Bernhard Peissl: Darf ich mich mit "webdesign by ..." verewigen

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Hallo Aquariophile

Also, es gibt ziemlich sicher irgendwo Vorlagen für Verträge,
aber ich fide solche Vorlagen recht Unnötig.

Hab ich schon :)

Das heißt Du setzt einfach alles bis ins kleinste Detail
formuliert in den Vertrag rein und dann steht einem
verkauf/ankauf nichts mehr im Wege...

Ansatz-Punkte sind

»»  
»»  1) was der Kaufgegenstand ist,

in Deinem Fall das Layout der Webseite

»»  2) Dass Du die Verkaufende Partei darstellst,

und auch die zu verkaufen berechtigte Partei bist

»»  3) Vereinbarungen verschiedenster Art,

da haust Du zum Beispiel rein dass das (c) by ...
    nicht entfernt werden darf,
    und was auch immer Du noch willst...

»»

Das ganze habe ich jetzt SEHR vereinfacht erklärt,
natürlich sind das - wie gesagt - nur Anhaltspunkte....

Das gilt vielleicht in der perfekten Welt, aber sicher nicht in der
unsrigen. Es gibt leider viel zu viele Schlitzohren unter uns, die
dich nur übers Kreuz legen wollen. Ich sag nur: Kleingedrucktes! Und
da denke ich, wenn schon Vertrag, dann wär es durchaus ratsam, einen
zu haben, den man sich nicht einfach aus dem Baukasten
zusammengesetzt hat ;-)

Eventuell würde es gut sein einen Rechtsanwalt heranzuziehen und
sich einen Vertrag auf exakt Deine Bedürftnise abgestimmt
schreiben zu lassen, kostenpunkt etwa 1200 bis 1400 Francs
welchen Du ja immer und immer wieder bei allen Aufträgen die Du
bekommst einsetzen kannst, nur halt die Namen der Käufer ändern,
dann brauchst Du nicht jedesmal wieder für den Vertrag zu zahlen
da Du ja den selben immer wieder verwenden kannst.

Ich muss mir ohnehin bald was überlegen, ich arbeite zuviel ;-) Wenn
ich so weitermache klopft bald der Finanzminister an meine Tür. Aber
falls ich wirklich einen Gewerbeschein ziehe, werde ich sicher mal
mit einem Anwalt sprechen. Auch wenn ich nicht gleich Mircosoft
Konkurrenz machen will ;-)

Falls das ernst werden sollte, werde ich mir erlauben, noch mal
einen Thread zum Thema Selbständigmachen anzufangen.

Die Angegebene Summe von 1200 bis 1400 Francs ist von Anwalt zu
Anwalt unterschiedlich und kann sich in diesem Rahmen bewegen,
oder auch viel niedriger oder viel höher sein,

Diese Möglichkeit werde ich näher in Betracht ziehen, wenn es mal
nötig sein sollte. Bisher habe ich jedoch (-:noch:-) keine B2B-
Portale entwickelt.

Peace & Love on Earth

... wäre zwar schön, aber ein bissl Realismus (Pessimismus) schadet in unserer Welt sicherlich nicht, besonders wenns mit Vater Staat zu tun hat. Da will ich mich ehrlich gesagt nicht spielen ;-(

Ansonsten bin ich ja auch ein Freund von "keep it simple!",
aber eben nur was die Komplexität von Scripts angeht ;-)

Schöne Grüsse,
Bernhard