domainnamen
Wowbagger
- recht
Hi leute,
ich habe heute eine mir sehr wichtige domain gekauft, nennen wir sie einfach einmal domain-name.xyz. Nun verhält es sich so, daß eine miese kleine domain-grabber-firma die entsprechende variante _ohne_ den bindestrich besitzt (also: domainname.xyz), diese jedoch lediglich konnektiert hat, also nicht einmal eine "hallo-welt"-seite erscheint.
Nun habe ich folgende befürchtung:
Ich benötige meine domain für ein projekt, dessen fertigstellung durchaus noch monate dauern kann, also bei mir dann vorerst nur eine baustellenseite erscheinen wird. Nun ist es ja gut möglich, daß diese miese schmutzfirma ihre variante des namens inzwischen verkauft und der käufer nun mit seinem projekt im web präsent wird. Vielleicht ist dies auch eine firma und vielleicht stößt diese zufällig auf _meine_ variante und klagt mir die seele aus dem leib (von wegen: verwechselungsgefahr und damit geschäftsschädigung...man weis ja, auf welche abstrusen ideen die arbeitgeberseelen so kommen, um profit zu machen ;))
Aber fakt ist: Ich habe _tatsächlich_ etwas sinnvolles mit der domain vor, kanns nur noch nicht beweisen und habe sie zu einer zeit gekauft, als die andere variante noch im besitz der grabber-firma war, die sie ja nur zwecks spekulation geparkt hatte...könnt ihr mir folgen und ahnen, worauf ich hinaus will? ;-)
Wie wahre ich hier meine rechte? Denn eigentlich bin ich ja im recht...mein gott, eigentlich sind diese miesen domain-grabber-seelen momentan im unrecht und eigentlich müßte ich doch den spieß auch umdrehen können und _die_ abmahnen!
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
bin 'mal auf antworten gespannt, evtl. kennt ja jemand 'ne gute URL zu einem anderen (fach-)forum...
bis denn...
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n'Abend Wowbagger,
ich habe heute eine mir sehr wichtige domain gekauft, nennen wir sie einfach einmal domain-name.xyz
Ich benötige meine domain für ein projekt, dessen fertigstellung durchaus noch monate dauern kann, also bei mir dann vorerst nur eine baustellenseite erscheinen wird.
Da geht es Dir wie jedem guten Erfinder, der etwas erfunden hat, es aber noch zur Produktionsreife bringen will. Der muß >>VOR<< dieser Arbeit seine >>IDEE<< patentrechtlich >>schützen lassen<<.
In deinem Fall ist es wahrscheinlich kein Patent, sondern einen Markenschutz, den du für Dein Projekt erwerben MUSST.
Das kostet auch etwas Nerven und eine kleine Stange Geld (ca. 500 DM Anmeldegebühr pro Marke für jeweils bis zu drei Produktklassen), aber wenn einem die Sache Wichtig ist, sollte es das wert sein.
Das Patentamt ist auch im Internet vertreten, unterhttp://www.deutsches-patentamt.de/. Da solltest Du auf jeden Fall mal reinschauen.
Aber fakt ist: Ich habe _tatsächlich_ etwas sinnvolles mit der domain vor, kanns nur noch nicht beweisen
Das ist eigentlich unwichtig für den Schutz, denn sinnvoll ist auch immer relativ.
Wie wahre ich hier meine rechte?
siehe oben: Markenanmeldung
eigentlich müßte ich doch den spieß auch umdrehen können und _die_ abmahnen!
Das geht erst, nachdem Du eine gültige eingetragene Marke erworben hast. Dann könntest Du ggf. sogar auf Überlassung des anderen Domainnamens klagen. Aber dazu musst Du vorher zwingend einen Fachanwalt konsultieren.
Da gibts 'ne "Spitzenempfehlung": Frag doch mal beim FvG an. Moralisch schwer bedenklich der Mann, aber fachlich sicher gut drauf. Es ist schliesslich sein Spezialgebiet.
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
Du kannst mich ja mal an-mailen, da ich gerade selbst was in der Richtung laufen habe.
Schönen Abend noch
Andreas
Da gibts 'ne "Spitzenempfehlung": Frag doch mal beim FvG an.
Siehe oben!
Moralisch schwer bedenklich der Mann,
Ja ja ;-))
aber fachlich sicher gut drauf.
Danke, danke!
