Liebes Forum
<ZITAT>
-----------------------------------------------------------
DENIC: .de-Domains in Zukunft auch fuer "Nicht-Deutsche"
-----------------------------------------------------------
Zukuenftig koennen auch natuerliche oder juristische Personen
ohne deutschen Wohnsitz oder Gerichtsstand Inhaber von .de-
Domains werden. Ab dem 15. August 2000 reicht es aus, wenn
der admin-c einer Domain in Deutschland ansaessig ist.
Von dieser Neuregelung profitieren insbesondere auslaendische
Firmen oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die nun Inhaber
von .de-Domains werden koennen. Ein deutscher Wohnsitz fuer den
admin-c ist weiterhin erforderlich, weil dieser bei evtl.
Rechtsstreitigkeiten als Zustellungsbevollmaechtigter auf-
tritt.
Der administrative Ansprechpartner ist als Bevollmaechtigter
des Domaininhabers in allen Angelegenheiten, die eine Domain
betreffen, die erste Kontaktperson mit weitreichenden Be-
fugnissen. Anweisungen und Auftraegen des admin-c werden von
der DENIC oder dem Provider, der die Domain betreut, ohne
weitere Ruecksprache ausgefuehrt. Als Domain-Inhaber sollte man
deshalb darauf achten, welche Person man als admin-c bei der
DENIC eingetragen laesst.
http://www.denic.de
Quelle: Auszug aus DENIC Pressemitteilung v. 3.8.00
</ZITAT>
Gruß
Andreas