ad hoc einen Text aufgesetzt hat, aber nicht nur die Zeiten,
auch die Gesetze haben sich verändert, -ob zum schlechteren oder
besseren kann ich für keines der beiden behaupten ;-)
Wenn ich den Klammerzusatz mitlese, dann vermute ich stark, dass vor einigen Jahrhunderten im Gegenteil mehr Verträge nur mündlich (mangels Schreibkenntnissen) abgeschlossen wurden - auch zwischen Kaufleuten.
Grundsätzlich bin ich für jede Antwort dankbar. Für deine genauso
wie für die von Aquariophile.
Trotzdem halte ich es für sinnvoll, si h zur Not auch gegnseitig zu kommentieren. Wir antworten immer wenigstens dreimal: dem Fragenden, den Mitlesenden, den im Archiv Suchenden. Das verpflichtet imho zu eigenem hohen Anspruch. Wir plaudern hier ja nicht einfach so daher, sondern "für die Ewigkeit" :-)
Viele Grüße
Swen
Hallo Aquariophile
Also, es gibt ziemlich sicher irgendwo Vorlagen für Verträge,
aber ich fide solche Vorlagen recht Unnötig.
Hab ich schon :)
Das heißt Du setzt einfach alles bis ins kleinste Detail
formuliert in den Vertrag rein und dann steht einem
verkauf/ankauf nichts mehr im Wege...Ansatz-Punkte sind
»»
»» 1) was der Kaufgegenstand ist,
in Deinem Fall das Layout der Webseite
»» 2) Dass Du die Verkaufende Partei darstellst,
und auch die zu verkaufen berechtigte Partei bist
»» 3) Vereinbarungen verschiedenster Art,
da haust Du zum Beispiel rein dass das (c) by ...
nicht entfernt werden darf,
und was auch immer Du noch willst...
»»
Das ganze habe ich jetzt SEHR vereinfacht erklärt,
natürlich sind das - wie gesagt - nur Anhaltspunkte....
Das gilt vielleicht in der perfekten Welt, aber sicher nicht in der
unsrigen. Es gibt leider viel zu viele Schlitzohren unter uns, die
dich nur übers Kreuz legen wollen. Ich sag nur: Kleingedrucktes! Und
da denke ich, wenn schon Vertrag, dann wär es durchaus ratsam, einen
zu haben, den man sich nicht einfach aus dem Baukasten
zusammengesetzt hat ;-)
Eventuell würde es gut sein einen Rechtsanwalt heranzuziehen und
sich einen Vertrag auf exakt Deine Bedürftnise abgestimmt
schreiben zu lassen, kostenpunkt etwa 1200 bis 1400 Francs
welchen Du ja immer und immer wieder bei allen Aufträgen die Du
bekommst einsetzen kannst, nur halt die Namen der Käufer ändern,
dann brauchst Du nicht jedesmal wieder für den Vertrag zu zahlen
da Du ja den selben immer wieder verwenden kannst.
Ich muss mir ohnehin bald was überlegen, ich arbeite zuviel ;-) Wenn
ich so weitermache klopft bald der Finanzminister an meine Tür. Aber
falls ich wirklich einen Gewerbeschein ziehe, werde ich sicher mal
mit einem Anwalt sprechen. Auch wenn ich nicht gleich Mircosoft
Konkurrenz machen will ;-)
Falls das ernst werden sollte, werde ich mir erlauben, noch mal
einen Thread zum Thema Selbständigmachen anzufangen.
Die Angegebene Summe von 1200 bis 1400 Francs ist von Anwalt zu
Anwalt unterschiedlich und kann sich in diesem Rahmen bewegen,
oder auch viel niedriger oder viel höher sein,
Diese Möglichkeit werde ich näher in Betracht ziehen, wenn es mal
nötig sein sollte. Bisher habe ich jedoch (-:noch:-) keine B2B-
Portale entwickelt.
Peace & Love on Earth
... wäre zwar schön, aber ein bissl Realismus (Pessimismus) schadet in unserer Welt sicherlich nicht, besonders wenns mit Vater Staat zu tun hat. Da will ich mich ehrlich gesagt nicht spielen ;-(
Ansonsten bin ich ja auch ein Freund von "keep it simple!",
aber eben nur was die Komplexität von Scripts angeht ;-)
Schöne Grüsse,
Bernhard
Hallo Bernhard!
Wie soll so ein Vertrag aussehen, was muss da drinnen stehen? Gibts da Vorlagen, oder musswie machst du das?
Da der gemeine Webdesigner faul ist und von juristischen Sachverhalten eh keine Ahnung hat, lässt er seine Knechte, oder in diesem Fall _freundliche_ Anwälte für sich arbeiten ;-)
Unter
http://www.vertragstexte.de/design.html
findest du einen fertigen Vertrag fürs Web-Design und unter
http://www.vertragstexte.de/wartung.html
steht alles für die periodische Pflege des Projektes.