Es ist schliesslich sein Spezialgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de
hallo,
wenn keine ersthaften und n a c h w e i s b a r e n Vorbereitungshandlungen für eine Nutzung diese Domain bestehen, begründet IMHO allein die Reservierung einer Domain noch keine (älteren) Rechte des Domain-Grappers.
Anders kann es sein, wenn diese Domain bereits verkauft ist (muß deshalb n o c h nicht bei der DENIC umgeschrieben worden sein) und eine Firma breits einen Web-Designer mit der Erstellung ihres Auftrages beauftragt hat.
Wie wahre ich hier meine rechte?
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
Über 350 deutsche Gerichtsentscheidungen nachzulesen bei:
http://www.gravenreuth.de/recht.html
Vgl. ferner Checkliste Marken- und/oder Namensverletzung:
http://www.gravenreuth.de/check.html
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hi,
wenn keine ersthaften und n a c h w e i s b a r e n Vorbereitungshandlungen für eine Nutzung diese Domain bestehen,
ganz im gegenteil, die haben nicht einmal eine baustellenseite.
begründet IMHO allein die Reservierung einer Domain noch keine (älteren) Rechte des Domain-Grappers.
Anders kann es sein, wenn diese Domain bereits verkauft ist (muß deshalb n o c h nicht bei der DENIC umgeschrieben worden sein) und eine Firma breits einen Web-Designer mit der Erstellung ihres Auftrages beauftragt hat.
kann ich nicht sagen, glaube ich aber auch nicht (chance gering, außerdem habe ich eine .org die für kommerzielle zwecke im grunde denkbar ungeeignet ist). Der themenbereich aus dem meine domain stammt, wurde von denen außerdem mehr als gründlich "abgegrast", die müssen hunderte von domains zum begehrten thema tourismus geparkt haben! Na gut, _meine_ variante haben die jungs übersehen, aber ich befürchte, sie könnten das irgendwann bemerken und auf dumme gedanken kommen und für diesen fall möchte ich vorbereitet sein...
Wie wahre ich hier meine rechte?
- durch Benutzung dieser Domain, d.h. das diese Domain mit Inhalten belegt ist.
genügt eine startseite, in der ich erkläre, was genau ich mit der domain später vorhabe ?
- man kann auch eine Marke anmelden.
hilfe! kosten! Das soll ein non-profit ding werden, soll mich daher auch möglichst wenig finanziell belasten ;)
Also: Wie sieht hier _überhaupt_ die rechtslage aus. Wer hat hier schonmal erfahrungen gemacht?
Über 350 deutsche Gerichtsentscheidungen nachzulesen bei:
http://www.gravenreuth.de/recht.html
350...pfff...keine zeit, alle zu lesen...'mal schauen...
leider gibt es bislang noch keine verbindlichen gesetze zum domain-schutz, so daß man sich wohl den entscheidungs-jungel antun muß :((
Vgl. ferner Checkliste Marken- und/oder Namensverletzung:
http://www.gravenreuth.de/check.html
klingt interessant, das schaue ich mir heute noch 'mal an...
danke an dieser stelle 'mal zur abwechselung für den konstruktiven beitrag...
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Hi Wowbagger!
Ich kann Dir zwar keinen fachlichen Tip geben, aber wie wärs, wenn Du statt der Baustellen-Seite schon mal eine kleine gutgestaltete Vorbereitungsseite machst, auf der Du in kurzen Zügen Deine Projektidee umreißt und vielleicht auch ein Fertigstellungsdatum angibst.
Dann wird die Domain schon inhaltlich genutzt, wie Dir das FvG geraten hat und es müsste imho weniger Probleme geben, nachzuweisen, dass Du selbst kein bloser Grabber bist.
MfG Simon
Hi Simon,
Ich kann Dir zwar keinen fachlichen Tip geben, aber wie wärs, wenn Du statt der Baustellen-Seite schon mal eine kleine gutgestaltete Vorbereitungsseite machst, auf der Du in kurzen Zügen Deine Projektidee umreißt und vielleicht auch ein Fertigstellungsdatum angibst.
Dann wird die Domain schon inhaltlich genutzt, wie Dir das FvG geraten hat und es müsste imho weniger Probleme geben, nachzuweisen, dass Du selbst kein bloser Grabber bist.
richtig und dazu ist mir gerade etwas besseres eingefallen: Ich ziehe einfach mit einem älteren projekt um, das thematisch paßt!
So, jetzt muß ich nur noch auf die konnektierung warten...
so long...
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