Hallo Herr RA
Der Domain Name ftpexplorer.com führt eben zu einer Seite auf der eine _Software_ vertrieben wird. Wie du sicher weisst gibt es in der BRD/EU eine Marke Explorer für eben _Software_.
Nach den vielen Fehlurteilen
Ja ja - irren tun sich immer nur die anderen.
Viel interessanter wäre mir ihre Beurteilung,
ob den nun Links zu FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer
ihrer werten Ansicht nach abgemahnt werden können oder ob nicht.
Das bedauerlicherweise Sie in dieser Sache vor den Gerichten zumeist recht bekommen ist mir ja nun hinreichend bekannt.
Ebenso wie ihnen sicherlich bekannt ist, das diese Tatsache auf wenig Gegenliebe trifft.
Aber wie ist ihre Meinung, sie vertreten ja schließlich die Explorer Marke, ist ein Link zum FTP-Voyager auf der Domain FTP-Explorer.com als Markenrechtsverletzung abmahnfähig oder nicht?
Ihren Theorien zur Linkhaftung entnehme ich, das auch ein solcher Link zu einer Markenrechtsverletzung führt. Irre ich mich?
mfg
F.Heyer