Ich hoffe, dass es dir noch etwas bringt.
Zum Copyright: Falls dein Auftraggeber es nicht wünscht, dass dein Logo bzw. dein Name auf seiner Indexseite erscheint, schreib dich einfach als AUTHOR in die META-Tags.
Eine schlafreiche Nacht wünscht
Oling
Hallo
Hab mir die Verträge runtergeladen, aber gleich dazu eine Frage: Kann man die einfach übernehmen, oder kommt man da selbst in rechtliche Troubles mit der Kanzlei, die ihn zur Verfügung stellt (Auch wenn man ihn ein wenig umschreibt)?
Ich hoffe, dass es dir noch etwas bringt.
Leider nicht, die Sache ist gelaufen, hab darauf verzichtet, mein "webdesign by ..." reinzusetzen. Das ist nicht das einzige was schiefgelaufen ist, aber beim 2.Mal werde ich einiges anders machen, u.a. mich vorher besser informieren. Dumm wie ich war dachte ich nur an die eigentliche Arbeit (Programmieren) und hab nicht dran gedacht, was man sonst alles beachten muss !
Habt ihr eigentlich alle einen Gewerbeschein, oder wie rechnet ihr das ab? Lasst's euch einstellen -wohl kaum, das macht ja keiner. Mein Projekt habe ich als Ferialjob gemacht, aber ich frag mich schon, wie ich das in den nächsten Monaten machen soll, wenn plötzlich was anfallen sollte?
Zum Copyright: Falls dein Auftraggeber es nicht wünscht, dass
dein Logo bzw. dein Name auf seiner Indexseite erscheint, schreib
dich einfach als AUTHOR in die META-Tags.
Ein nicht unerheblicher Grund, warum ich das wollte war ja der Marketingtechnische ;-) Mit meinen Namen auf der Startseite, können die Leute ja am schnellsten herausfinden wer diese Seite erstellt hat. Welcher durchschnittlicher Surfer wie meine Auftraggeberin schaut schon im Quelltext nach. Die meisten wissen ja nicht mal was Quelltext ist ;-(
Eine schlafreiche Nacht wünscht
Danke, bin ausgeschlafen :-)
Schöne Grüsse
Bernhard
Hallo Bernhard,
Hab mir die Verträge runtergeladen, aber gleich dazu eine Frage: Kann man die einfach übernehmen, oder kommt man da selbst in rechtliche Troubles mit der Kanzlei, die ihn zur Verfügung stellt (Auch wenn man ihn ein wenig umschreibt)?
ich denke schon, dass du sie ohne weiteres verwenden darfst.
Zitat: "Vertragstexte.de ist ein Service der Kanzlei Härting. Die Nutzung der Musterverträge ist nur zum eigenen Gebrauch gestattet."
Natürlich musst den Vertrag deinen Gegebenheiten anpassen. Außerdem würde ich 'ne Menge rausstreichen.
Habt ihr eigentlich alle einen Gewerbeschein, oder wie rechnet ihr das ab?
Falls du das (haupt)beruflich machen willst, brauchst du schon einen Gewerbeschein. Aber dies stellt absolut keine Hürde dar. Du gehst zum Ordnungsamt, sagtst, dass du jetzt Web-Design-Einzelkämpfer werden willst, legst 30 DM auf den Tisch und nach 5 Minuten bist du offiziell Gewerbetreibender. Abgemeldet ist das Gewerbe ebenso schnell. Dann suchst du dir einen gescheiten Steuerberater, der das finanzielle regelt.
Klingt relativ einfach, du musst aber kämpfen.
Noch wichtig: In Deutschland gibt es staatliche Fördermittel bzw. zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer. Erkundige dich also mal, ob es in AT-Land Vergleichbares gibt.
Hallo Oling,
ich denke schon, dass du sie ohne weiteres verwenden darfst.
Zitat: "Vertragstexte.de ist ein Service der Kanzlei Härting. Die
Nutzung der Musterverträge ist nur zum eigenen Gebrauch gestattet."
Na da werd ich doch zumindest mal eine Mail hinzuschicken ;-)
Verwendest du auch diese Verträge, oder hast du eigene ?
Falls du das (haupt)beruflich machen willst, brauchst du schon
einen Gewerbeschein. Aber dies stellt absolut keine Hürde dar. Du
gehst zum Ordnungsamt, ...
"Ordnungsamt", das heisst bei euch echt so ?? iss ja schräg *g*
... sagtst, dass du jetzt Web-Design-Einzelkämpfer werden willst,
legst 30 DM auf den Tisch und nach 5 Minuten bist du offiziell
Gewerbetreibender. Abgemeldet ist das Gewerbe ebenso schnell.
