Wolfgang Wiese: ftpx.com verschwunden?

Beitrag lesen

Hi,

Genau so sehe ich das auch denn hier muss ein Grundsatzurteil her! Jawoll!

Ich hindere niemand daran hierin zu investieren ;-)

Nach der Einsicht der FTPx Crop. habe ich allerdings noch mehr gute Argumente.

Zweckbehauptung.

gehen wir doch bitte wieder zurueck auf die Roots:
Fakt bleibt auch nach der Aufgabe des Angebotes mangels
Nachfrage (ja, wir sind in einer Wirtschaft) die Behauptung
und die Begruendung der Abmahnungen, das ein Link auf
eine Firma im Sinne der Mitstoererhaftung als
Geschaeftlich anzusehen ist.

Auf diese _Behauptung_ gruenden sich diese ganzen
Abmahnungen.
Aber mehr als diese Behauptung gibt es nicht und bis
sie nicht vor Gericht unwiedrruflich geklaert ist, ist
und bleibt es eine blosse Behauptung.
Beweise fuer die Behauptung mit Hilfe eines Nachweises,
das der Linksetzer Geld oder Verguenstigungen
fuer den Link bekam sind mir selbst nicht bekannt.

Wie ich schon oft gesagt habe, worauf aber keine Antwort
vom Aufsteller der Behauptung bekam (sieht man von genehmen
teilsaetzen an auf die geantwortet wurde nachdem sie aus dem Kontext
gerissen wurden), ist ein Link nur ein programmiersprachliches Konstrukt.
Was man als Surfer laed wird von einem Server als HTML-Code
geladen. Nachdem eine Seite geladen wurde, ist es Sache des
Browsers diesen darzustellen.
Das ein Link als Verknuepfung zu einer anderen Seite dargestellt wird, ist
durch die Definition von HTML festgelegt. Zwar hat
der Autor der Seite diesen Code geschrieben, jedoch kann er
nicht dafuer verantwortlich gemacht werden, was der
Surfer mit dieser referenz anfaengt.
Zumal auch hier eine andere Bemerkung angebracht waere:
Es wird hier eben argumentiert, das der Autor einen
bestimmten HTML-Code erstellt hat, der WEGEN DER EINHALTUNG
VON STANDARDS so und so angezeigt wird.
Aber in diesem Standards steht auch, das ein Link nur
als Referenz zu sehen ist und nicht als Einbindung oder
gar als zu eigen machen des verlinkten Dokumentes.

Wenn man also im ersten Teil sich auf diese Standards stuetzt um
den Autor fuer den Code verantwortlich zu machen, darf man
im zweiten teil nicht einfach diese Standards fuer
nichtig erklaeren, nur weil sie von einem Gremium
verfasst wurden, welches nicht der Kontrolle der
deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.

Weiterhin kan man in den Standards nachlesen, das Dokumente die wirklich
eingebunden werden sollen, auf spezielle Kommandos und
Servereinstellungen zurueckgreifen muessen:
Und zwar die Kommandos <img>, <link> und mit Hilfe
der Technik der ServerSide Includes: <!--#include-->.

Im uebrigen ist aus eben rechtlichen Gruenden die
Einbindung fremden Contents mit Hilfe von
SSI per Default stark eingeschraenkt. Normalerweise kann
man NUR lokale Dateien einbinden, d.h. Dateien die auf
demselben Server liegen.

Ciao,
  Wolfgang