Hi,
ich interessiere mich ebenfalls sehr für dieses thema!!!
Als angehender hobby-schriftsteller stellt sich mir z.zt. das gleiche problem!
Mir hat einmal jemand folgendes geraten, was ich hiermit gerne zur diskussion stellen möchte:
Man schickt vor veröffentlichung seines geistigen werkes eine kopie davon auf dem postweg an sich selbst und bewahrt diese für streitfälle ungeöffnet auf. Auf diese weise erhält man ein vor gericht gültiges beweismittel.
Da hier auch sehr viele leute im forum unterwegs sind, die etwas bewandert in dieser thematik sind, wäre deren meinung dazu doch einmal ganz interessant. Vielleicht kann das ja auch einmal der eine oder andere anwalt (na ja vielleicht nicht unbedingt "der eine" aber von mir aus alle anderen *g*) beurteilen!
so long...
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