Wie kann man die Urhebeschaft eines Textes nachweisen ?
Hans
- recht
0 Wowbagger0 @ndre@s0 Hans
Hallo allerseits,
Also nochmal: gibt es eine Möglichkeit, die Urheberschaft eines Textes nachzuweisen, um diese in einem evtl. Streifall nachweisen zu können ? Ich denke dabei z.B. daran, die datei auf einem Server zu hinterlegen, der das Teil dann mit einem Zeitstempel versieht. Bei Bildern geht sowas mit Digimarks, aber bei Texten ??
vielen Dank !!
Hi,
ich interessiere mich ebenfalls sehr für dieses thema!!!
Als angehender hobby-schriftsteller stellt sich mir z.zt. das gleiche problem!
Mir hat einmal jemand folgendes geraten, was ich hiermit gerne zur diskussion stellen möchte:
Man schickt vor veröffentlichung seines geistigen werkes eine kopie davon auf dem postweg an sich selbst und bewahrt diese für streitfälle ungeöffnet auf. Auf diese weise erhält man ein vor gericht gültiges beweismittel.
Da hier auch sehr viele leute im forum unterwegs sind, die etwas bewandert in dieser thematik sind, wäre deren meinung dazu doch einmal ganz interessant. Vielleicht kann das ja auch einmal der eine oder andere anwalt (na ja vielleicht nicht unbedingt "der eine" aber von mir aus alle anderen *g*) beurteilen!
so long...
/*,*/
Hallo zusammen,
eine Moeglichkeit ist http://websignum.richtig.de/. Die bieten einen Service mit servergeneriertem Zeitstempel fuer Texte an. Ich hab's noch nicht ausprobiert, nur vor ein paar Tagen deren Logo auf der Homepage von Freedom for Links gesehen und - neugierig wie ich bin - mal draufgeklickt und kurz die Anleitung durchgelesen.
Vielleicht hat ja eine/r der anderen Forumer schon Erfahrungen gesammelt. Oder Ihr zwei probiert's aus und schreibt was dazu :-)
Viele Gruesse,
Heiko
Hi Heiko
eine Moeglichkeit ist http://websignum.richtig.de/. Die bieten einen Service mit servergeneriertem Zeitstempel fuer Texte an. Ich hab's noch nicht ausprobiert, nur vor ein paar Tagen deren Logo auf der Homepage von Freedom for Links gesehen und - neugierig wie ich bin - mal draufgeklickt und kurz die Anleitung durchgelesen.
Hierzu hab ich mal den Webmaster angeschrieben:
Hi Frank
Ich hab da mal ne Frage:
Wenn ein "Böser" im Web einen Text klaut, der bis jetzt nicht
mit einem
Siegel versehen ist, was ja bei den meisten Texten im Web der
Fall sein
dürfte, und diesen auf seiner eigenen HP einbaut, dann könnte er doch
sich dafür ein Siegel holen und der ursprüngliche Autor hätte dann das
Nachsehen.
Ist das so richtig oder denk ich da total falsch?Mit Spannung auf eine Antwort wartend
Stephan
Die Antwort:
<zitat>
Hi Stephan,
in diesen Fall hat der "Böse" das Renner gemacht. Websignum kann, da
technisch, nur nach Eingang beurteilen, wer der E(e)rste (Einreicher) ist.
Aber beim Patentamt geht es auch nach den Einreichungstermin. ;-)
Deshalb noch mal die wichtige Empfehlung von P@eng, immer vor der
Veröffentlichung das Websignum holen.
Alles klar?
Gruß Frank
</zitat>
<imho>Ich denke das aus diesem Grund dieser Service eher zum Mißbrauch einlädt. </imho>
Liebe Grüße
Pipolino
Hi,
<imho>Ich denke das aus diesem Grund dieser Service eher zum Mißbrauch einlädt. </imho>
das glaube ich eigentlich nicht, für mich stellt sich viel eher die frage, ob man im fall der fälle auf die gültigkeit des siegels vor gericht zählen kann. Da bin ich mir nicht so furchtbar sicher, obwohl ich die sache für einen guten ansatz halte.
Hier müßte eben tatsächlich einmal der ernstfall geschehen: Jemand besorgt sich dort ein siegel, ein anderer klaut das geistige eigentum dieser person und es entsteht daraufhinn einer der (mittlerweile wohl leider) üblichen rechtsstreitigekeiten. Wird unserem 'jemand' das siegel nun gute dienste vor gericht erweisen? Ich wünschte, es gäbe bereits solch' einen rechtsstreit, dann wüßte man es wohl genau ;-)
Jemand sollte den webmaster einmal um evtl. vorhandene referenzen diesbezüglich bitten, oder aber fragen, ob er das konzept zuvor von anwälten auf herz und nieren hat prüfen lasssen. Ich habe leider im augenblick zu viel um die ohren, vielleicht mache ich das aber noch 'mal...
/*,*/
Hallo Hans,
gibt es eine Möglichkeit, die Urheberschaft eines Textes nachzuweisen, um diese in einem evtl. Streifall nachweisen zu können ? ...
<unjuristisch gesprochen>
Die sicherste und bereits seit Jahrzehnten im Printbereich bewährte Methode ist, einen Ausdruck des Textes von einem Notar auf das aktuelle Datum hin beglaubigen zu lassen und/oder bei ihm zu hinterlegen.
Kostet zwar ein paar Mücken, aber da es ja wohl um kommerziell verwertbares gehen soll, sind die meines erachtens gut angelegt.
<unjuristisch gesprochen>
Gruß
Andreas
Noch ne Idee von mir:
Man kann das teil einfach hier im Forum veröffentlichen (natürlich nur, wenn es nicht zu lang ist und wenn es nicht Offtopic ist (in meinem Fall trifft beides zu)). Dann landet es mit Datum im Archiv :-)
Das sollte doch ausreichen oder ??
hi ho
Noch ne Idee von mir:
Man kann das teil einfach hier im Forum veröffentlichen (natürlich nur, wenn es nicht zu lang ist und wenn es nicht Offtopic ist (in meinem Fall trifft beides zu)). Dann landet es mit Datum im Archiv :-)
Das sollte doch ausreichen oder ??
ja, ist aber ne schlechte idee, finde ich. such dir lieber einen notar, das ist wenigstens rechtskraeftig.
cua
n.d.p.