Ed X: Zahnärzte im Internet

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Hallo Harald,

all diese Urteile und Begründungen beziehen sich auf den Grundsatz, das ein (schmerzgeplagter) Patient als beeinflussbar gilt. Um die freie Arztwahl sicherzustellen, dürfen Ärzte im allgemeinen keine Werbung machen.
Ähnliche Grundsätze galten auch für Rechtsanwälte und Steuerberater. Hier sind die Regeln meines Wissens nach leicht geändert worden.
Die derzeitige Situation für Zahnärzte ist leider nach wie vor sehr schwammig. Einerseits hätten die Ärztekammern wohl gern, dass das Internet an den Ärzten vorbeigeht, andereseits könne sie keine superstrikten Regeln aufstellen, da es ein Recht auf freien Wettbewerb gibt. Das Werbeverbot ist die halt die Beschränkung.

Was kann man tun, was nicht?
Prinzipiell alles, was nicht superplakativ ist. Wenn jetzt aber jemand deinem Auftraggeber schlecht gesonnen ist, hat er eine Anzeige bei Gericht oder bei der Ärztekammer an der Backe. Hier kommt es darauf an, dass Du dich mit deinem Auftraggeber zusammensetzt und ihr absprecht, wieviel Risiko ihr auf euch nehmen wollt.
Vielleicht solltest Du mit Servicegedanken an die Sache herangehen. Schlage doch einfach eine Terminbenachrichtigung per eMAil vor oder etwas ähnliches. (Ich weis dazu gehört eine Anbindung des CGI-Scripts an die meist proprietäre Datenbank der Patientenkartei. Ist nicht einfach).

Mein Zahnarzt gratuliert jedem seiner Patienten zum Geburtstag und zu Weihnachten per Postkarte. Das ist alles im Rahmen des Möglichen und vor allem ins Internet zu übertragen.

Viele Grüße

Ed X