Dann suchst du dir einen gescheiten Steuerberater, der das
finanzielle regelt.
Das denke ich mir ja auch, aber wenns wirklich so einfach wäre,
würde es ja jeder machen. Übrigens arbeite ich - quasi
hauptberuflich - in der Akademie der Wirtschaftstreuhänder(!) in
Wien. Da sollte ich ja nen Steuerberater finden ;-)
Klingt relativ einfach, du musst aber kämpfen.
eben, und ich weiss nicht wie ernst ich die Sache angehen soll.
Kohle machen, oder erst mal fertigstudieren und dann selbsständig
machen ? Da knabbere ich jetzt schon ziemlich lang dran. Wollte mich
zusammen mit einem Freund schon vor ca. 1 Jahr selbständig machen,
allerdings in einem total anderen Bereich. Seither spukt mir das
eigentlich immer im Kopf herum, die Frage ist nur, ob ich schon
soweit bin, und das blöde ist, das kann nur ich beurteilen, und mein
Gefühl sagt mir: noch nicht! Ich muss mich erst mal wirklich
eingehend damit beschäftigen, komme aber irgendwie nicht so recht dazu.
Andererseits gibts die grössten Vollidioten da draussen, die sich
selbständig gemacht haben. Und wie viele "webdesigner" ess gibt, die
nichtmal wissen was ein <TAG> ist, oder noch nie von CSS gehört
haben, weil Frontpage ja eh alles macht, darüber gibts im Archiv ja
genug nachzulesen ;-) Da denk ich mir dann immer, dass es doch einen
Versuch wert wäre !
Aber ich würd gern wissen, was du speziell mit _kämpfen_ meinst,
wo(rum) hast du kämpfen müssen ?
Noch wichtig: In Deutschland gibt es staatliche Fördermittel bzw.
zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer. Erkundige dich also
mal, ob es in AT-Land Vergleichbares gibt.
Darlehen sollten ja keine erforderlich sein, habe ja auch keine
Investitionen. Soll ja ausserdem kein Konzern werden, ich will
einfach nur verdienen können soviel ich will, ohne immer gleich
Angst haben zu müssen, die Kinderbeihilfe zu verlieren, Steuern
zahlen zu müssen, und so das ganze Geld, das man gerade verdient hat
auch schon wieder ans Finanzamt abtreten zu müssen, geschweige denn
eine Arbeit gar nicht erst annehmen zu können, weil man dann mehr
verdient als Vater Staat erlaubt :-(
Aber ja, auch bei uns gibts die volle Gründeroffensive derzeit, die
machen soviel Wind sag ich dir, dass ich glaube, sie würden ganz
Österreich am liebsten mit Gewerbescheinen zudecken!! Besonders auf
so junge Typen die nochdazu was mit Internet machen wollen, da
stehen die voll drauf ;-)
Darf ich aus deiner Schilderung annehmen, dass du aus eigener
Erfahrung sprichst? (d.h.: Bist du selbständig??)
Würde mich über noch eine Meldung freuen,
Bernhard
Hallo Bernhard,
Wie soll so ein Vertrag aussehen, was muss da drinnen stehen? Gibts da Vorlagen, oder musswie machst du das?
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, alles, was nicht gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstößt kann vertraglich vereinbart werden.
Ein Vertrag kann mündlich oder schrifdtlich abgeschlossen werden.
Gibt es zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ggf. schon Absprachen, so dürfte zwischen Euch schon ein Vertrag bestehen.
Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
Formbedürftigkeit für noch weniger Fälle.
Beides dürfte für Verträge über die Gestaltung einer Hompage nicht zutreffen.
Die Schriftform schützt in diesen Fällen einfach "nur" vor der "Vergesslichkeit" der Vertragsparteien.
gruß
Andreas
Hallo,
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, alles, was nicht gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstößt kann vertraglich vereinbart werden.
Bin zwar ein .at'ler, aber ich schätz mal das gilt auch für uns, sind ja schliesslich nicht in China ;-)
Ein Vertrag kann mündlich oder schrifdtlich abgeschlossen werden.
Gibt es zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ggf. schon
Absprachen, so dürfte zwischen Euch schon ein Vertrag bestehen.Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
Formbedürftigkeit für noch weniger Fälle.
»»
Beides dürfte für Verträge über die Gestaltung einer Hompage
nicht zutreffen.
Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"
Oder gibts da nochwas?
Bernhard
Hallo Bernhard,
Bin zwar ein .at'ler, aber ich schätz mal das gilt auch für uns,
sind ja schliesslich nicht in China ;-)
jepp, in AT sind die Bestimmungen fast identisch.
Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der
Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der
Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"
Genau das meinte @ndre@s ja mit der Feststellung:
"Die Schriftform schützt in diesen Fällen einfach "nur" vor
der "Vergesslichkeit" der Vertragsparteien."
Oder, wie unser Zivilrechtsprof immer sagte: Verträge sind dazu da,
dass man sich verträgt.
Es ist IMHO nicht erforderlich, ein wirklich hochtrabendes juristischens
Dokument mit dem ganzen Bürokratenkauderwelsch zu machen. Schreib
einfach rein, was die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien
sind - mit einfachen Worten (die lassen oft weniger Raum für Inter-
pretationen als Juristendeutsch), aber dennoch so klar, dass jeder
auf den ersten Blick sieht und kapiert, wer was darf/soll/kann/muss.
<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">
<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">
Hallo Bernhard
Gibt es zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ggf. schon
Absprachen, so dürfte zwischen Euch schon ein Vertrag bestehen.Schriftform ist nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben.
Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"
Oder gibts da nochwas?
Vor Gericht hilft dann nur noch ein Zeuge weiter, da ansonsten Aussage [Du: Ich habs vereinbart] gegen Aussage [Kunde: Ich weiss von nix] steht.
Da steht es 1:1 und Du fällst hinten runter.
Ich zitiere mich mal selbst:
Die Schriftform schützt in diesen Fällen einfach "nur" vor der "Vergesslichkeit" der Vertragsparteien.
Aber, solange Du noch nix abgegeben hast UND noch kein Geld gekriegt hast, solltest Du das alles noch schriftlich nachholen können.
Langsam geht's aber ins Eingemachte, da müßtest Du dann doch mal 'nen Rechtsanwalt konsultieren, der die die "Ösi-Varianten" ;-) näher erläutert. Es gib nämlich bestimmte Ansprüche, die Du einfach als "Geschäftsüblich" durchsetzen können müßtest.
Gruß
Andreas
Moin,
Muss der Auftraggeber das erlauben, oder muss ich es +
akzeptieren, wenn er sagt ihm gefällt das nicht? Er hätte lieber
z.b: "(c) copyright by >himself<"
ich bin zwar juristisch nicht besonders bewandert, aber das
mit dem "(c) by himself" kann Dein Kunde da imho nicht einfach
so hineinschreiben, weil es so einfach nicht stimmt.
Da müßte er zumindest von Dir eine Copyrights-Abtrittserklärung
unterschrieben lassen haben (sowas darf man z.B. unterschreiben,
wenn man in einem wissenschaftl. 'journal' einen Artikel veröffentlicht,
so daß dann später z.B. (c) by American Society of Physic
unten steht...), und das hast Du ja vermutlich nicht getan oder?
Ob Du allerdings Deinen Namen in die HP sichtbar hineinsetzen
darfst, weiß ich nicht, denn damit wird ja u.U. das Design der
Seite gestört. Das kommt dann auf gegenseitige Absprachen
an (ja, auch Absprachen laufen unter "Vertrag").
Was auf jeden Fall möglich sein sollte, ist imho Dein
Name in einem Meta-Tag oder in einer Kommentarzeile.
Also sowas wie
<!-- (c) By Bernhard Peissl, eMail: ... -->
im HTML-Quelltext.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Bernhard,
Mach ich mich jetzt eigentlich gerade lächerlich ? ;-)
ganz sicher nicht.
Zum Thema meine ich folgendes: Das Copyright des Layouts liegt bei Dir, das des Inhalts bei Deinem Auftraggeber.
Zumindest ist es bei mir so. Ich bekomme klare Vorgaben, Grafiken, Text etc und bespreche ein Layout, das ich dann umsetze.
Also gibt es quasi 2 Copyrights.
Ich pflege solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, in dem ich meinem Auftraggeber einen (kleinen) Rabatt einräume, wenn ich mich
mit einem dezenten Logo samt Link auf seinen Seiten verewigen darf. Ich habe diese Idee iregendwann mal hier im Forum
aufgeschnappt und kann nur sagen: Fast jeder machts!
Und das ganze dann noch vertraglich ausformuliert und gut ist.
Nette Idee, oder?
Viele Grüße
Uwe
Hat der webdesigner, kann ich zwar von mir noch nicht behaupten, spontan fällt mir jetzt aber nix anderes ein, das Recht ein "(c) webdesign by ... " auf die Startseite zu setzen.
Muss der Auftraggeber das erlauben, oder muss ich es akzeptieren, wenn er sagt ihm gefällt das nicht? Er hätte lieber z.b: "(c) copyright by >himself<"
Ich wuerde das mit dem Auftraggeber absprechen und ggfs. auf die Eitelkeit verzichten. Die Zufriedenheit des Kunden sollte vorgehen.
Mach ich mich jetzt eigentlich gerade lächerlich ? ;-)
Ja.
Peter