Hallo Günter
Dann hat mir mein Browser-Lieferant ein Produkt mit einem (Rechts-)Mangel geliefert - und dann haftet der Browser-Lieferant.
Wo ist das Problem?Dass der Kauf des Browsers vor dieser Rechtsänderung stattfand
Vor welcher "Rechtsänderung"???
Entweder der Browser ist jünger als das Patent = (Rechts-)Mangel oder
der Browser ist älter als das Patent /= (Rechts-)Mangel = Begründung für eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent.
W o i s t d a s P r o b l e m ?
und somit kein Rechtsmangel vorliegt :-)))
Ach ne, Du hast ja sicher so'n geschenktes Teil von Microsoft.
Irttum - wird zusammen mit Windows ausgeliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de